Erfahrungen mit FLIZZR

  • Wobei das ja nun bisher alles Mutmaßungen waren und keiner wirklich Erfahrungen damit dort gesammelt hat, oder?


    Sorry, aber eine Erfahrung ist keine Erfahrung. Es kann sein, dass jemand ein Auto mit WR bekommt, obwohl nichts dafür bezahlt hat, du kannst das nächste mal bei Flizzr aber deswegen dich nicht beschweren, wenn du ein Auto mit SR bekommst.


    Und wie die Diskussion oben zeigt, Sixt muss kein Auto mit WR zur verfügung stellen.


    Ich finde interrent wesentlich besser, die geben ein Auto mit WR, haben nur 4 Kategorien, kein Upgrade versprochen, UNL km kann man dazu buchen.

  • Um es dir einfacher zu machen zitiere ich mal aus deiner verlinkten Quelle und markiere den wichtigen Teil fett


    MfG Jan

    Jap, aus einigen Urteilen ergibt sich aber etwas anderes. Das hat nichts mit gehate zu tun, sondern ist einfach ein Fakt. Aber jeder so wie er möchte. Ich für meinen Teil kann einfach nur schmunzeln ;)

  • Du behauptest was von irgendwelchen regeln die es in Deutschland geben soll, auf die Nachfrage welche Regeln, postest du dann irgendwann mal einen Link als angebliche Quelle für deine Aussage, sagst aber nicht was genau da stehen soll.
    Dann wird genau dargelegt, dass die Quelle für das Gegenteil deiner Ausage spricht, und du sagst: "Ja, aber es gibt ein paar Gerichtsurteile, die was anderes sagen".


    Und dazu bist du die ganze Zeit sofort herablassend, dass man doch selbst mal überlegen sollte, dass das doch alles ganz einfach ist. Aber kommst selbst durcheinander, wenn es nicht nur darum geht rumzublubbern, sondern mal mit harten Fakten zu kommen, die wirklich bezeugen, dass stimmt, dass die Vermieter verpflichtet sind kostenfrei Wintertaugliche Bereifung bei entsprechender Witterung bereitzustellen.

  • dann wäre es hilfreich wenn du Belege für deine Ausführungen zeigst und nicht genau das Gegenteil mit dem ADAC Link.

    Tut er nicht. Du siehst mal wieder nur das, was Du auch sehen willst.


    Du behauptest was von irgendwelchen regeln die es in Deutschland geben soll, auf die Nachfrage welche Regeln, postest du dann irgendwann mal einen Link als angebliche Quelle für deine Aussage, sagst aber nicht was genau da stehen soll.
    Dann wird genau dargelegt, dass die Quelle für das Gegenteil deiner Ausage spricht, und du sagst: "Ja, aber es gibt ein paar Gerichtsurteile, die was anderes sagen".


    Und dazu bist du die ganze Zeit sofort herablassend, dass man doch selbst mal überlegen sollte, dass das doch alles ganz einfach ist. Aber kommst selbst durcheinander, wenn es nicht nur darum geht rumzublubbern, sondern mal mit harten Fakten zu kommen, die wirklich bezeugen, dass stimmt, dass die Vermieter verpflichtet sind kostenfrei Wintertaugliche Bereifung bei entsprechender Witterung bereitzustellen.

    Ich würde mal die Füße ganz still halten. Ihr seit doch sonst auch immer alle schlauer als der Berg, aber darauf kommt ihr nicht? - Aber mal für alle in aller Deutlichkeit: Der Autovermieter hat Euch ein verkehrssicheres Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte die Witterung entsprechend sein, sind SR nicht verkehrssicher. De facto kann man auf kostenlose WR bestehen. Was daran so schwierig zu verstehen ist, kann ich nicht sagen. Die Gerichtsurteile könnt Ihr, wenn Ihr Google benutzt selber finden. Mir Verrät ja auch keiner wie ich XDAR für FDMR fahre ;) - Und jetzt kommt nicht wieder mit irgendwelchen Ausnahmen bla bla. Wer nach Österreich zum Skifahren fährt, muss wohl oder übel die Kosten bezahlen ;) - bzw. bei entsprechender Angabe sehe ich hier auch eine Pflicht für die Autovermietung WR kostenfrei zur Verfügung zu stellen.



    Abgesehen davon, wisst Ihr jetzt mal, wie sich so einige Neulinge bei Euren Antworten fühlen. Ihr wollt nicht allen immer alles Vorkauen? - Selbst seit Ihr aber kein Stück besser. Wer im Glashaus sitzt, ....

  • seidseit


    Ich sehe es aber auch nicht so klar, wie du es beschreibst. Die Gerichtsurteile habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Es wäre toll, wenn du da mal einen Hint geben würdest.
    Und wenn du auf die VERKEHRSTÜCHTIGKEIT dich berufst, dann geht das Argument höchstens, wenn es zum Zeitpunkt der Anmietung deftig schneit/glatt ist und der Kunde keine Chance hat, das Auto auch nur einen Millimeter zu bewegen.
    Ansonsten ist ein Auto auf SR auch im Dezember bei Sonnenschein durchaus "Verkehrstüchtig"

  • seidseit


    I know. Rechtschreibfehler darfst aber behalten.


