Unfall mit Mietwagen- Mieter nicht Hauptverursacher

  • Hallo,


    ich ich hatte einen Unfall mit einem Mietwagen, wobei ich nicht Hauptverursacher war.
    Unfallhergang:
    Ich überholte auf der mittleren Spur, jemanden auf der rechten Spur. Als ich wahrscheinlich bei ihm im toten Winkel war, beschloss der auf meine Spur zu wechseln und drängte mich somit von der Fahrbahn. Um eine Kollision zu vermeiden, wich ich erschrocken auf die linke Spur aus, wo ich blöderweise ein anderes Auto streifte. Das Auto von dem ich von der Fahrbahn gedrängt wurde fuhr weiter.
    Der Hauptunfallverursacher hat somit Fahrerflucht begangen, so steht es auch im Polizeibericht.
    Die Polizei sagte, dass ich damit wahrscheinlich von der SB verschont bleiben würde.


    Die Mietwagenfirma sieht das allerdings nicht so. Sie sagen im Mietvertrag steht, dass für jeden Schaden für den kein Dritter belangt werden kann, der Mieter verantwortlich ist.


    Allerdings gibt es ja hier einen Dritten aber der hat Fahrerflucht begangen..


    Hat vielleicht jemand Ahnung was hier möglich bzw richtig ist?


    Vielen Dank

  • Willkommen im MwT @sunny11:


    zu deinen Ausführungen der AGB: Da steht drin das du belastet wirst wenn kein Dritter belastet werden kann. Das heißt auch wenn ein Dritter existiert aber man eben nicht an ihn ran kommt weil er z.B. Fahrerflucht begangen hat.
    In wie weit diese Regelung wirklich greift kann dir hier niemand sagen, geh damit bitte zu einem Anwalt. Der kann nach Würdigung aller Umstände eine Einschätzung abgeben. Wenn du im ADAC bist ist die anwaltliche Erstberatung über diesen in solchen Fällen zumeist kostenlos.


    MfG Jan

  • Wenn Du die Daten von den dritten hast, welcher Fahrerflucht begangen hat, oder er sich später doch noch melden wird, dann übernimmt deren Versicherung vorraussichtlich den Schaden.


    Aktuell sieht es wohl so aus, dass Du als Verursacher bzw. ohne Daten des dritten auf den Kosten sitzen bleibst ( in Höhe der vereinbarten SB im Mietvertrag).



    Zur Info, die Polizei stellt hier nur eine " Zeugen-Position" welche den Unfall-/ Schaden dokumentiert, alles andere hat ggf. ein Richter zu entscheiden und nicht das Wort eine Polizisten ( auch dieser wird sich bestimmt nicht erinnern eine solche Aussage jemals getroffen zu haben).


    Ähnlich wie die Aussage der RSA bei einer AV, " wir halten nur den Zustand des Fahrzeuges fest, für alles andere ist die Schadensabteilung zuständig".

  • Nun, vom Prinzip her bist du schon der Unfall- bzw Hauptverursacher. Trotz Polizeibericht wird es schwer werden das Gegenteil zu behaupten - ohne, dass du ein Kennzeichen, Automarke etc. hast. Außerdem kann derjenige immer noch das Thema abstreiten. Warst du alleine im Fahrzeug und hatte er ggf. noch einen Beifahrer, wird es noch schwieriger. Schließlich gab es zwischen dir und dem vermeintlichen Verursacher keinen Kontakt.


    Es könnte also auch einfach sein, dass du einen Fahrfehler begangen hast.


    Im Moment hast du durch dein Fahrmanöver einem anderen Verkehrsteilnehmer Schaden zugefügt. Dieser wird also gegen dich bzw. die Autovermietung gehen. Und die Autovermietung wird sich den Selbstbehalt bei dir holen. Schaut man sich dann noch an was die Landesgerichte so entscheiden, spielt wohl auch die Geschwindigkeit eine Rolle. Die Beweislast liegt augenscheinlich erst mal bei dir.


    Im Zweifel einen Anwalt konsultieren.


