Extraberechnung Navi, obwohl im Fahrzeug fest eingebaut?

  • Kann dieses Anspruchsdenken nicht nachvollziehen. Warum musst du das benutzen können, wenn du das angebotene Extra nicht bezahlt hast? Nur aufgrund von Gewohnheitsrecht? Klar ist das seitens des Vermieters nicht nett, aber auch irgendwo nachvollziehbar.


    Das ist doch eigentlich ganz einfach. Der Vermieter vermietet mir ein bestimmtes Fahrzeug (z.B. MB E-Klasse). Das bedeutet, dass ich ich für dieses Fahrzeug inkl. zumindest seiner Serienausstattung (weil die zwingender Bestandteil des Modells ist) die Miete entrichte. Nun kann doch der Vermieter nicht hingehen und die Serienausstattung "manipulieren", so dass das Auto im Endeffekt nicht dem der gemieteten Sache entspricht.


    Demnächst kommt noch jemand auf die Idee, eine Klimaanlagengebühr einzufordern und entfernt bei Nichtzahlung die Kühlflüssigkeit. Das ist doch alles hochgradig unseriös und ich würde bei solch einem Vermieter nichts mehr mieten.

  • Demnächst kommt noch jemand auf die Idee, eine Klimaanlagengebühr einzufordern und entfernt bei Nichtzahlung die Kühlflüssigkeit. Das ist doch alles hochgradig unseriös und ich würde bei solch einem Vermieter nichts mehr mieten.

    Das finde ich ist doch mal ein gutes Argument. Wieso sollte ich die Serienausstattung nicht nutzen dürfen?


    So wird einfach wieder versucht mehr Geld zu verdienen. Solange es Kunden mit sich machen lassen wird es so weiter gehen. Erst wenn die Kunden nicht mehr kommen, dann wird man sich vielleicht Gedanken dazu machen.

  • Es war ein Highline mit Business-Paket, aber darum geht es hier gar nicht.


    Ich habe mir mal die kleine Mühe gemacht und bei allen gängigen Vermietern auf ihre Praxis zu diesem Thema hin recherchiert. Bei allen lautet der Leistungstext für die Navi-Zubuchung "Navi garantiert", heißt, es wird zu einer Unbedingt-Ausstattung - wenn keines eingebaut, erhalte ich im Zweifelsfall ein anderes Fahrzeug mit Navi oder separat ein mobiles Navi. Bei Hertz und Avis sind alle Fahrzeuge ab Kategorie BMW 3er o.ä. garantiert mit Navi ausgestattet.


    Hier geht es auch darum, daß sich dieser Vermieter auch in den großen Klassen, die serienmäßig mit GPS ausgestattet sind, das Navi nochmal extra bezahlen lässt, weiterhin, daß er bei allen vorangegangenen Mieten anders verfahren hat.

  • Wenn ein Vermieter das machen möchte darf er das tun. Seine Entscheidung. Das ist weder Betrug noch unlauter. Es muss eben richtig kommuniziert werden.


    Ein potentieller Mieter hingegen kann wiederum entscheiden, ob er die gegebenen Bedingungen akzeptiert oder eben nicht dort mietet.


    Bei deinem konkreten Beispiel hat die Kommunikation nicht gepasst. Du hast daher das Geld wieder bekommen und mietest in Zukunft nicht mehr dort.


    Scheinbar hat der Vermieter es nicht nötig.

  • Hier geht es auch darum, daß sich dieser Vermieter auch in den großen Klassen, die serienmäßig mit GPS ausgestattet sind, das Navi nochmal extra bezahlen lässt, (...)


    Durchaus fragwürdige Praktik, aber in welcher „großen Klasse“ ist den GPS wirklich serienmäßig? Bei gängigen Fxxx-Fahrzeugen ist dies zumindest nicht der Fall. Nur weil die „Großen“ ab Cxxx schon zu gefühlt 99% Navis drin haben kann man doch davon keine eine Regel für lokale Vermieter ableiten. Am Ende wird niemand gezwungen, dort zu mieten. Der Anbieter hat kein Monopol. Also freie Entscheidung ob oder ob nicht. Meiner Ansicht nach hat er doch einen guten Kompromiss gefunden, indem er die Gebühr im geschilderten Fall erstattet hat und nochmals deutlich darauf hinweist, wie es in Zukunft laufen soll...

  • Gedankenexperiment:


    Angenommen, es gäbe keine Autos, die ein Navi integriert haben.


    Bucht man beim Vermieter ein Navi dazu, bekommt man ein klassisches, portables TomTom/Garmin.
    Bucht man kein Navi dazu, bekommt man natürlich kein Gerät mit dazu.


    Was unterscheidet das portable Navi nun von der SD Karte?


    Bucht man es dazu, bekommt man die SD-Karte mit, bucht man es nicht, bleibt sie in der Station.


    An sich also schon nachvollziehbar. Bei Kindersitzen oder Schneeketten ist es ja das selbe.



    Nicht falsch verstehen. Ich bin froh, dass dies bei Sixt & Co. nicht so gelebt wird (ginge praktisch auch gar nicht aufgrund der massenhaften One-Way Mieten) und ich trotz nie entrichteter Navigebühr in 99% der Fälle ein Auto mit Navi bekomme, auch wenn ich üblicherweise C*** miete.


    Aber mit der Praxis der großen Vermietungen bei einem kleinen Vermieter zu argumentieren und ihm das vorzuwerfen, ist auch nicht ganz fair.

  • Ich verstehe auch nicht ganz, was dieser Briefwechsel bewirken sollte.
    Ein Navigationssystem im Auto ist üblicherweise eine klassische Sonderausstattung und es besteht kein Anspruch, bei einer Miete dies inklusive zu haben. Entsprechend kann der Vermieter dafür eine Gebühr verlangen, um die Mehrkosten für diese Ausstattung auszugleichen. Dieser Vermieter tut es, daher sein gutes Recht, bei einer Nichtbuchung die Funktion außer Betrieb zu setzen.
    Wem das nicht passt, geht halt zum Marktbegleiter...
    Und was die Berechnung im konkreten Fall angeht, haben ja schließlich beide Parteien einem Vertrag zugestimmt, wenn die Rechnung abweicht, dann wird widersprochen und gut ist.

  • Die erst nach nochmaliger Nachfrage erhaltene Antwort des Vermieters lautete wie folgt:


    "Ich nehme ich Bezug auf Ihre Mail vom 12.12.2017 und 18.12.2017.........
    Zu einigen Ihrer Ausführungen möchte ich Stellung nehmen:Dies wird bei weiteren Anmietungen (wovon ich nicht ausgehe) nicht mehr passieren.


    ..diese passage der vermieterantwort finde ich am besten ..... :106: