Europcar Italien - Ordnungswidrigkeit und Penalty

  • Da es evtl. als gesonderter Post in meinem Erfahrungsbericht etwas untergeht hier noch mal der Brief von Europcar aus Italien:



    Da ich mir nur erklären kann, dass ich irgendwo geblitzt wurde, da ich nirgendwo bis auf einem offiziell ausgeschilderten Parkplatz geparkt habe und auch in keiner Kontrolle war, ist mir schon klar, dass das recht teuer wird. Was mich aber wundert sind die 45 Euro Penalty, von denen Europcar da schreibt. Ich finde diesen dort zitierten Art. 11 nirgendwo. Weder in den deutschen noch den englischen Bedingungen. Kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen? Der Blick in die Reservierungsmail hat mir bisher auch keine Erkenntnis gebracht. 45 Euro erscheinen mir ein bisschen sehr happig.'

  • Bei mir landete ein sehr ähnliches Schreiben im Postfach wie bei Dresdner, ohne, dass ich mich an einen Verkehrsverstoß erinnern kann (sonst wäre ich natürlich proaktiv an die Behörden herangetreten, um Gebühren zu vermeiden). 45 Euro sind schon unverschämt, zum Vergleich: ein guter Wettbewerber in Deutschland begnügte sich in solchen Fällen bisher mit 15 Euro.


    Hier der vollständige Text (ohne Kenn- und Aktenzeichen):


    Roma, 04/12/2017
    Rif.n. xxx


    Gentile Cliente,
    con riferimento al noleggio da Lei effettuato dal 28/06/2017, al 02/07/2017,
    e avente in oggetto il veicolo con targa xxx (RA xxx),
    La informiamo che in data 14/09/2017, le competenti Autorità (COMUNE DI ALGHERO) hanno comunicato alla scrivente
    un verbale di violazione al Codice della Strada ((xxx)) per una infrazione occorsa in data 30/06/2017,
    ora 18.50, quando il veicolo di cui trattasi si trovava nella Sua disponibilità.
    In ragione di ciò, abbiamo comunicato alle Autorità competenti il Suo nominativo ed il Suo indirizzo
    di residenza/domicilio, come da Lei fornito in sede di sottoscrizione del contratto di noleggio,
    affinché il verbale Le possa essere direttamente notificato.
    Sul punto, Le ricordiamo che dal giorno della notifica del verbale presso la Sua residenza/domicilio,
    decorreranno i termini per pagare la sanzione irrogata ovvero promuovere opposizione innanzi ai competenti
    Organi di Giustizia.
    Le comunichiamo altresì che, in ragione di quanto sopra, ai sensi e per gli effetti dell’art. 11
    dei Termini e Condizioni Generali di Noleggio Europcar da Lei sottoscritte,
    procederemo, trascorsi 14 giorni dalla data della presente, con l’addebito nei suoi confronti della penale contrattuale
    ivi prevista, per un importo pari a € 45,00.
    Nel restare a Sua disposizione per ogni ulteriore chiarimento e/o necessità, con l’occasione porgiamo i nostri migliori saluti.
    Europcar Italia S.p.A.
    customerserviceitaly@europcar.com


    Dear Client,
    with reference to the rental you made from the 28/06/2017 to the 02/07/2017,
    and to the vehicle with licence plate number xxx (RA xxx),
    we would like to inform you that on the 14/09/2017 the police Authorities (COMUNE DI ALGHERO)
    have notified our Company of a traffic violation ((xxx)) occurred on the 30/06/2017 while the vehicle
    was in your possession.
    For the above reason we have transmitted to the competent authorities your name and the address indicated
    on the rental agreement signed, so that the traffic violation can be notified directly.
    We remind you that the terms to pay or dispute the violation accrue from the date of receipt
    of the notification from the authorities.
    We also wish to inform you that according to the provisions of article 11 from the Europcar General Rental Terms &
    Conditions you subscribed, we will charge, after 14 days from the date of this notice, the contractual penalty foreseen,
    corresponding to the amount of Euro 45,00.
    We remain at your disposal for any further clarification you may need.
    Best regards
    Europcar Italia S.p.A.
    customerserviceitaly@europcar.com


    Wer hat ein derartiges Schreiben bekommen und welche Vorgehensweise war erfolgsversprechend? Seit 27.03.16 gilt ja die internationale Amtshilfe auch zwischen Italien und Deutschland, wenn ich richtig informiert bin, Aussitzen könnte also teuer werden. Allerdings liegt mir noch kein Behördenschreiben vor, daher wohl erstmal abwarten...

  • Ich habe ähnliches Schreiben vor ein paar Monaten von Avis erhalten. Es ging um eine Miete in Italien im März.


    Avis möchte 35€ netto haben (welche ich zähneknirschend gezahlt habe) und hat mir den italischen Bußgeldbescheid nicht zukommen lassen. Ein paar Wochen später bekam ich eine SMS (!) mit einem Link. Dort ist ein Scan des Bußgeldbescheids in italienisch und adressiert an Avis hinterlegt.


