Unklarer Schadenersatzanspruch bei SIXT

  • Hallo ihr Lieben,


    Ich habe mich angemeldet um Meinungen zu diesem Fall zu suchen:


    Ich bin vor 5 Wochen umgezogen und mietete einen Vollkasko versicherten Kleintransporter bei SIXT. Der Umzug verlief total problemlos - dachten wir zumindest. Die Miete des Wagens erfolgte am 12.08. und die Rückgabe persönlich in der Station am 13.08. (Sonntag geöffnet). Wir stellten wirklich, ernsthaft und ehrlich keinerlei Schäden fest und gaben den fristgemäß wieder ab.


    3 Tage später wurde ich angeschrieben, dass es einen Kratzer am inneren Radkasten gäbe, der wohl kleiner als 10 cm ist. Ich wurde um Stellungnahme gebeten und schrieb hier wahrheitsgemäß auf, dass wir keinerlei Schäden feststellen konnten, bevor wir den Wagen bei SIXT abgegeben haben.


    Ich machte mir weiterhin keine Gedanken darum und wunderte mich heute, als ich in die Post schaute und eine Rechnung über knapp 560€ vom TÜV Süd/SIXT dort liegen hatte. Wir haben keinerlei Kratzer feststellen können (waren zu dritt und doch nicht alle blind?) und auf Grund der Tatsache, dass wir alles wirklich vorsichtig in den Transporter geladen haben, es kein klappern oder quietschen gab, kann ich mir nicht erklären, wo der Kratzer herkommen soll. Ich finde es richtig krass, dass mir hier im Anschreiben von SIXT dargelegt wird, auf Grund des Tathergangs wäre der Schaden definitiv von mir verursacht worden.


    Sowas habe ich in diversen Transporter-Anmietungen noch nicht erlebt. Der Wagen wurde von SIXT bei der Abgabe ja noch nicht mal angeschaut...
    Unglaublich.....


    Hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall? Ich fühle mich minimal verprellt...


    Liebe Grüße

  • wieviel sb hat denn deine versicherung? wenn 0, ist es dir doch egal...

  • Du hättest auf eine persönliche Rückgabe bestehen sollen und dir ein Rückgabeprotkoll aushendingen lassen sollen.


    Ich würde Sixt nochmal schreiben, dass du den Schaden nicht verursacht hast und den Wagen bei Abgabe mit deinen Kollegen auf Schäden kontrolliert hast.

  • Möchte sich diesem Thread bitte nicht jemand mit Ahnung annehmen?


    Nur schon mal so viel vorab:



    wieviel sb hat denn deine versicherung? wenn 0, ist es dir doch egal...


    Wenn man keine Ahnung hat... :rolleyes:
    Die VK deckt keine Schäden im Laderaum ab.
    Schon zig mal gehabt, im Forum und als Post an der Facebookseite.
    Geht auch aus den AVB hervor.


    Oder andersrum: wieso sollte bei 0€ SB VK denn eine Rechnung über 560€ kommen?! :wacko:




    Ich würde Sixt nochmal schreiben, dass du den Schaden nicht verursacht hast und den Wagen bei Abgabe mit deinen Kollegen auf Schäden kontrolliert hast.


    Fraglich inwiefern das nochmal was bringen soll, wenn die Rechnung schon gestellt wurde.


    Also nachdem ich noch nie so weit im Sixtschen Schadensprozess war, wirklich ernst gemeint, ob die Wiederholung dessen, was in der ersten "Anhörung" geschrieben wurde, wirklich nochmal so sinnvoll wäre.


    Für eine nachhaltigere Argumentation deswegen nochmal eine Bitte:


    Zitat

    Möchte sich diesem Thread bitte nicht jemand mit Ahnung annehmen?

  • Ich finde es ziemlich krass, dass Sixt für einen 10cm Kratzer im Laderaum eines TRANSPORTERS eine Rechnung über 560€ stellt. Es ist ein Nutzfahrzeug! Wollen die sich daran bereichern?
    Wenn ich bedenke wie einige Transporter zu meinen Zeiten bei Europcar ausgesehen haben, da zählte so ein kleiner Kratzer als Gebrauchsspur!


    Ich persönlich würde ein Schreiben an die Kundenbetreuung aufsetzen, mit dem Verweis, dass es sich hierbei um ein Nutzfahrzeug handelt und nicht um eine Luxuslimousine. Des Weiteren würde die Rechnung in der Form nicht akzeptieren und notfalls einen Anwalt einschalten.

  • Wo hat er denn überhaupt geschrieben, dass er die SB bei 0 Euro hatte? Er schreibt lediglich, dass der Transporter VK-versichert war. Das kann ja auch mit einer SB sein.


    So oder so finde ich es lächerlich - sollte es so sein, dass Sixt tatsächlich einen solchen Kratzer im Innenraum eines Transporters berechnet. Ich würde ebenfalls dagegen widersprechen und den Fall so darlegen, dass kein Schaden verursacht wurde und es außerdem das Wesen eines Transporters ist, damit Dinge zu transportieren. Dabei ist es normal, dass kleinere Kratzer im Innenraum entstehen können.


    Abgesehen davon für die Zukunft - Photos vom Fahrzeug bei Übergabe und Rückgabe machen und bei der Rückgabe die Schadensfreiheit bescheinigen lassen.

  • Ich finde es ziemlich krass, dass Sixt für einen 10cm Kratzer im Laderaum eines TRANSPORTERS eine Rechnung über 560€ stellt. Es ist ein Nutzfahrzeug! Wollen die sich daran bereichern?

    Ja. das ist ja noch so ein Punkt. In der Rechnung steht, der gesamte Radkasten wurde ausgebaut usw. Ich frage mich inwiefern das erheblich ist bei einem Kleintransporter, wenn es im Innenraum einen Minikratzer gibt. Ich hatte vorher nur komplett verkratzte Transporter. Dieser schien mir recht neu... Deshalb haben wir uns noch mehr darum bemüht, ihn nicht zu beschädigen.

  • So oder so finde ich es lächerlich - sollte es so sein, dass Sixt tatsächlich einen solchen Kratzer im Innenraum eines Transporters berechnet. Ich würde ebenfalls dagegen widersprechen und den Fall so darlegen, dass kein Schaden verursacht wurde und es außerdem das Wesen eines Transporters ist, damit Dinge zu transportieren. Dabei ist es normal, dass kleinere Kratzer im Innenraum entstehen können.


    Das ist der Punkt. In meinen Augen ist es lächerlich einen Kratzer im Laderaum einen Nutzfahrzeugs dem Mieter zu belasten
    Wenn man nur will, kann man jedem Mieter einen kleinen Kratzer anhängen wenn der Transporter schon 1-2 Hände gesehen hat. Es ist einfach unmöglich alle Kratzer zu erfassen die im Laufe der Mieten entstehen.

  • Deshalb ist das ein gutes Geschäft. Halbes Jahr in der Flotte, jedes Wochenende vermietet und noch einmal jede Woche sind circa 50 Mieten - mal 500 Euro, solide 25.000 Euro.


    Alles natürlich arg vereinfacht. Der Shareholder in mir macht Luftsprünge, als Mieter würde ich mir absolut veralbert vorkommen.

  • Ja. das ist ja noch so ein Punkt. In der Rechnung steht, der gesamte Radkasten wurde ausgebaut usw. Ich frage mich inwiefern das erheblich ist bei einem Kleintransporter, wenn es im Innenraum einen Minikratzer gibt. Ich hatte vorher nur komplett verkratzte Transporter. Dieser schien mir recht neu... Deshalb haben wir uns noch mehr darum bemüht, ihn nicht zu beschädigen.

    Wie kann man denn bitte einen Radkasten ausbauen? Und das wegen einem Kratzer?? Das Ding müsste ja herausgetrennt worden sein und wieder neu eingesetzt. Ich Zweifel mal ganz stark an, dass der Transporter überhaupt in der Werkstatt gewesen ist. Bzw. dass dieser sogenannte "Schaden" jemals behoben wird. Du kannst ja gerne mal die Rechnung mit Anlagen anonymisiert hochladen....

  • Wie kann man denn bitte einen Radkasten ausbauen? Und das wegen einem Kratzer?? Das Ding müsste ja herausgetrennt worden sein und wieder neu eingesetzt. Ich Zweifel mal ganz stark an, dass der Transporter überhaupt in der Werkstatt gewesen ist. Bzw. dass dieser sogenannte "Schaden" jemals behoben wird. Du kannst ja gerne mal die Rechnung mit Anlagen anonymisiert hochladen....

