Unfallschaden - zahlt der Fahrer oder Mieter

  • Hi zusammen, ich hab da mal ne kleine Frage. Ich bin im Auftrag einer Firma einen Mietwagen gefahren. Der Wagen wurde Vollkasko mit SB 950,- versichert. Beim Ausparken aus einer sehr unübersichtlichen Garage, stoß der Wagen leicht an und es gibt nun einen Schadensbericht von 830,- .
    Wer steht nun in der Pflich zu zahlen? Ist es der Fahrer oder der Mieter?


    Ich hoffe um schnelle antwort.
    Mit besten Grüßen

  • Als erstes derjenige dem das Zahlungmittel gehört und somit Mieter ist!
    Hast Du mit ner eigenen Kreditkarte gezahlt? Ja: Dann bist Du Mieter und haftest. Nein: Die Firma hat per Kostenübernahme den Wagen gemietet und trägt die Verantwortung.

  • Joa, leicht angestoßen und 1.000,- € sind weg. Ich kenn deinen Chef nicht, aber bei einem Bekannten musste er die SB zahlen. Übernahm nicht die Firma. Ob da rechtlich so korrekt ist kann ich dir leider nicht sagen.


    EDIT: Harald war schneller...

  • Der Chef der Firma hat mit Kredikarte gezahlt und ich bin wie gesagt nur als Fahrer eingetragen. Somit ist er also tatsächlich verantwortlich? Ich habe nichtmal den Vertrag unterschrieben, geschweige ihn gesehen.

  • Ab diesem Punkt ist das nichts mehr zwischen Dir und der Autovermietung! Er haftet gegenüber der Vermietung!
    Hier geht es nur noch um Dich und Deinen Chef! Wenn ihr im Arbeitsvertrag keine entsprechende Passage habt, wo dieser Fall beschrieben ist, dann sollte er allein dafür aufkommen. Hier ist aber auch ein Jurist zu befragen! Im Sinne einer weiteren Zusammenarbeit würde ich u.U. eine Teilung der Zahlung vorschlagen...

  • Hi zusammen, ich hab da mal ne kleine Frage. Ich bin im Auftrag einer Firma einen Mietwagen gefahren. Der Wagen wurde Vollkasko mit SB 950,- versichert. Beim Ausparken aus einer sehr unübersichtlichen Garage, stoß der Wagen leicht an und es gibt nun einen Schadensbericht von 830,- .
    Wer steht nun in der Pflich zu zahlen? Ist es der Fahrer oder der Mieter?


    Ich hoffe um schnelle antwort.
    Mit besten Grüßen

    Hallo,
    da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen, denn das ist gesetzlich geregelt. Da gibt es die sog. "gefahrenbedingte Nutzung".
    Wenn Du als Angestellter einer Firma als Beauftragter einen verschuldeten Unfall mit einem Kfz hast, haftet Dein Arbeitgeber, egal ob es ein Mietwagen oder Firmenwagen ist. Das gilt natürlich nur solange es max. grob fahrlässig war .
    Bei Vorsatz oder wenn Du als selbständiger Subunternehmer arbeitest oder das unbefugt machst, sieht die Sache anders aus.

  • Ich finde es sowieso unverschämt um seine miterbeiter auf Achse zu schicken mit einer selbstbeteiligung von E 950,00. Es ist bestimmt normal in Deutschland aber ich finde es viel zu hoch. Mann sieht es, eine kleine Macke und gleich ist fast die volle SB weg! Also immer reduzieren, irgendwann ist mann drann..

  • Ich finde es sowieso unverschämt um seine miterbeiter auf Achse zu schicken mit einer selbstbeteiligung von E 950,00.


    Unverschämt ist das erstmal nicht zwangsläufig. So lange die Firma dann die evtl. fällige SB auch übernimmt, sehe ich da absolut keine Probleme. Alles andere müsste auch z.B. im Arbeitsvertrag geregelt werden.

