Eröffnung LKW und Transporter Welt

  • Es freut mich, dass aufgrund meiner Anregung hier speziell etwas für Lkw / Transporter angelegt wurde.


    Ich möchte hier gleich mal auf 2 ganz wichtige Besonderheiten eingehen:


    1.) Selbstbeteiligung / Kreditkarte:


    Mir ist keine Kreditkarte bekannt, wo man die Selbstbeteiligung beim Anmieten eines LASTKRAFTWAGENS im Schadensfall senken kann.
    Ein Lastkraftwagen ( LKW ) ist dann ein LKW, wenn im Fzg.Schein / Zulassungsbescheinigung das Wort Lastkraftwagen steht.
    Somit sollte man beim Anmieten eines Lkws unbedingt auf die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall achten und eine zusätzliche Vollkasko abschliessen.


    2.) Ausschlüsse in der Versicherung:


    Das wird von Vermieter zu Vermieter anders gehandhabt. Man findet meisten Klauseln in der Form, dass man trotz Abschluss einer Zusatzversicherung Schäden durch Missachtung der Fahzeughöhe oder -Breite komplett selber bezahlen muss.


    AUFPASSEN: Mit einem LKW in die Tiefgarage fahren und dabei das Dach auf-/abreissen ist ein teurer Spass. Ähnliches gilt meist für Schäden, die durch das Ladegut entstehen z.B. umgefallene Möbelstücke im oder neben dem Wagen, die dabei ein anderes Auto beschädigen oder den Lkw.
    Wir haben das alles schon gehabt: Grosse Vitrine neben das Auto gestellt.. Windstoss.. Vitrine hat ne Beule in das Seitenteil meines Transporter geschlagen.
    Oder beim Ausladen eines Schrankes gestolpert und der Schrank lag dann auf der Motorhaube des dahinter geparkten Wagens.
    Es gibt wahrscheinlich wenig, was wir noch nicht hatten....


    Edit/ aussagekräftige Überschrift eingefügt / (Google braucht die Überschriften) ,jürgen/admin

  • AUFPASSEN: Mit einem LKW in die Tiefgarage fahren und dabei das Dach auf-/abreissen ist ein teurer Spass. Ähnliches gibt meist für Schäden, die durch das Ladegut entstehenz.B. Umgefallene Möbelstücke im oder neben dem Wagen, die dabei etwas beschädigen.

    Wenn einem ein Möbelstück umfällt, ist das nicht ein sehr klassischer Fall für die Privathaftpflicht?
    Zumindest solange "Umfallenlasser" und Mieter nicht die selbe Person sind?

  • Interessante Fragestellung. Bei Privathaftpflichtversicherungen sind häufig Schäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen. Ob das Einladen durch eine dritte Person (nicht Mieter oder Fahrer) nun "Gebrauch" darstellt ???


    PS: Am "Schadenbild" wird i.d.R. zu erkennen sein, ob das Möbelstück einfach nur "umgefallen" ist oder ob es sich um einen Schaden durch verrutschte Ladung handelt. ;)

  • Wenn einem ein Möbelstück umfällt, ist das nicht ein sehr klassischer Fall für die Privathaftpflicht?
    Zumindest solange "Umfallenlasser" und Mieter nicht die selbe Person sind?

    Grundsätzlich ist in einer privaten Haftpflicht alles ausgeschlossen, was mit Umzug zu tun hat ( egal ob mit oder ohne Auto)
    Wenn Du einem Bekannten hilfst und "beschädigst ihm etwas beim Umzug", dann sollte in der Schaldungmeldung nicht das Wort Umzug stehen, denn sonst wird der Schaden von der Versicherung nicht erstattet....

  • Grundsätzlich ist in einer privaten Haftpflicht alles ausgeschlossen, was mit Umzug zu tun hat ( egal ob mit oder ohne Auto)
    Wenn Du einem Bekannten hilfst und "beschädigst ihm etwas beim Umzug", dann sollte in der Schaldungmeldung nicht das Wort Umzug stehen, denn sonst wird der Schaden von der Versicherung nicht erstattet....

