Schaden durch Dritte und Selbstbeteiligung

  • Hallo,


    habe schon reichlich gesucht im Forum aber keinen passenden Beitrag gefunden.


    Ich gebe heute meinen Buchbinder MIetwagen zurück. Auf einem Parkplatz hat mir jemand eine Delle durch unvorsichtiges Türöffnen verursacht. Die Daten der Person habe ich mir notiert, Foto vom Wagen gemacht etc.


    Bei einem Schaden habe ich eine Selbstbeteiligung von 800 Euro. Nun meine Fragen:


    Melde ich den Schaden bei Buchbinder, oder hoffe ich darauf, dass die Delle nicht entdeckt wird? Mein Hintergedanke ist, dass ich mir eine ziemlich komplizierte Abwicklung vorstellen könnte, wenn ich dann Schadensersatz bei dem mir bekannten Dritten fordere.


    Danke für Eure Erfahrungswerte!

  • Zitat

    Auf einem Parkplatz hat mir jemand eine Delle durch unvorsichtiges Türöffnen verursacht. Die Daten der Person habe ich mir notiert, Foto vom Wagen gemacht etc.

    Wie speziell die Regelung bei Buchbinder aussieht, weiß ich nicht. Aber in der Regel gilt bei den Autovermietungen ja: Anderer haut dir die Tür aufs Auto = Schadensereignis. Theoretisch müsste ich nun die Polizei rufen. Die wird nicht kommen. Deswegen rufe ich die Hotline der Autovermietung an und melde den Schaden bzw. frage wie ich verfahren soll. Ich tausche die Personalien mit dem "Unfallgegner" (mehr macht ja die Polizei bei einem Unfall auch nicht), dessen Haftpflichtversicherung muss ja für den Schaden am Mietwagen aufkommen.


    Eigentlich sollte das ganze ablaufen wie bei jedem "richtigen" Unfall. Hoffen und Schweigen ist doch Quatsch. Jemand hat einen Schaden verursacht und der wird von seiner Versicherung bezahlt, fertig. Ich würde dir schon raten das "Problem" eines anderen nicht zu deinem zu machen.