SIXT fordert Schadensersatz für nicht verursachten Schaden

  • Hallo,


    nun hat es mich auch erwischt. Ich habe am 31.04.2016 einen Peugeot Boxer für einen Umzug angemietet. Ich ging mit dem "Checker" um den Wagen und dieser stellte 10! Vorschäden fest. Ich selber konnte keine weiteren Schäden erkennen und vollzog den Umzug und stellte den Wagen nachmittags wieder auf den ungesicherten Parkplatz von SIXT ab. Da die Filiale bereits geschlossen war, hatte ich keine Möglichkeit ein Protokoll zu bekommen in der mir die Schadensfreiheit bestätigt wird.


    Nun kam am 5.Mai.2016 eine Email mti der Aufforderugn zu einem angeblichen Neuschaden Stellung zu beziehen, einem Kratzer an der Beifahrerseite der Schiebetür. Dazu 3 angehängte Fotos von denen das dritte nicht zu öffnen war und ich daher auch keinen Schaden erkannte. Ich bezog dazu Stellung und gab an, dass der Wagen von der Anmietung bis zum Abstellen des Wagens auf dem SIXT Gelände unter dauernder Beobachtung meiner Mutter war und ich den Schaden nicht zu verantworten habe (allein schon damit mir keiner was aus dem Wagen "mopst" ;) ).


    Nun bekam ich am 10.6.2016 wieder eine Email von SIXT mit einer angehängten Schadenskalkulation über knapp 2400€ von denen ich 750€ zahlen soll (Vollkasko mit SB). Dazu wieder die 3 Fotos von denen sich nun auch das dritte Foto öffnen ließ. Dort ist nun ein Kratzer zu erkennen, welcher eben auf Bild 2 nicht zu erkennen war. Die Fotos stelle ich noch rein, nachdem ich weiß wie das funktioniert.


    Nun noch ein paar Fakten dazu:


    - Im Schadensprotokoll wird der Schadenstag auf den 1.Mai 2016 betitelt, in meinem Mietvertrag steht aber dass ich den Wagen nur bis zum 31.4.2016 angemitet habe/ hatte und habe ihn an diesem Tag auch abgestellt. Ist das nicht schon formal falsch und leicht anzufechten?
    - Die Fotos wurden nicht dort gemacht wo ich den Wagen abstellte, sondern wurde definittiv bewegt bevor die Bilder gemacht wurden
    - Meine Mutter hat den Wagen von der Abholung bis zum Abstellen unetr Aufsicht und ist mir hinterhergefahren mit ihrem eigenen PKW
    - SIXT rief mich am 1. Mai weder an noch gaben sie mir eine Gelegnehit den angeblichen Schaden persönlich in Augenschein zu nehmen
    - Ich habe leider KEINE Fotos gemacht von dem Wagen, wobei ich mich auch beii den SIXT Bildern frage wie diese Gültigkeit haben können wenn auf einem ein Numemrnschild zus heen ist, dann auf dem zweiten eine unbeschädigte Tür und auf dem dritten dann ein Kratzer aus Nahaufnahme (welches sich in der Email vom 5.Mai 2016 nichtmal öffnen ließ wie gesagt).
    - Die Kaution wurde mir übrigens in voller Höhe zurück überwiesen


    Mein geplantes Vorgehen:


    Ein weiterer Widerspruch gegen die Schadensforderung per Einschreiben und erst einen Anwalt einzuschalten wenn SIXT wirklich darauf beharren sollte.


    Habt ihr noch weitere Tips zum Vorgehen? Würdet ihr schon in diesem Schreiben ein Urteil vom Amtsgericht Oldenburg zitieren? Link:


    http://www.nwzonline.de/oldenb…agen_a_1,0,497761112.html


    Zitat: "Richter Lübben hatte die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung
    zugelassen. Nach der Bestätigung durch das Landgericht ist es im
    Streitfall Aufgabe des Vermieters, zu beweisen, dass bei unerklärbaren
    Schäden am Fahrzeug der Mieter die Schuld trägt. In diese Kategorie
    gehören auch Beschädigungen, die an einem geparkten oder abgestellten
    Auto durch Dritte entstehen können."


    Es handelt sich übrigens bei der SIXT Station um SIXT Oldenburg!


    Lieben Gruß und Danke im Voraus

  • der Punkt ist dass du Sixt mitteilst, dass du einen zeugen hast, der aussagt, dass das Fahrzeug auf dem Foto bewegt wurde.
    dann sollte das auch ohne Anwalt gehen.
    die aufnahme nach ende Mietzeit spricht ebenfalls dafür.

  • Hallo,


    nun hat es mich auch erwischt. Ich habe am 31.04.2016 einen Peugeot Boxer für einen Umzug angemietet. Ich ging mit dem "Checker" um den Wagen und dieser stellte 10! Vorschäden fest.


    - Im Schadensprotokoll wird der Schadenstag auf den 1.Mai 2016 betitelt, in meinem Mietvertrag steht aber dass ich den Wagen nur bis zum 31.4.2016 angemitet habe/ hatte und habe ihn an diesem Tag auch abgestellt. Ist das nicht schon formal falsch und leicht anzufechten?


    Auf dem Mietvertrag steht der 31.04.2016? Würde mich wundern, denn der April hat nur 30 Tage.