Firmenwagen Steuerberechnung etc

  • Hallo,


    Da ich einen neuen Job antrete, steht mir ein Firmenwagen bis 40k € zu. Da dies mein erster Firmenwagen ist bräuchte ich von euch ein bisschen Unterstützung!


    Infos:
    Auto 40k, 1% Reglung, Tankkarte & Service/Wartung incl., ohne Kilometerbegrenzung incl Privatnutzung, 5 Jahre Nutzdauer.


    Hab mich jetzt im Internet schon etwas schlau gemacht bzgl. Änderung ab 2014. Tätigkeit ist Vertrieb (Innen- und Außendienst).


    Jetzt zur Frage:


    1% also 400€ auf das brutto drauf ist klar. Ich werde 3 Tage in der Woche an einem 88km entfernten Standort A und 2 Tage in der Woche an einem 50km entfernten Standort B tätig sein (Außentermine zwischendurch und später dann mehr Außendiensttermine).
    Da die Firma aber noch mehrere Standorte hat, kann ich ja hingehen und meine "erste Tätigkeitsstätte" über den Arbeitgeber an einen anderen 95km entfernten Standort C eintragen lassen und dort dann einmal im Monat im geringen Umfang tätig sein (z.B. Besprechung).
    Somit greift dann die 0,002% Reglung:


    40.000€ * 0,002% * 95km * 1 Fahrt= 76€ zu versteuern --> Insgesamt dann 476€ brutto Geldwert Vorteil zu versteuern jeden Monat.


    Da nun jede Fahrt an die beiden anderen Standorte nun Auswärtstätigkeiten sind, kann ich dort auch in der Steuererklärung 0,30€ pro gefahrenen Kilometer absetzen?
    Sprich 12 Tage Standort A= 12* 172km(da pro gefahrenen km)*0,30 Cent= 619,20€ pro Monat
    Und 7 Tage Standort B= 7* 100km(da pro gefahrenen km)*0,30 Cent= 210,00€ pro Monat
    Und 1 Tag Standort C= 1* 95km(nur ein Weg, da erste Tätigkeitsstätte)*0,3 Cent= 28,50€ pro Monat


    Also kann ich insgesamt 857,70€ an Fahrt-/ Reisekosten als Werbungskosten in der Steuer jede Monat angeben? Das wären ja bei einem Spitzensteuersatz von 50% noch 428,85€ netto jeden Monat wo ich zurück bekäme mit der Steuererklärung?


    Zudem käme ja noch die Verpflegungspauschalen pro Auswärtstätigkeit über 8h (was täglich ja wäre) hinzu?


    Und bevor hier blöde Kommentare kommen ala "Betrug und blablablubb" - Diese Vorgehensweise wird einem im Netz praktisch auf diversen LEGALEN UND SERIÖSEN Steuerberaterseiten aufgezeigt.


    Hat da jemand Erfahrung mit und funktioniert das wirklich?

  • Kann man nicht einfach "Home Office" in den Vertrag reinschreiben und dann reichen die 1% Versteuerung? Aber wie Jan S. schon schrieb, das ist Aufgabe eines Steuerberaters, die Grenzen innerhalb des Legalen auszuloten. :D


    Edit: Bezüglich "Auswärtstätigkeit" gelten Fristen von ich meine 6 Monaten, danach ist das eine regelmäßige weitere Arbeitsstätte. Ich würde mich wegen der paar Euro (160 im Monat) nicht in das Thema Spesenbetrug reinlavieren.


    Edit2: Dann habe ich das falsch verstanden. Sorry.

  • Kann man nicht einfach "Home Office" in den Vertrag reinschreiben und dann reichen die 1% Versteuerung? Aber wie Jan S. schon schrieb, das ist Aufgabe eines Steuerberaters, die Grenzen innerhalb des Legalen auszuloten. :D

    Homeoffice kann man nicht als erste Tätigkeitsstätte eintragen.
    Hätte ja sein können das jemand einen ähnlichen Fall hat :107:


    Edit: Hier will keiner einen Spesenbetrug tätigen!!!


  • Da nun jede Fahrt an die beiden anderen Standorte nun Auswärtstätigkeiten sind, kann ich dort auch in der Steuererklärung 0,30€ pro gefahrenen Kilometer absetzen?
    Sprich 12 Tage Standort A= 12* 172km(da pro gefahrenen km)*0,30 Cent= 619,20€ pro Monat
    Und 7 Tage Standort B= 7* 100km(da pro gefahrenen km)*0,30 Cent= 210,00€ pro Monat
    Und 1 Tag Standort C= 1* 95km(nur ein Weg, da erste Tätigkeitsstätte)*0,3 Cent= 28,50€ pro Monat

    Welche Kosten entstehen dir selber denn da, die du steuerlich absetzen willst? Ich meine da nicht Standort C, sondern A und B!

  • Hat sich leider erledigt, auf einigen Seiten im Netz wird das teilweise missverständlich dargestellt. Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert :thumbsup:
    Man kann nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzen bei der 1% Regelung !


    Danke trotzdem :thumbup:

  • Hat sich leider erledigt, auf einigen Seiten im Netz wird das teilweise missverständlich dargestellt. Hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert :thumbsup:
    Man kann nur die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte absetzen bei der 1% Regelung !


    Danke trotzdem :thumbup:


    EInschränkung: Wenn du deinen eigenen PKW (also einen Nicht-Firmenwagen!) benutzen würdest, wären deine Gedankengänge möglich, soweit du von deinem AG keinen Ersatz erhältst. Der Ansatz von Mehrverpflegungsaufwendungen (12 EUR bei Abwesenheit >8 Stunden) ist aber unabhängig der Nutzung eines Firmen- oder Nicht-Firmenwagens möglich, soweit auch hier kein Ersatz durch den AG erfolgt.