    //Edit:
    Du hast einer Sache Recht: Der Fahrer ist für die Verkehrssicherheit zuständig. Du solltest natürlich in der Lage sein, das Wetter anhand des Wetterberichts zumindestens erahnen zu können. Dahingehend kannst Du auf die Winterreifen verweisen. Die Gesetzesänderung wurde auch mit dem Hintergedanken geändert, dass die Mietwagenfirmen in einer gewissen Weise verpflichtet werden die Flotte dahingehend auszustatten.


    Ganz wichtig ist für mich nochmal die Klarstellung: Mir geht es primär um M+S, nicht um reine Winterreifen. Welche ich in meinen Augen auch nicht für nötig halte. Normale Jahresreifen sind nach meinen Erfahrung, auch in Alpinen Gebirgen vollkommen ausreichend.


    Ein Urteil aus dem Jahr 2009 (AZ: 5 C 541/09), 2010 (Az: 70 C 1397/10) und nochmals 2010 (Az: 12 C 132/10) sagt zum Beispiel, dass wenn man in einem Gebiet wohnt/mietet, wo der Schneefall wahrscheinlich ist, muss der Vermieter M+S Reifen bereitstellen. Das zieht sich natürlich durch eine AG durch. In den anderen beiden Urteilen, wurde Mehrkosten für Winterreifen verneint.


    Ich bemühe mich nicht mehr die einzelnen Urteile rauszusuchen. Wenn ich einen Mietwagen miete, und Angebe nach Österreich zu fahren, würde ich jedes Fahrzeug ohne M+S direkt ablehnen, mit dem Hinweis auf die Verkehrssicherheit. Der Vermieter hat das zu berücksichtigen. Ich habe bis dato auch noch nie, weder bei Europcar noch bei Sixt, einen Winterreifen-Zuschlag bezahlt. Würde mir das notfalls auch Einklagen. Da es bis dato aber auch nicht dazu gekommen ist, zeigt mir, dass ich wohl nicht so falsch liege.


    Wie bereits gesagt, rede ich hier von M+S und keinen reinen Winterreifen.

  • Ein Urteil aus dem Jahr 2009 (AZ: 5 C 541/09), 2010 (Az: 70 C 1397/10) und nochmals 2010 (Az: 12 C 132/10)


    Und von welchem Gericht sind diese Urteile? Das "C" bedeutet, dass es ein amtsgerichtliches Urteil erster Instanz ist. Ohne die genaue Bezeichnung des Gerichts lässt sich damit leider nichts anfangen, es gibt hunderte Amtsgerichte in Deutschland.

  • Also übertreib mal nicht mit der Klugscheisserei... wenn ich die paar Ziffern bei Google eingebe (z.B. "5 C 541/09"), finde ich das innerhalb von 0,0000125497 Sekunden.


    Mal von der Diskussion abgesehen wäre es vielleicht auch sinnvoll den Verstand einzuschalten und zu benutzen.. wenn der Herr Sparfuchs über FLIZZR mieten will und keine Winterreifen dazubucht, sollte er das vielleicht auch nur tun, wenn der Wetterbericht nicht auch nur ansatzweise winterliches Wetter prognostiziert. Ansonsten irgendwie selbst schuld oder? Zum Glück haben wir (abgesehen von einigen Regionen) in Deutschland nicht sonderlich lange wirklich winterliches Wetter (schaut mal aus dem Fenster) und schon gar keine 4 Monate.

  • eine Wettervorhersage mehr als 3 Tage im voraus kannst du vergessen. wie willst du also bei einer Buchung, die man ja meist mehr als 3 Tage im voraus macht das Wetter berücksichtigen?


    Naja die Tendenzen bis zu 10 Tage im Voraus sind schon ganz vernünftig mittlerweile. Man kann auch noch eine normale Sixt-Reservierung einspielen und ein paar Tage vorher nochmal reinschauen und dann entscheiden.
    Es geht ja darum, den letzten Cent aus dem Preis rauszuquetschen, da kann man sich die Mühe schon machen. Wenn man natürlich eine 7-Tage+ Miete einspielen will, ist das nicht so einfach möglich zugegeben.

  • Wir brauchen natürlich mindestens 6 Leute, damit eine statistisch signifikante Aussage möglich ist, dazu müssen noch alle Regionen und Stadtstationen, sowie Bahnhöfe und Flughäfen abgedeckt sein. ;)

    Mein Marketing Professor hat mal erzählt, dass man für eine relevante Statistik mindestens 1000 Abfragen bräuchte 8)


    Wie dem auch sei, ich teste auch gern mal Six ähm Flizzr...moment halt, da war doch was :rolleyes: