Mit Mietwagen geblitzt aber nicht gefahren

  • Hey,


    habe einer Freundin meinen Mietwagen geliehen und diese ist leider damit auf der Autobahn geblitzt wurden. Sind 23 Km/h zu viel gewesen.
    Habe nun das schreiben bekommen, möchte sie aber nicht in die Pfanne hauen da sie noch in der Probezeit ist.
    Wenn ich angebe das ich nicht weiß wer gefahren ist, ist die sache damit beendet ? Würde natürlich die Strafe zahlen. Oder sollte ich einfach sagen das ein Familienmitglied gefahren ist ?


    Was wäre der beste Plan ?



    Gruß

  • Bezahlen und fertig! Mehr brauchst du doch nicht tun!
    Der 1 Punkt geht dann eben auf deine Kappe als Liebesbeweis!


    Wenn du andere Personen ins Spiel bringst, dann muessten diese auch auf dem Mietvertrag stehen bzw. dann selbst den Verstoss auch zugeben.
    Schlecht ist aber wenn du schreibst, du weisst nicht wer gefahren ist. Dann kommt eventuell mehr von der Busgeldstelle, bis hin zu Vorladungen um das Bild mit Personen aus deinem Familien oder Bekanntenkreis abzugleichen.


    Alles schon erlebt dank meines Bruders!

  • Zumal man dann auch das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt bekommen kann, wenn man keine Aussage zum Fahrer machen "kann"


    Ich denke zahlen ist am besten. Solltest du nicht schon 7 Punkte haben, lässt sich der Punkt auch verschmerzen. Ich gehe nämlich davon aus, dass 23 nach Abzug der Toleranz ist. Man kriegt ja beim blitzen nicht mit, dass genau 23 auf dem Tacho zu viel ist.


    Oder deine Freundin beisst in den sauren Apfel und geht zur Nachschulung.
    In Deutschland ist das ja noch recht human geregelt.


    Zu sagen, ich weiss nicht, wer gefahren ist, wenn man sich schon äußert, ist das dümmste was man machen kann.

  • Bin leider selber noch in der Probezeit bez in 2 Monaten fertig mit der Verlängerung von 4 Jahren.
    Sonst hätte ich es auf mich genommen.


    Wie gesagt es ist keiner aus der Familie. Also einfach sagen das es jemand aus der Familie ist geht nicht ?
    Und einfach "nur" die Strafe zahlen, darauf lassen die sich nicht ein ?


    Und nein sie stand nicht mit drinn im Mietvertrag.



    Was könnte ich machen ?

  • Wenn es ein Privatwagen gewesen wäre, hätten sie dir in der Situation zum führen eines Fahrtenbuches verpflichtet, da aber Mietwagen und durch den MV der Fahrer bekannt (hypothetisch) bringen die Überlegungen nix.


    Versuchs sonst mal bei geblitzt.de, sieht auf den ersten Blick etwas komisch aus, habs selber schon gemacht und es kann klappen.
    Deine einzige Chance in dem Fall ist wahrscheinlich über Formfehler aus der Sache rauszukommen.

  • Also wenn ich einfach sage ich weiß nicht wer gefahren ist können die mir kein Fahrtenbuch aufbrumen da Mietwagen ?

  • Also wenn ich einfach sage ich weiß nicht wer gefahren ist können die mir kein Fahrtenbuch aufbrumen da Mietwagen ?

    Exakt, da das Fahrtenbuch ja quasi bereits existiert.
    Du bekommst im Zweifel nur zusätzlich einen auf den Deckel durch die AV.

  • Dein erster Fehler war jemanden mit dem Wagen fahren zu lassen, der nicht im Mietvertrag steht. Bei einem Unfall hast weder du noch sie ein Versicherungsschutz.


    Du solltest jetzt nicht noch einen Fehler machen und das einzig richtige tun: Ihre Daten an die Bußgeldstelle weiter geben. Sie ist gefahren, ihre Verantwortung. Alles andere bringt dir nur mehr Ärger...

  • Wenn man in der Probezeit ist, dann fährt hält man sich an die Regel 20 drüber, nicht mehr. Wer das nicht kapiert - Pech gehabt. Man muss lernen, für seine eigenen Taten geradezustehen.


    Dazu sollte man, wenn man meint, erwachsen genug zu sein, ein Auto zu führen, was potentiell für andere Menschen tödlich sein kann, im vornherein schon soweit denken können, dass man kein Fahrzeug fährt, mit dem man nicht versichert ist. Denn im schlimmsten Fall kann das eigene Leben ganz schnell, dafür aber sehr langfristig, zu einer echten Hölle werden.


    Gleichzeitig würde ich aber auch dir für deine Unverantwortlichkeit ebenfalls diesen Punkt gönnen - sorry für den Hate - aber wie du mit fremdem Eigentum (in diesem Fall dem Mietwagen umgehst), zeugt ebenfalls nicht gerade von Reife und/oder Weitsicht. Und man lernt nur aus Fehlern, wenn man sie selbst macht. Und dieses mal würdest du noch glimpflich davonkommen. Man stelle sich an dieser Stelle vor, deine Bekannte fährt in einen Neuwagen. Dabei kommt es zu zwei wirtschaftlichen Totalschäden - nämlich du und sie.


    PS.: Bei dem Fragebogen kommt dazu, dass du entweder Angaben machen kannst, oder von deinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch machen kannst. Eine Falschaussage würde dem ganzen aber nochmal eine neue Dimension geben, von daher würde ich mir an dieser Stelle genau überlegen, wie du das regeln willst.

  • Muss jemand sein der ihr halbwegs ähnlich sieht
    Und nicht in der Probezeit ist. Wenn du jemanden
    findest, der doof genug ist, das mitzumachen...


    Echt unglaublich wie man sich absichtlich und vollen
    Bewusstseins selbst so in Bedrängnis bringen kann.

  • Ich finde diese „Tipps“ aus der grauen Ecke der Legalität nicht zielführend. Mit Nachschulung kommt sie günstig weg, wenn man mal einen Unfallschaden ohne Versicherungsschutz dagegen hält. Lerneffekt dürfte so auch größer sein. Und du tust sowas bitte auch nicht noch mal.

  • Ich glaube das geringste Problem ist die AV, der ist es egal, Hauptsache wird bezahlt..
    Du musst nur mit deiner Freundin ausmachen, ob Sie für Ihre Taten gerade steht, oder ob Sie einen DUMMEN findet der den Kopf für Sie hinhält.


    Generell gilt! Arsch in der Hose haben, Fehler zugeben und dafür geradestehn.


    ... und auf keinen Fall würde ich in deinem Fall den Punkt auf mich nehmen, wenn Du in 2 Monaten aus der Verlängerten Probezeit raus bist.
    Damit kannste Dich gleich für den Darwin Award qualifizieren!

  • Hui, wenn mann das so hier liest, könnte man denken man sei in einem Law and Order Forum mit Heiligen. :pinch:


    In dem Fall geht es um einen Geschwindingkeitsverstoß der ein Bußgeld nach sich zieht, mehr aber auch nicht. Meiner Meinung braucht es hier kein "moralaposteln" und Steine werfen.
    Ein kühler Blick auf die Realität - von allen Seiten - was passiert ist und was passieren hätte können, würde aber nicht schaden.
    Loco:
    Die Ausgangssituation lässt (noch) einige Varianten zu, wie der Fall schlussendlich zu Ende gehen könnte. Ein Verkehrsanwalt kann dir da am besten helfen.

  • Wenn man in einem Forum öffentlich zum Besten gibt, dass man verbotener Weise einen Mietwagen an eine Fahranfängerin überlassen hat, man selbst noch in der verlängerten Probezeit ist, die Fahranfängerin dann auch noch mit 23 km/h drüber geblitzt wurde und man dann noch gerne wissen will, wie man das jetzt am besten löst, damit keiner nass wird - da muss man sich über entsprechenden Gegenwind nicht wundern.


    Vermutlich ist jeder hier schon mal geblitzt worden oder hat den einen oder anderen Fehler gemacht, aber in der Geschichte sinds ein paar Sachen zu viel.