  • Ich würde unterscheiden ob er wirklich dienstlich unterwegs war oder den Wagen auch privat genutzt hat und das ganze in der privaten Nutzung passiert ist.
    Für mein Verständnis sollte bei einem nicht fahrlässigen Verhalten(wovon ich hier einfach mal ausgehe) während einer dienstlichen Nutzung der Arbeitgeber die anfallenden Kosten tragen, bzw. sich soweit abgesichert haben das der Arbeitnehmer keine Kosten zu tragen hat. Bei der privaten Nutzung ist es bei uns so das unsere Dienstwagennutzer bei nicht fahrlässigem Verhalten auch nichts zahlen muss, dies ist aber in meinen Augen ein entgegenkommen des Arbeitgebers und ich hätte auch kein Problem mit einer Kostenteilung in diesem Fall bzw. einer kompletten Kostenübernahme durch den Verursacher. Ist halt bei meinem Privatwagen auch so, wenn ich was umniete muss ich für den Schaden an meinem Fahrzeug gerade stehen, auch mit einer Vollkasko, dann aber nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Sorry aber ist halt meine Auffassung von Recht und Unrecht.


    MfG Jan

  • Der Fahrer ist immer Erfüllungsgehilfe vom Mieter, daher ist alleinig der Mieter für den Wagen verantwortlich.


    Wie Du dich dann mit Deinem Chef einigs ist Eure sache. Die Av tritt aber an Deinen Chef (Mieter) herran.


    Wars Du denn im Auftrag der Firma unterwegs?? Also eine Dienstfahrt/-reise??

  • Da stimme ich dir zu, Jan.


    Das hier:

    Ich bin im Auftrag einer Firma einen Mietwagen gefahren.


    klingt für mich so, als wäre es tatsächlich eine Dienstfahrt gewesen und dort sollte der Arbeitgeber dafür aufkommen. Das sieht nur dann evtl. anders aus, wenn es vertraglich anders geregelt ist, oder der Fahrer selbstständig tätig ist.

  • Ich finde es eh teilweise unberschämt was manche Arbeitnehmer den Arbeitgebern zumuten möchten. Die "Arbeitgeber" sind ja immer die "Anderen" was die an kosten oder aufwand zu tragen haben ist daher egal. Hauptsache alle Menschen in Deutschland (Hartz IV ausgeschlossen - also alle Arbeitnehmer) können Kosten abwälzen oder Bezüge geltend machen.


    Bin fest davon überzeugt das es ganz wenige Arbeitnehmer gibt die sich einmal realistisch gedanklich in die rolle des Arbeitgebers versetzen. Sind halt nicht alles Aktiengesellschaften mit Milliardengewinnen...

  • In diesem Fall hat es aber anscheinend nichts mit "abwälzen" auf den Arbeitgeber zu tun. Ich bin selbst Arbeitgeber und für durch Mitarbeiter entstandene Schäden bei der Arbeit muss man üblicherweise aufkommen, wenn es nicht grad Vorsatz war. Das ist natürlich nicht immer ganz erfreulich, aber gerade in diesem Fall hätte man ja Möglichkeiten, dem aus dem Weg zu gehen: Es gibt für FIrmenkunden oft auch Tarife mit 0 EUR Selbstbeteiligung.


  • Unverschämt ist das erstmal nicht zwangsläufig. So lange die Firma dann die evtl. fällige SB auch übernimmt, sehe ich da absolut keine Probleme. Alles andere müsste auch z.B. im Arbeitsvertrag geregelt werden.


    So wie ich es verstanden habe, hatt der Chef bij Undnun angeklopft um die SB zu bezahlen. Darum finde ich es unverschämt. Aber du hast natürlich recht.

  • In diesem Fall hat es aber anscheinend nichts mit "abwälzen" auf den Arbeitgeber zu tun. Ich bin selbst Arbeitgeber und für durch Mitarbeiter entstandene Schäden bei der Arbeit muss man üblicherweise aufkommen, wenn es nicht grad Vorsatz war. Das ist natürlich nicht immer ganz erfreulich, aber gerade in diesem Fall hätte man ja Möglichkeiten, dem aus dem Weg zu gehen: Es gibt für FIrmenkunden oft auch Tarife mit 0 EUR Selbstbeteiligung.

    Mein Beitrag stand nicht im direkten zusammenhanhg zum Threadersteller. Muss ich nochmal erwähnen bevor mein Beitrag vielleicht überbewertet wird.