    Wenn du aber den Unfall so bei der Polizei angegeben hast, wie du ihn hier formuliert hast, bist du eigtl. in meinen Augen - wie eingangs geschrieben - klar der Hauptverursacher. Schließlich hättest du eine Kollision abwenden können, in dem du einfach - wie in der Fahrschule irgendwann mal gelernt - in die Eisen gegangen wärst. Du hast ja gesehen, dass der vor dir / seitlich fahrende noch irgendwie was vor hat. Und da wir in Deutschland ja alle den Mindestabstand einhalten, wäre beim Abbremsen nichts weiter passiert :whistling:

  • Wenn du aber den Unfall so bei der Polizei angegeben hast, wie du ihn hier formuliert hast, bist du eigtl. in meinen Augen - wie eingangs geschrieben - klar der Hauptverursacher. Schließlich hättest du eine Kollision abwenden können, in dem du einfach - wie in der Fahrschule irgendwann mal gelernt - in die Eisen gegangen wärst. Du hast ja gesehen, dass der vor dir / seitlich fahrende noch irgendwie was vor hat. Und da wir in Deutschland ja alle den Mindestabstand einhalten, wäre beim Abbremsen nichts weiter passiert


    Wie darf ich mir das mit dem Sicherheitsabstand deiner Meinung nach beim Überholen vorstellen? Soll ich demnächst mind. 60m seitlichen Abstand halten bei Tempo 120km/h, wenn ich überhole? Ansonsten wüsste ich gerade nicht, was der Mindestabstand hier soll. Wenn du auf der MITTLEREN Spur jemanden überholen willst, der auf der RECHTEN Spur fährt, musst man einfach nur seine Spur halten. Und wenn man im toten Winkel ist, dann ist man eigentlich schon neben dem Fahrzeug und mit Geschwindigkeitsüberschuss spätestens innerhalb der Reaktionszeit.


    Zum Thema Geschwindigkeit: Damit könnte er höchstens die Forderungen des leidtragenden Dritten auf der linken Spur drücken, wenn dieser schneller als 130 km/h gefahren ist. Dass das zu einer ernsthaften Reduzierung der SB führt (auch anteilig), würde ich bei der wahrscheinlichen Höhe des Schadens eher bezweifeln. Ergo lass lieber die Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug, welches auf der linken Spur fuhr, übernehmen ohne diese auf dumme Gedanken zu bringen.

  • Schließlich hättest du eine Kollision abwenden können, in dem du einfach - wie in der Fahrschule irgendwann mal gelernt - in die Eisen gegangen wärst. Du hast ja gesehen, dass der vor dir / seitlich fahrende noch irgendwie was vor hat. Und da wir in Deutschland ja alle den Mindestabstand einhalten, wäre beim Abbremsen nichts weiter passiert

    Wie hält man denn beim Überholen auf der Autobahn Sicherheitsabstand, wenn der Überholte (der schon neben dir fährt) auf einmal links rüberzieht?
    Wäre ich nicht ausgewichen, wäre es hier zu einer Kollision gekommen- wär für mich allerdings wahrscheinlich besser ausgegangen..


    Nun, vom Prinzip her bist du schon der Unfall- bzw Hauptverursacher. Trotz Polizeibericht wird es schwer werden das Gegenteil zu behaupten - ohne, dass du ein Kennzeichen, Automarke etc. hast. Außerdem kann derjenige immer noch das Thema abstreiten. Warst du alleine im Fahrzeug und hatte er ggf. noch einen Beifahrer, wird es noch schwieriger. Schließlich gab es zwischen dir und dem vermeintlichen Verursacher keinen Kontakt.

    Das ist ja das Problem, dass ich auch sehe. Nur hat der erste Mitarbeiter bei der Autovermietung auch gesagt: "Naja wenn Sie nicht der Hauptverursacher waren, dann müssen Sie wahrscheinlich auch nichts zahlen- ich kann das zwar selbst entscheiden aber möchte mit meinem Kollegen noch einmal Rücksprache halten"- Und wenn der Polizist UND ein Mitarbeiter von der Autovermietung unabhängig von einander so etwas sagen, dann könnte da was dran sein, dachte ich..

  • Zum Thema Geschwindigkeit: Damit könnte er höchstens die Forderungen des leidtragenden Dritten auf der linken Spur drücken, wenn dieser schneller als 130 km/h gefahren ist. Dass das zu einer ernsthaften Reduzierung der SB führt (auch anteilig), würde ich bei der wahrscheinlichen Höhe des Schadens eher bezweifeln. Ergo lass lieber die Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug, welches auf der linken Spur fuhr, übernehmen ohne diese auf dumme Gedanken zu bringen.

    Laut Mietwagenfirma habe ich mit dem Schaden des anderen Fahrzeugs nichts zutun. Die SB fällt nur für das von mir geliehene Fahrzeug an.
    Er sagte auch, dass sowas evtl von der Hapfpflichtv. übernommen werden könnte. Werde mich da auch mal erkundigen.
    Danke für die Tips.

