Sixt Schadensbericht

  • Liebe Leute,


    meine letzte Sixt-Miete habe ich vor der gegen 5:30, vor der offiziellen Öffnungszeit des Arwe-Returns am FRA T1 abgegeben. Das Parkhaus war offen, am Eingang saß jemand am Tresen, der mir sagte, ich solle das Fahrzeug abstellen und die Kollegen würden das Fahrzeug nach 06:00 einchecken. An der Rückgabe warteten sicher 50 Wagen auf den Return.Ich konnte leider nicht warten, da ich zu meinem Flug musste.


    Ein paar Tage später habe ich von Sixt nun eine Schadensmeldung bekommen. Es seien 2 große Kratzer an der Fahrtür / Fahrerseite entdeckt worden.


    Zitat

    Door, front Driver side scratch > 10 cm (down to primer)


    Door, rear Driver side scratch > 10 cm (down to primer)


    Ich habe weder bei Abholung noch bei Abgabe (geschweige denn während meiner Miete) den Kratzer bemerkt. Wie soll man hierauf reagieren?


    Bin für jeden Hinweis dankbar!


    SI

  • Ich habe wie iben erwähnt, Sixt um Fotos gebeten, die nahelegen, dass das Fahrzeug nach Abgabe nicht bewegt wurde. Darauf wurde leider nicht eingegangen und mir folgendes Schreiben zugestellt.,


    Zitat


    (...)gemäß der uns vorliegenden Informationen war das o.g. Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt an Sie vermietet.


    Aus dem mit uns geschlossenen Mietvertrag sind Sie verpflichtet, für den Ausgleich des in der beigefügten Aufstellung bezifferten Schadenersatzanspruches zu sorgen.


    Aufgrund Ihres Einwandes möchten wir noch einmal hervorheben, dass nach jeder Fahrzeugrückgabe eine Besichtigung nach einem stationsweit vergleichbaren Qualitätsstandard erfolgt. Auch wenn Sie die Schadenentstehung selbst nicht wahrgenommen haben, bestätigen unsere Unterlagen, dass die Beschädigung im Rahmen Ihrer Anmietung eingetreten ist. Da der Wert unseres Fahrzeugs beeinträchtigt wurde, ist es erforderlich, unseren Anspruch auf Schadenersatz bei Ihnen geltend zu machen.

  • In einem Rechtsstaat muss immer noch Sixt beweisen, dass sie den Schaden bei Dir geltend machen dürfen, nicht Du, dass Du ihn nicht verursacht hast. Insofern: nochmals höflich sagen, dass Du den Schaden nicht verursacht hast, da womöglich ein Missverständnis vorliegt und sie doch bitte noch mal kurz die "Unterlagen" formlos durchschicken sollen, dass die Beschädigung während der Anmietung entstanden ist. Closeups eines Schadens sind keine "Unterlagen".

  • Das stimmt so nicht. Sixt muss lediglich beweisen, DASS ein Schaden vorliegt. Dass dieser aufgrund einer Pflichtverletzung des Mieters verursacht wurde, wird gem. § 280 BGB vermutet. D.h. der Mieter muss beweisen, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat (z.B. durch ein entsprechendes Rückgabeprotokoll oder bei Schäden, die grundsätzlich ohne Verschulden entstehen (z.B. Steinschlag).

  • ja, wir meinen dasselbe, ich habs aber blöd aufgeschrieben. ein closeup des kratzers ist aber kein beweis, dass es während der miete passierte. da muss schon der abgabeort drauf sein. ich würde aber tippen, dass 80% der "schadensreklamationen" darin bestehen, dass der mieter zu etwas stellung beziehen soll, was man (wann auch immer) am Fahrzeug gefunden hat. Ich komme auf vier oder fünf solcher Versuche die letzten 2 Jahre.