Schadensforderung Buchbinder nach 3,5 Monaten

  • Liebe Forumsteilnehmer,


    ich hoffe auf euren Rat:


    Ich hatte am 17.10.2016 einen kleinen Unfall (Plastik-Stoßfänger vorne rechts angeschrammt und leicht beschädigt) mit einem von Buchbinder in Hamburg angemieteten Transporter. Diesen Schaden hatte ich bei der Rückgabe natürlich gemeldet und er wurde aufgenommen. Kurz darauf erhielt ich die reguläre Rechnung von Buchbinder, ohne jegliche Schadensforderung. Am 1.2.2017 (also 3,5 Monate später) kam nun eine Rechnung von 440 Euro von Buchbinder basierend auf einer mitgeschickten Kostenkalkulationen durch einen Sachverständigen (datiert vom 27.1.17). Dazu gab es drei Bilder, die den Schaden dokumentierten und die vom 18.10.16 stammen sollen. Mir ist schleierhaft, ob es angehen kann, dass die Rechnung so spät kommt, da der Wagen in der Zwischenzeit sicherlich weiter vermietet wurde. Unklar ist auch, dass die Fotos tatsächlich vom Rückgabetag stammen.


    Ehe ich da jetzt die große Welle mache, möchte ich gerne eine Auskunft von euch einholen.


    Vielen Dank im Voraus!


    Christoph

  • Diesen Schaden hatte ich bei der Rückgabe natürlich gemeldet und er wurde aufgenommen.

    Mein laienhaftes rechtliches Verständnis sagt mir hierbei: Das wars dann wohl!
    Es gab übrigens mal nen Ex-Kanzler, der konnte und kann sich über viele Jahre nicht erinnern, wer ihm die schwarzen Koffer mit dem Geld gebracht hat und dass sie überhaupt gebracht wurden.

  • Weil ein Anwalt dann i.d.R. in der Lage ist, die Kosten zu reduzieren, indem er Unstimmigkeiten in dem was der Checker da notiert und der Sachverständige da festgestellt hat, aufdeckt.

  • Danke erstmal für alle Antworten.
    Mir ist klar, dass ich den von mir angerichteten Schaden nicht weg leugnen kann, mir ging es erstmal um den späten Zeitpunkt der Rechnungsstellung, was ich für ungewöhnlich hielt. Das scheint aber OK zu sein. Da der Kostenvoranschlag nur aufgrund der Fotos gemacht wurde, werde ich jetzt meinerseits die Höhe des Kostenvoranschlags nochmal überprüfen lassen.


    Wünsche allerseits noch einen schönen Sonntag Abend!

  • 440€ finde ich auch absolut fair. Der Zeitraum von 3,5 Monaten für Schadensrechnungen ist meinen Erfahrungen nach ganz normal. Ich würde da einfach begleichen, blöd gelaufen. Aber immerhin ist bei dir die Sache klar: Schaden verursacht, also stehst du dafür gerade. Anders sähe es aus, wenn man dir unberechtigt eine Forderung schickt. Das nächste Mal wird es dann eben 0,- Euro SB.

  • Vll. noch als hilfreiche Ergänzung.


    In dem Fall ist es egal, ob der Wagen weiter vermietet oder sogar repariert wurde. Da der Schaden ja vor Ort abgenommen und zugegeben wurde.


    Evtl. kannst Du den Betrag noch drücken über ein Vergleichsangebot mit gleichzeitigem auf die Tränendrüse drücken, ansonsten heisst es leider zahlen.


    Ich lege auch Dir Nahe dich über die Leihwagenversicherung zu informieren, in diesem Fall hättest Du die SB abgesichert gehabt mit einem Jahresbeitrag von 70 Euro.

  • Aus eigener leidvoller Erfahrung heraus kann ich aber nur jedem empfehlen, diesen Mehrpreis in Kauf zu nehmen, insbesondere wenn man nicht regelmäßig mit Fahrzeugen dieser Größe zu tun hat! Außerdem hat man ja Transporter eher selten mehrere Tage lang, sondern nur 1-2 Tage.

  • Ich gehe dann sogar mal einen Schritt weiter.


    Man sollte sich auch immer bewusst sein, dass bei einer LKW Miete die Aufbauten sprich Koffer/Plane etc. nicht unter die SB Fallen im Schadensfall z.B. Durchfahrtshöhe nicht beachtet. Diese Schäden werden nicht von der SB abgedeckt. Ob diese von der LWV abgedeckt werden weiss ich nicht.


    Ist wie gesagt nur als allgmeine Info gedacht.

  • Zumindest sollte man sich darüber bewusst sein, dass es sich hier um einen strittigen Punkt handelt und quasi alle Vermieter eine entsprechende Klausel dazu in ihren AGB haben. Umstritten ist das aber trotzdem, es gibt viele Urteile dazu, dass diese Klauseln nicht gültig sind und bei mir wurde damals lediglich die SB berechnet (Schaden an Transporterdach).


    Zumindest das Risiko eines Rechtsstreits ist auf jeden Fall da.