    Das kann ich so nicht bestätigen. Meine Haftpflicht sieht zwar eine Selbstbeteiligung für Schäden in Zusammenhant mit Gefälligkeitshandlungen (und dazu gehören explizit Umzüge) vor, aber es wird abgedeckt. Es kann naürlich bei anderen Tarifen und Versicherungen anders sein.

  • Das kann ich so nicht bestätigen. Meine Haftpflicht sieht zwar eine Selbstbeteiligung für Schäden in Zusammenhant mit Gefälligkeitshandlungen (und dazu gehören explizit Umzüge) vor, aber es wird abgedeckt. Es kann naürlich bei anderen Tarifen und Versicherungen anders sein.

    Stimmt, heutzutage kocht jede Versicherung ihr eigenes Süppchen......und teilweise sind grosse Unterschiede in den Versicherungsbedingungen abhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Man sollte halt vorher die Bedingungen genau lesen.....

  • Um mal zurück zum Thema zu kommen:
    Ich finde es erstaunlich, wie gering die Zuladung einiger 3,5-Tonner ist, teilweise darf man nur 900kg einladen, zudem garantiert ein größerer Wagen nicht unbedingt eine größere Zuladung. Das sollte man beim Beladen im Auge behalten.

  • Um mal zurück zum Thema zu kommen:
    Ich finde es erstaunlich, wie gering die Zuladung einiger 3,5-Tonner ist, teilweise darf man nur 900kg einladen, zudem garantiert ein größerer Wagen nicht unbedingt eine größere Zuladung. Das sollte man beim Beladen im Auge behalten.

    Da muss ich Dir total zustimmen: Was glaubst Du wo oft mir mein Ivecohändler schon einen Daily mit Koffer und Hebebühne verkaufen wollte. Diese "Scheisskarrn" haben dann nur noch 550 kg !!! Zuladung und einen 4 m langen Koffer, wo man aber ohne Ende einladen kann.


    Vielen vergessen immer, was 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht bedeutet:


    3,5 t minus Leergewicht des Wagen = Zuladung und bei o.g. Modell bleiben dann nur noch 550 kg übrig und mancher hat mal eben 1,5t drin.


    Vielen ist nicht bewusst, dass es dann Fahren ohne Führerschein ist, wenn der Wagen mit ladung 4,5 t hat und man nur Klasse B hat.
    Das gibt richtig Ärger.....

  • Ich finde es erstaunlich, wie gering die Zuladung einiger 3,5-Tonner ist, teilweise darf man nur 900kg einladen,

    Ja, das ist wirklich überraschend wie wenig (Gewicht) viele Transporter und auch LKW vertragen. Für die gewerbliche Nutzung stellt das auch häufig ein Problem dar. Für den Umzugs Mieter ist das in der Regel aber nicht von Belang, da es sich bei Umzugsgut mehr um ein Volumen als um ein Gewichtsproblem handelt. Wer nicht Zentnerweise Bücher in der Bibliothek hat wird üblicherweise mit der Zuladung auskommen.


    BTW: Bei Wohnmobilen wird von manchen Herstellern die Zuladung brutal vernachlässigt, da gab es schon Modelle mit 300kg Zuladung. Mit hundert Liter Frischwasser im Tank und 4 Personen bleibt da bestenfalls noch "Luft" für eine Zahnbürste ;)



    Also dieser Fall ist meines Wissens bei Europcar über die Versicherung mit abgedeckt! Muss man sich vorher bei jedem Vermieter schlau machen.


    Gruß wieland7

    wieland7, bist du dir da sicher? Welche Versicherung sollte das abdecken, wenn überhaupt kommt nur die KFZ Haftpflicht in Frage und das kann ich mir nicht gut vorstellen.

