Vollkasko - Barclaycard Platinum Double KK

  • Hallo,


    habe seit kurzem eine neue Kreditkarte. Die Barclaycard Platinum Double mit "Platinum Versicherung". Eine Vollkasko-Mietwagenversicherung mit 0€ SB ist bei Buchung mit dieser KK inkludiert. Jetzt dachte ich mir, perfekt, spare ich mir die Reduzierung der SB auf 0€ bei Sixt pro Tag. Nun steht aber bei Barclaycard auf der Webseite unter Voraussetzung: Bei Reisen innerhalb Dtl. Muss vorher eine kostenpflichtige Übernachtung stattfinden. In den AGBs finde ich dazu Nichts. Kennt sich jemand damit aus, ob das wirklich so ist?

  • Echt jetzt? Das muss doch neu sein, ich hab mir das ganze vor einigen Wochen durchgelesen und davon nix gefunden, in den Versicherungsbedingungen finde ich dazu auch nix, auf der Homepage steht es jetzt jedoch.


    Alternativ zur Eurowings-KK geht auch die Lufthansa Miles&More Gold World Plus, ebenfalls mit 230€ SB.

  • ich habe seit letztes Jahr die Platinum, seit es sie mit den neuen Versicherungen gibt. und von Anfang an gilt die vollkasko im Inland nur mit einer bezahlten Übernachtung. sprich für eine spassmiete zwischendurch reicht die Karte also nicht!

  • ich habe seit letztes Jahr die Platinum, seit es sie mit den neuen Versicherungen gibt. und von Anfang an gilt die vollkasko im Inland nur mit einer bezahlten Übernachtung. sprich für eine spassmiete zwischendurch reicht die Karte also nicht!

    Dann muss ich es wohl übersehen haben. Dann werde ich die Barclaycard wohl kündigen und bei der LH KK bleiben.

  • Im Mai fahre ich mit einem Mietwagen in den Urlaub an die deutsche Nordsee. Da ich hier in einem Ferienhaus "übernachte" kann ich doch hier mit der Barclaycard PD buchen und hab die Vollkasko mit 0€ SB, korrekt?

  • DonVandalo: das war von Beginn an in den Versicherungsbedingungen so beschrieben, ich habe damals noch mal extra nachgefragt, da ich Karte schon länger habe. Die Antwort ist im entsprechenden Thread gepostet. Ist sehr schade, soll aber anscheinend solche Mieter wie die Meisten hier von den Bedingungen ausschließen und als reine Urlaubsmietwagenkasko herhalten.

  • Im Mai fahre ich mit einem Mietwagen in den Urlaub an die deutsche Nordsee. Da ich hier in einem Ferienhaus "übernachte" kann ich doch hier mit der Barclaycard PD buchen und hab die Vollkasko mit 0€ SB, korrekt?


    Da du für die Übernachtung aller Wahrscheinlichkeit nach bezahlst, gilt die VK in diesem Falle. Anders wäre das nur z.B. bei einer Übernachtung bei Freunden auf dem Sofa.


  • Da du für die Übernachtung aller Wahrscheinlichkeit nach bezahlst, gilt die VK in diesem Falle. Anders wäre das nur z.B. bei einer Übernachtung bei Freunden auf dem Sofa.

    Okay, perfekt. Und im Falle eines Unfalls, was ich nicht hoffe, zahle ich erstmal die SB in Höhe von 1050,00 € und das bekomme ich dann von der Barclaycard-Versicherung zurück oder wie läuft das?

  • Bin gerade am überlegen mir genau diese Kreditkarte für meine Gran Canaria Reise im Juli zu besorgen.
    Was mich daran aber sehr stört ist der angehängte Abschnitt....


    Der würde ja bedeuten ich muss für jeden klein Parkrempler einen Polizeibericht anfordern. :S
    In Deutschland halte ich das für kaum möglich einen solchen Bericht zu bekommen, in Spanien, auf den Kanaren halte ich das aber für vollkommen unmöglich. Daher, so vermute ich, wird man sich im Schadensfall komplett rausreden wollen. :210:


    Edit: Was die Sache mit der SB angeht werde ich mal eine Nachfrage bei Barclaycard stellen.
    Dort steht nichts davon, dass die SB erstattet wird, sondern nur der tatsächliche Schaden.

  • Wo steht denn das man die Übernachtung mit der Karte bezahlt haben muss?


    Für die Mietwagenversicherung steht dort nur:

    Zitat

    Sie sind im Rahmen von Abschnitt E – Mietwagen-Versicherung unter der Voraussetzung versichert, dass der Mietwagen mit der versicherten Karte angemietet wurde.


    Das gilt aber nur für die Anmietung des Autos.

  • Worin besteht sonst der Sinn das man diesen Schutz nur erhält bei einer Übernachtung erhält?
    Dann könntest Du ja auch sagen ich hab meiner Freundin übernachtet und Barclay müssten den eventuellen Mietwagenschaden decken ;)

  • Worin besteht sonst der Sinn das man diesen Schutz nur erhält bei einer Übernachtung erhält?
    Dann könntest Du ja auch sagen ich hab meiner Freundin übernachtet und Barclay müssten den eventuellen Mietwagenschaden decken ;)


    Darin, dass du nicht bei jeder Standardanmietung innerhalb Deutschlands versichert bist. :D
    Ist nur als Urlaubsschutz gedacht.


    Hab mir die Bedingungen mittlerweile sehr genau durchgelesen und keine Klausel gefunden die eine Buchung der Übernachtung mit der KK erfordern würde...

  • Hab mir die Bedingungen jetzt auch zum 3. mal, vor allem den Punkt E - Mietwagen durchgelesen. Da steht nichts von "vorhergehende Übernachtung", wie auf der Webseite. Ob das rechtlich nun sauber ist, kann ich nicht beurteilen und wirklich sicher fühlen würde ich mich nicht.

  • der hotelaufenthalt muss natürlich nicht nicht mit der Karte bezahlt werden. bitte hier keinen Quatsch verbreiten :wacko:
    die Auflage mit der bezahlten Übernachtung im Inland (übrigens egal wo, muss nicht in Nähe des Ammietortes sein) dient lediglich dazu die Versicherung nur als Reiseversicherung gelten zu lassen. bei der Eurowings Gold hingegen gibt es diese Einschränkung nicht.

  • der hotelaufenthalt muss natürlich nicht nicht mit der Karte bezahlt werden. bitte hier keinen Quatsch verbreiten :wacko:
    die Auflage mit der bezahlten Übernachtung im Inland (übrigens egal wo, muss nicht in Nähe des Ammietortes sein) dient lediglich dazu die Versicherung nur als Reiseversicherung gelten zu lassen. bei der Eurowings Gold hingegen gibt es diese Einschränkung nicht.

    Okay, danke für die Info. Wie ist das bei der Eurowings Gold? Vollkasko mit 230 € SB richtig? Hier muss ich wahrscheinlich auch erst in Vorkasse gehen, wenn ich mit nem Mietwagen einen Unfall habe oder?

  • In Vorkasse musst du bei diesen Zusatzversicherungen quasi immer.
    Wenn du ohne Vollkasko mietest und auf die Zusatzversicherung vertraust müsste du mit dem kompletten Schaden in Vorleistung!