Gehe ich nach den aktuellen AGB sieht die Sache eigentlich schon wieder harmloser aus, als wie bisher beschrieben
Zitat von Sixt AGB D.4.Alles anzeigenIm Mietvertrag ist eine bestimmte Station als Ort der Fahrzeugrückgabe bei Mietende vereinbart. Als Einwegmiete wird nachfolgend
ein Mietvertrag bezeichnet, in dem als Ort der Rückgabe eine Station vereinbart ist, die von der Station abweicht, an der das Fahrzeug
an den Mieter übergeben wurde. Wird bei einer Einwegmiete das Fahrzeug an einer anderen Station als der im Mietvertrag als
Rückgabeort vereinbarten Station abgegeben, hat der Mieter eine Flexi-Location-Charge in Höhe von 29,99 EUR (inkl. MWSt) zu
entrichten. Wird bei einem Mietvertrag, in dem als Ort der Übergabe und Rückgabe dieselbe Station vereinbart sind, das Fahrzeug an
einer davon abweichenden Station abgegeben, so hat der Mieter eine Flexi-Location-Charge in Höhe von 29,99 EUR (inkl. MWSt) und
eine zusätzliche Einweggebühr gemäß der bei der Anmietung gültigen Preisliste zu entrichten.
Dann geht es wohl wirklich nur um Abgaben an Stationen, die nicht im MV eingetragen sind.
Unter Rückgabe ist auch keine Besonderheit zu finden.
Sucht man das Wort "Flex", findet man auch nur unter D.4. etwas.
Scheinbar dichten sich auch die Mitarbeiter mit ihren kleinen Informationen eigene Regelungen zurecht.