Zweite Rechnung der Selbstbeteiligung erhalten obwohl erste Rechnung bezahlt

  • Ich hatte im Juni einen Unfall mit einem Mietwagen beim Parken und zusätzlichem Schaden an einem privaten Fahrzeug. Der Unfall war von mir verschuldet, Polizei wurde gerufen, alles abgeklärt und bei Abgabe des Mietwagen wurden die Dokumente über den Schaden mit abgegeben. Dann kam nach etwa 1 Monat die erwartete Rechnung in Höhe der Selbstbeteiligung plus Bearbeitungsgebühren, diese wurde von mir bezahlt. In der Rechnung waren auch Angaben über die Art der Reparaturen am Auto. Ich bin in der Zwischenzeit umgezogen. Nun erhielt ich sehr spät erst von meiner alten Adresse - mein Umzug ist bereits 5 Monate her Mahnbescheide wegen einer zweiten Rechnung in der selben Höhe der Selbstbeteiligung mit Beilage der Reparaturen die gemacht wurden, die für mich fast gleich aussehen wie in der ersten Rechnung, nur dass diese Reparatur zwei Monate später scheinbar gemacht wurde.
    Die Rechnung hat eine andere Rechnungsnummer aber letzendlich wird nochmals die Summe der Selbstbeteiligung verlangt, die ich bereits bezahlt hatte. Da es ja nur ein Schaden war darf die Selbstbeteiligung laut meinem Infostand nur einmal verlangt werden. Ich habe bereits der Mietfirma geschrieben, jedoch bin ich total geschockt vor allem wegen der Mahnungen - nach über 5 Monaten Umzug habe ich einfach nicht mehr damit gerechnet, dass noch Post nachkam, was natürlich auch mein Fehler ist. Jedoch sind die Forderungen der Mietfirma ja eigentlich völlig unberechtigt. Hat da jemand Erfahrungen? Vor allem frage ich mich wie es sein kann, dass etwa zwei Monate nach der ersten Reparatur angeblich dieselbe Reparatur nochmal in Rechnung gestellt wurde.


    Ich hoffe auf hilfreiche Antworten!

  • Völlig unabhängig ob gerechtfertigt oder ungerechtfertigt solltest du prüfen ob neben dem Mahnbescheid auch ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde.


    Sollte dies so sein musst du dich schleunigst um diesen kümmern, der würde nämlich das deutlich größere Problem darstellen.

  • es handelt sich um Europcar. Ein Vollstreckungsbescheid niht, aber ein Brief vom Amtsgericht, deshalb auch die Dringlichkeit. Ich werde morgen eine Rechtsberatung aufsuchen. Es gibt für mich aber einfach keine Logische Erklärung, dass dieselbe Reparatur doppelt in Rechnung gestellt wird.

  • Ich habe bei Europcar angerufen und man konnte mir nur sagen, dass eine Rechnung bezahlt wurde, die zweite jedoch nicht. Warum es zwei REchnungen gibt konnte mir die Dame am Telefon nicht sagen. Sie meinte dann nur ich müsse dann halt Widerspruch einlegen. Ich habe auch noch eine email an die Europcar-Schaden Adresse geschickt und um Aufklärung gebeten, aber da kam jetzt natürlich noch nichts zurück.

  • Es MUSS ein Abrechnungsfehler sein. Ich frage mich nur wie es dazu kommen kann seitens Europcar. Sie haben mir in jeder Rechnung jeweils eine Übersicht über die Reparaturen mitgeschickt. Wenn man beide Übersichten nun nebeneinander liegt sieht das so aus, als wäre der Wagen zweimal wegen desselben Schadens in Reparatur gewesen, nur zu unterschiedlichen Zeiten. Es wurde zweimal alles ausgebaut, ersetzt und drüberlackiert. Interessanterweise unterscheiden sich die Preise fürs Ausbauen von Teilen minimal - obwohl es ja dieselbe Werkstatt ist. Also entweder es hat jmd anderes einen Monat später den gleichen Schaden in den Wagen gefahren (finde ich unwahrscheinlich) oder schon die Werkstatt hat für denselben Wagen doppelt abgerechnet. Da es aber die Europcar Werkstatt ist, denke ich eher es ist ein Systemfehler. Es kann ja nicht sein, dass der Wagen wirklich wegen des Ursprünglichen Schadens zweimal in der Werkstatt war und exakt dieselben Schritte nochmals vorgenommen würden. Und wenn dürfte es ja nicht mein Problem sein, da es sich ja immer noch um einen ursprünglichen Schaden handelt. Oder hat jemand eine andere Erklärung für diese zwei Abrechnungen?