  • Das war mir klar, aber es ging um das Abwälzen der Hauptschuld auf beide Fahrer und somit wird auch der Schaden an deinem Fahrzeug in Betracht gezogen, da der andere bei Teilschuld ebenfalls mit seiner Haftpflicht haften würde. Allerdings würde in dem Augenblick "deine" Haftpflicht nicht mehr den gesamten Schaden am anderen Fahrzeug übernehmen, da ja nur noch Teilschuld besteht.

  • Dann habe ich mich undeutlich ausgedrückt.


    Natürlich geht es nicht um einen Seitenabstand oder so einen Blödsinn. Es geht um den Mindestabstand des Fahrzeugs hinter Sunny11. Wäre ihm beim Abbremsen einer draufgerauscht, hätte dieser dafür löhnen müssen - weil der Mindestabstand gefehlt hat. Aber selbst da hätte bewiesen werden müssen, warum man abbremst. Ohne den vermeintlichen Verursacher wird es schwer und bleibt zumindest eine Teilschuld vorhanden.


    Und nochmal: Wenn du siehst, dass der andere Verkehrsteilnehmer rüberzieht, ist das Fahrzeug noch nicht komplett neben dir sondern in deinem normalen Blickfeld. Ergo hätte man zum Bremsen genau so viel Zeit gehabt, wie zum Lenken. Außerdem hättest du dann einen Crash wirklich nicht mehr verhindern können und er wäre mit seinem Fahrzeug auf Höhe deines vorderen Kotflügels bzw. der Tür eingeschlagen - hätte dann deine Unschuld bewiesen...


    Kurz und knapp wollte ich damit ausdrücken: In so einer Situation erst Bremsen, dann lenken. Lernt man in jeder Fahrschule...


    Edit:


    Ich finde bei solchen Themen kann man auch nicht wirklich helfen. Es hilft nur einen fachkundigen Anwalt zu Rate zu ziehen. Oder vorerst beim ADAC oder einer anderen Verkehrsinstitution den Hergang zu schildern und sich Rat einzuholen.


    Eines kannst du dir aber im Zweifel (weil Zweifel so schön sind) merken: Mehr als deine Personalien musst du der Polizei nicht geben. Auch als Zeuge oder Unschuldiger nicht. Gerade im Verkehrsrecht bist du schneller geliefert, als dir lieb ist.

  • Natürlich geht es nicht um einen Seitenabstand oder so einen Blödsinn. Es geht um den Mindestabstand des Fahrzeugs hinter Sunny11. Wäre ihm beim Abbremsen einer draufgerauscht, hätte dieser dafür löhnen müssen - weil der Mindestabstand gefehlt hat. Aber selbst da hätte bewiesen werden müssen, warum man abbremst. Ohne den vermeintlichen Verursacher wird es schwer und bleibt zumindest eine Teilschuld vorhanden.

    Es war Dreispurig, dh, und ich bin von der mittleren Spur jemandem auf der linken reingefahren. Warum soll der, der auf der Spur links neben mir Abstand zu mir halten?

  • Eines kannst du dir aber im (weil es so schön ist) im Zweifel merken: Mehr als deine Personalien musst du der Polizei nicht geben. Auch als Zeuge oder Unschuldiger nicht. Gerade im Verkehrsrecht bist du schneller geliefert, als dir lieb ist.

    Danke für den Tip! Das sollte ich mir wirkliche merken!

  • Es war Dreispurig, dh, und ich bin von der mittleren Spur jemandem auf der linken reingefahren. Warum soll der, der auf der Spur links neben mir Abstand zu mir halten?

    :cursing: Wenn deine Fahrkünste so ausgeprägt sind, wie dein Textverständnis, wundert mich nichts mehr.


    Noch einmal: DU hast auf der linken Spur nicht auszuweichen wenn du nicht weißt was links neben dir ist. Fertig. Erst Bremsen, dann lenken... Vonwegen ich habe nicht verstanden wie der Unfall passiert ist.

  • :cursing: Wenn deine Fahrkünste so ausgeprägt sind, wie dein Textverständnis, wundert mich nichts mehr.

    Ups sorry, nicht richtig gelesen. Um den, der jemandem hätte hinten reinfahren können, wenn er da gewesen wäre und einen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hätte, geht es hier aber nicht! Das ist hier allen klar!
    Den Kommentar hättest du dir also sparen können- NICHT HILFREICH!


    PS: Und da hast tatsächlich nicht verstanden wie der Unfall zu Stande gekommen ist; weil Abbremsen allein nicht reicht, wenn jemand schon neben dir fährt.