    Ich schaue, dass ich es heute Abend hochladen kann.




    rorriMMirror: Lagen denn der Rechnung vom TÜV-Süd/Sixt irgendein Gutachten bzw. Fotos vom Schaden bei? Hast du eventuell selbst Foto vom Fahrzeug gemacht (ob bei Abholung, während des Umzugs oder bei Abgabe)?

    Selbst habe ich leider kein Foto gemacht, da der Wagen auf beiden Wegen wie neu aussah. Irgendwie hatte ich mit so viel Dreistigkeit nicht gerechnet. Es gibt Fotos vom Schaden, auf denen kaum etwas zu erkennen ist. Ich hatte die Schaden-Mail damals schon an meine Fahrerin weitergeleitet und sie meinte auch schon, darauf sei ja kaum etwas zu erkennen....



    Eine Kollegin von mir studiert etwas fortgeschrittener Jura. Ich hatte das gestern auf der Arbeit erzählt und sie meinte direkt, dass Sixt in der Nachweispflicht wäre mir nachzuweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Dies wäre ohne Abnahme seitens SIXT und 3 Zeugen meinerseits für SIXT eher schwierig machbar. Darüber gab es wohl bereits mal ein gerichtliches Urteil...

  • Eine Kollegin von mir studiert etwas fortgeschrittener Jura. Ich hatte das gestern auf der Arbeit erzählt und sie meinte direkt, dass Sixt in der Nachweispflicht wäre mir nachzuweisen, dass ich den Schaden verursacht habe. Dies wäre ohne Abnahme seitens SIXT und 3 Zeugen meinerseits für SIXT eher schwierig machbar. Darüber gab es wohl bereits mal ein gerichtliches Urteil...


    So ganz richtig ist das leider nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters ergibt sich bei Beschädigung der Mietsache regelmäßig aus § 280 I iVm 535 BGB, da den Mieter für die Mietsache Obhuts- und Schutzpflichten hinsichtlich der Mietsache treffen. § 280 I BGB beinhaltet allerdings eine Beweislastumkehr hinsichtlich des Verschuldens der Pflichtverletzung, vereinfacht gesagt: Der Vermieter muss beweisen, dass der Schaden während der Zeit entstanden ist, in welcher der Mieter den Mietgegenstand hatte, dann muss der Mieter beweisen, dass er nicht von ihm (oder einer Person, deren Verhalten er sich zurechnen lassen muss) verursacht wurde.


    Eine genaue Einschätzung wirst du von einem Rechtsanwalt erhalten, der die gesamte Sachlage prüfen kann und dir dann verbindlichen Rechtsrat erteilen kann. Gerade bei einem Nutzfahrzeug würde ich - wenn ich eine solche Sache zu beurteilen hätte - bei kleinen Kratzern im Laderaum auch mal nachsehen, was es für Rechtsprechung zu § 538 BGB gibt und ob das nicht ggfs. sogar noch unter solche Beschädigungen gefasst wird, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch verursacht werden.

  • Deshalb ist das ein gutes Geschäft. Halbes Jahr in der Flotte, jedes Wochenende vermietet und noch einmal jede Woche sind circa 50 Mieten - mal 500 Euro, solide 25.000 Euro.


    Alles natürlich arg vereinfacht. Der Shareholder in mir macht Luftsprünge, als Mieter würde ich mir absolut veralbert vorkommen.


    Ich habe da mal interessehalber in den Geschäftsbericht zum Jahr 2016 geguckt. " In der Position „Sonstige Erlöse aus dem Vermietgeschäft“ sind Entschädigungsleistungen von Dritten in Höhe von insgesamt 124.921 TEUR (Vj. 99.435 TEUR) enthalten. Nehme an, dass die Entschädiungsleistungen genau solche Schadensfälle sind?


    falls ja: 26 Prozent Plus muss man mit Entschädigungsleistungen erst mal schaffen, wenn der Umsatz insgesamt bereinigt um den Effekt nur um 10% klettert

  • Damit könnte auch nur die Entschädigungsliestungen für entgangene Miettage bei Reparatur gemeint sein.


    Laut dem Geschäftsbereicht verdient der durchschnittliche Sixt angestellte 45630€ im Jahr. Der Median wird sicherlich wo anders liegen....