  • Du solltest dich erstens um den Brief vom Amtsgericht (Mahnbescheid?) kümmern.
    Wenn du den nicht im vollen Umfang zurückweist kann gegen dich vollstreckt werden.
    Nach dem Wiederspruch ist noch genug Zeit zur Klärung.
    Sollte EC dann immer noch an der Forderung festhalten muss dies über den Klageweg passieren.

  • Leider ist es so das bei vielen Firmen alles bis zum Mahnbescheid automatisiert läuft.


    Erst wenn dem widersprochen wird, schaut sich jemand die Sache genau an.


    Ich würde a) den Mahnbescheid komplett widersprechen und b) mich zeitgleich mich mit EC in Verbindung setzen und die Sache versuchen zu klären.


    Wenn du das tust liegt der Ball bei den Grünen, Ihnen steht dann die Möglichkeit offen Klage einzureichen wenn sie Erfolgsaussichten sehen.


    * Dieser Post stellt keine Rechtsberatung da, Sicherheit gibts nur beim Anwalt

  • Vielen Dank für die Antworten. Mit Europcar habe ich mich ja bereits in Verbindung gesetzt, den Widerruf werde ich heute noch absenden, werde mir aber zuvor wie oben schon gesagt rechtliche Hilfe holen. Als Student möchte ich jeglichen Mehrkosten natürlich aus dem Weg gehen, sowas kann man sich nicht leisten und zum Glück habe ich Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung. Ich hoffe, dass sich dieser Abrechnungsfehler schnell klären lässt, meine Nerven liegen momentan blank.

  • Zur Station deines Vertrauen fahren. Die können nachprüfen wann und warum der Wagen auf Werkstatt gesetzt wurde.
    Mit den Rechnungen vergleichen. Fällt 1 Datum raus, ist die Sache klar.
    Eventuell hat die Werkstatt auch nen Fehler gemacht und EC die RE 2x geschickt.

  • Die Beratungsstelle hat mich heute sehr beruhigt. Beim Vergleich der Rechnungen sieht es eindeutig nach einem Fehler seitens Europcar aus - es sieht vor allem danach aus als hätte die Werkstatt (absichtlich?) eine ähnliche Rechnung zur selben Reparatur einen Monat später geschrieben. Die Beweislage ist dadurch recht klar. Ich hoffe nun darauf, dass sich die Sache durch den Widerruf erledigt oder - was ich persönlich angebrachter finde - dass sich Europcar bald meldet und den Fehler einräumt.
    Die Briefe erreichten mich alle auf einmal, da ich vorher nichts davon wusste und erst auf eine Nachricht meiner ehemaligen Mitbewohnerin die Briefe abholte - schließlich erwartete ich ja auch keine Rechnungen mehr 5 Monate nach Umzug - erst Recht nicht von diesem Fall, da er ja mit der ersten Rechnung damals für mich abgeschlossen war. Wie soll man ahnen, dass sowas geschieht?

  • Für den nächsten Umzug empfiehlt sich zumindest ein 6-monatiger Nachsendeauftrag bei der Post. Das ist durchaus gut investiertes Geld.


    :D das ist wahr, nächstes Mal werde ich sowas auf jeden Fall machen - dafür ist es jetzt nur zu spät. Wobei ja außer dieser Rechnung nichts mehr auf die alte Adresse kommt, und diese Rechnung hätte ja niemals existieren dürfen.