Mietwagen ohne Vertrag

  • Hallo, ich habe eine Frage. Wir mieten seit Jahren immer wieder mal über das WE einen Transporter / Kleinbus für private Urlaubsfahrten. Bisher lief das immer ohne Probleme. Auf unser Nachfragen bzgl. Mietvertrag hat der Unternehmer immer darauf bestanden, dass er nichts benötigt weil er uns vertrauen würde.
    Nun ist das Thema, dass wir vergangenen Samstag den Kleinbus zum ersten Mal beschädigt haben. Heißt, wir haben den Spiegel an einem unserer privat Fahrzeuge angefahren und eine kleine Delle verursacht. Wir haben den Bus sofort in die nächst gelegene Werkstatt gefahren und den Spiegel erstmal repariert damit wir den Wochenendausflug dennoch nutzen können.
    Am Sonntag haben wir mit dem Vermieter telefoniert, die Angelegenheit geschildert und den Bus zurückgebracht. Wie immer, sollten wir den Schlüssel nur einwerfen und alles wäre gut.
    Gestern bekamen wir einen Anruf, dass es eine Frechheit wäre, dass wir Fahrerflucht begangen hätten ( weil wir den Schlüssel nur eingeworfen hätten) und das wir Versicherungsbetrug machen wollen.
    Dies ist widerum eine Frechheit! Wir haben komplett die Wahrheit gesagt, wir haben den Bus verkehrstüchtig zurückgestellt, so dass dem Vermieter kein Schaden entstanden wäre (Ausfall etc). Auf der Homepage des Vermieters steht, dass der Kleinbus mit 500 Euro SB Vollkasko versichert wäre. Wir verstehen jetzt nicht, wo die Herausforderung liegt, die Sache der Versicherung zu melden!
    Thema ist nur, dass wir nicht mehr "normal" mit ihm redne können. Er erwartet, dass wir den Schaden normal bezahlen. (beide Fahrzeuge) sonst würde er Polizei etc einschalten.
    Es geht jetzt um die Frage, wie Ihr die Angelegenheit sieht. Er wirft uns vor, dass wir uns gleich hätten melden müssen. Das haben wir auch gewusst ( hat er telefonisch uns vorher mal gesagt). Aber da der Schaden nicht groß ist, haben wir gedacht, es würde am Sonntag abend ausreichen. Wie ist nun die korrekte Vorgehensweise?
    Beste Grüße
    Marina Theresia

  • Nochmal zum Verständnis: Ihr seid mit dem gemieteten Transporter an euer eigenes Fahrzeug gefahren?
    Wenn ja sehe ich dort keine Fahrerflucht, denn der Eigentümer des geschädigten Fahrzeuges war ja zugegen.


    Weitere Verständnisfrage: Ihr erwartet vom Vermieter das er über seine Versicherung den Schaden an eurem Fahrzeug abrechnet?


    MfG Jan

  • Mündliche Verträge sind zwar gültig, aber ihr habt im Zweifel ein Nachweisproblem.
    Eine Fahrerflucht sehe ich hier auch nicht (siehe oben).

  • Ich hänge noch ab dem Punkt, dass der Vermieter euch generell den Mietwagen ohne Vertrag aushändigt, weil er sagt, dass er euch vertraut.
    Davon ab, dass ich kein gemietetes Fahrzeug ohne schriftlichen Vertrag bewegen würde, riecht das eher danach, dass da was nicht korrekt bzw gar nicht abgerechnet wird, anders kann ich mir das bei einem auch nur halbwegs seriösen Vermieter nicht erklären, dass die selbst auf Nachfrage nichts ausstellen wolle...

  • Ich hänge noch ab dem Punkt, dass der Vermieter euch generell den Mietwagen ohne Vertrag aushändigt, weil er sagt, dass er euch vertraut.

    Ich frage mich, ob es sich überhaupt um einen gewerblichen Vermieter handelt oder um eine Privatperson?

    Mündliche Verträge sind zwar gültig, aber ihr habt im Zweifel ein Nachweisproblem.

    Ich werfe mal noch in die Runde, dass der TE ja angibt, regelmäßig beim Vermieter zu mieten ohne Mietvertrag. Gewohnheitsrecht?!

  • hyvvyv: Wenn du jeden Tag beim Bäcker 2 Brötchen kaufst schließt du auch jeden Tag einen gesonderten Kaufvertrag ab. Gewohnheitsrecht gibt es da nicht.

  • hyvvyv: Wenn du jeden Tag beim Bäcker 2 Brötchen kaufst schließt du auch jeden Tag einen gesonderten Kaufvertrag ab. Gewohnheitsrecht gibt es da nicht.

    :110: ; Mir auch bereits schon aufgefallen. Hab das gerade mit einem anderen Fall verwechselt ;)

  • Was meint denn der Vermieter mit „den Schaden normal bezahlen“? Eine normale Schadensabwicklung mit Kostenvoranschlag/Werkstattrechnung oder Bargeld auf die Hand?


    Gab es bei den vorherigen Mieten irgendwelchen Schriftverkehr oder Rechnungen?


    Das klingt alles nicht so richtig koscher. Wer weiß, was der Vermieter so alles gedreht hat. Ich würde, wie die anderen sagen, ab zum ADAC und die Rechtsberatung nutzen. Lass dich von einem Anwalt unterstützen.