    Ich habe seitdem kein offizielles Schreiben aus Italien erhalten. Sollte dies kommen, werde ich in jedem Fall Widerspruch einlegen, da in Italien Halterhaftung besteht, in Deutschland jedoch nicht. Ich bin nämlich zwar Mieter, gefahren ist aber stets jemand anders. Die Hürden für die Vollstreckung in Deutschland sind sehr hoch. So muss der Bescheid zuerst auf deutsch zugehen. Dann muss man (auf deutsch) Widerspruch einlegen können. Und schließlich muss das vorgeworfene Verhalten im Ausland auch im Inland strafbar (bzw. bußgeldbewährt) sein. Letzteres ist wegen der Halterhaftung im Ausland gerade nicht der Fall. Bekanntermaßen haftet in Deutschland nur der jeweilige Fahrer und nicht der Halter. Wenn die Italiener nun also von hinten blitzen, ohne dass der Fahrer erkennbar ist, sollte man durch einen Widerspruch darauf hinweisen, dass man nicht selber gefahren ist (selbstverständlich nur, wenn es denn stimmt...).


    Die deutschen Behörden vollstrecken dann einen solchen Bußgeldbescheid nicht, bzw. man hat entsprechende Abwehrrechte.


    Nach meinen Informationen hat man auch bei einer späteren Reise nach Italien keine Probleme, da offene Bußgeldbescheide jeweils nur mit einem KFZ-Kennzeichen verknüpft sind und nicht mit dem Namen des Mieters. Da nahezu ausgeschlossen ist, dass man den gleichen Mietwagen nochmal erhält, ist das Risiko also sehr gering hier doch noch belangt zu werden.


    Das Vorgehen muss natürlich jeder selber für sich abwägen. Ich bin definitiv nicht gefahren und werde meine Frau als Fahrerin auch nicht ans Messer ausliefern (Aussageverweigerungsrecht). Seit März habe ich nichts gehört aus Italien und selbst wenn etwas kommt, werde ich dem gelassen entgegen blicken. Ich muss aber zugeben, dass ich "vom Fach" bin und mir offiziell anmutende Schreiben mit Bußgeldandrohung keine schlaflosen Nächte bereiten. Anderen Personen geht es vielleicht besser, wenn sie einfach zahlen und dann Ruhe ist.

  • Allerdings liegt mir noch kein Behördenschreiben vor, daher wohl erstmal abwarten...


    Bei meinem Verstoss in Italien bekam ich ein Schreiben und hab hier die Info bekommen, dass die Behoerden die Ansprueche gerne fuer ein geringes Entgelt an Inkassounternehmen weiterleiten. Diese erstellen einen drastisch klingenden Brief und versenden den (mir wurde der Brief damals von Sixt weitergeleitet). Sieht alles offiziell aus, aber nirgends steht Polizei oder sonstiges drauf.
    Sollte also noch eine Zahlungsaufforderung kommen besser zweimal durchlesen und vielleicht noch mal eine Suchmaschine anwerfen. Scheint eine beliebte Masche zu sein ohne dass die ernsthaft das Geld eintreiben koennen. Aber anscheinend ueberweisen ausreichend Betroffene vor lauter Schreck.

  • Nur mal als Info zum aktuellen Handling bei europcar Italien in 2020
    Wegen Einfahrens in einen kameraüberwachten „nur Anlieger“ Bereich habe ich aus Sizilien ein Ticket bekommen, mit dezenten vier Monaten Verzögerung.

    E-mail Absender war  olsasi@olsasi.biz

    Ich hab die E-Mail Adresse erst für Spam gehalten, es war dann aber das Ticket via europcar, eben komischerweise nicht direkt von europcar, obwohl das Dokument aus zwei Seiten Bestand, europcar Schreiben plus Ticket aus Cefalu.
    45 Euro sind an europcar zu zahlen und dann noch das Ticket selbst.
    Den Rabatt für schnelles Bezahlen des Tickets kann man wohl auch vergessen, siehe kleingedrucktes. Es sind wohl eher nicht 58,10 sondern 83,00

    [Blockierte Grafik: https://up.picr.de/37692504gu.png]

  • Das das hier grade wieder aufpoppt, vielleicht ein kurzes Update von mir:


    Nachdem ich den italienischen Bußgeldbescheid nicht bezahlt habe, kam irgendwann eine Rechnung von einem Kölner Inkassobüro mit allerlei Drohungen. Denen habe ich dann ebenfalls geschrieben, dass ich nicht zahlen werde. Nach 1-2 weiteren Mahnungen schrieben sie dann, dass sie die Angelegenheit an ihren Auftraggeber zurückgeben würden.


    Seitdem habe ich nie mehr was gehört und war seitdem auch mehrfach wieder in Italien.

  • Mir war mal so, das ein Bußgeldbescheid für den Beschuldigten klar verständlich sein muss, also in der entsprechenden Landessprache übersetzt sein, sonst ist er ungültig 68163

    Zumindest der Inhalt muss übersetzt sein:

    https://www.bundesjustizamt.de…Geld/Fragen/FAQ_node.html

    Punkt 7

    Rest steht eigentlich auch da


    Übersetzung kostet wahrscheinlich mehr als das Ticket also wird es in DE eher nicht verfolgt. Aber in Italien kann es noch vollstreckt werden denke ich bis es verjährt ist, z.B. wenn die Polizei dich kontrolliert.

    Habe auch mal eine OWi in FR nicht bezahlt und hatte dann immer Angst, kontrolliert zu werden. Aber ist mittlerweile verjährt und nie was passiert.