  • ..und die Haftpflicht wird sich winden wie ein Aal, denn genauso was ist der Klassiker für versuchten Versicherungsbetrug.
    Was glaubst Du, was da alles versucht wird.


    Oder beim Rückwärtsfahren ein geparktes Motorrad umgestossen ( welches vorher schon defekt war durch einen Sturz)

  • Das Problem mit der lächerlichen Zuladung bei 3,5 tonnern liegt unter anderem an der LKW Maut. Viele Hersteller die früher diese Fahrzeuge als 4,5t oder zum teil gar 7,49t verkauft haben, haben einfach die Zuladung soweit kastriert um diese Fahrzeuge als Mautfreie 3,5t zu verkaufen.


    MfG Jan

  • wieland7, bist du dir da sicher? Welche Versicherung sollte das abdecken, wenn überhaupt kommt nur die KFZ Haftpflicht in Frage und das kann ich mir nicht gut vorstellen.

    Hat mir jemand mal erzählt der bei Europcar arbeitet...der hatte diesen Fall das ein Geschädigter durch so einen Umzugsunfall von seiner Vesicherung gesagt bekam, das die Autovermietung zuständig ist und dies wohl seitens der entsprechenden Abteilung so bestätigt wurde...
    kann ja nochmal ne mail an den kundenservice schicken...

  • Unabhängig vom Sytem Autovermietung hatte ich mal folgenden nicht sehr weit entfernten Fall:


    Auf dem Parkplatz steuerte eine Person einen Einkaufskorb leicht überfordert gegen mein Auto. Diese Person war auf dem Weg zu ihrem Fzg. Hier war nun der Schadensausgleich zu klären. Erst kam uns die Privathaftpflicht in Erinnerung. Diese weigerte sich dann recht schnell, Es sollte sich doch an die PKW Haftpflicht gewendet werden. Diese sagte dann auch recht schnell zu. Warum da nun so ist, und was passiert, wenn jemand mit dem Bus zum Einkaufen gefahren wäre, kann ich auch nicht sagen. Offensichtlich reicht die PKW Haftpflicht über den bekannten Rahmen hinaus!

  • Hat mir jemand mal erzählt der bei Europcar arbeitet...der hatte diesen Fall das ein Geschädigter durch so einen Umzugsunfall von seiner Vesicherung gesagt bekam, das die Autovermietung zuständig ist und dies wohl seitens der entsprechenden Abteilung so bestätigt wurde...
    kann ja nochmal ne mail an den kundenservice schicken...

    Alles richtig, das ist die sog. Gefährdungshaftung. Dafür ist die Haftpflicht zuständig. Aber eine Autovermietung kann da trotzdem eine Selbstbeteiligung oder Bearbeitungsgebühr für solche Fälle in den AGBs festlegen.

  • Es sollte sich doch an die PKW Haftpflicht gewendet werden. Diese sagte dann auch recht schnell zu.

    Hättest du es nicht selbst erlebt würde ich behaupten, das kann nicht sein. Denn der Einkaufswagen ist ja nun "Beladen des KFZ" im allerweitesten Sinn.

    Alles richtig, das ist die sog. Gefährdungshaftung. Dafür ist die Haftpflicht zuständig.

    Keine Frage, aber hier standen zwei "Haftpflichtversicherungen" zur Wahl. Privat- und KFZ. Ich hätte, nach meinem Rechtsverständnis sofort und sicher auf die Privathaftpflicht getippt.


    btw: Ist der Aappel nicht irgendwo unterwegs.....vlt. kann er dazu fundierteres beisteuern?!

  • So einen Einkaufswagenunfall bei einem großen Discounter hatte ich selber auch schon. Allerdings ist das beschädigte Fahrzeug rückwärts aus der Parklücke rausgefahren und somit war der Geschädigte Schuld, da er wohl eine besodnere Sorgfaltspflicht hat beim rückwärts ausparken...so hat hat es zumindest mein Versicherungsmakler für mich abgewickelt.
    Also aufpassen beim ausparken auf'm Parkplatz....