Hallo,
nach längerem stillen mitlesen habe ich heute mal eine Frage zu einem Sachverhalt. Dieser gestaltet sich wie folgt:
Vor einigen Tagen hatte ich in den Niederlanden einen "Unfall" mit einem Mietwagen von Sixt. Ich fuhr mit geringer Geschwindigkeit rückwärts und berührte dabei ein anderes Auto. Die daraus resultierenden Schäden waren:
- an meinem Fahrzeug: 2 Kratzer (1-2 cm)
- am gegenerischen Fahrzeug: Bruch einer "Chrom"leiste
Alles in allem also sehr geringfügig. Der "Unfall" ereignete sich direkt vor einer Polizeistation. Davor standen 2 Polizisten (haben den "Unfall" aber nicht mitbekommen). Diese weigerten sich den Unfall aufzunehmen, da sie dringend zu einem Einsatz mussten.
Ich ging mit dem anderen Unfallbeteiligten in die Polizeistation und bat um Aufnahme des Schadens, v.a. da mein Fahrzeug ein Mietwagen der Firma Sixt war. Der Polizist fragte nach den entstandenen Schäden und weigerte sich daraufhin ebenfalls den "Unfall" aufzunehmen.
Er händigte uns ein Formular aus, welches den Namen "Aanrijdingsformulier" trug. Dort trugen wir unsere Daten ein und per Kreuzchen und grober Skizze schilderten wir den Unfallhergang. Danach mussten wir 2 unterschreiben. Der Polizist jedoch nicht.
Meine Frage ist jetzt, ob ich hinsichtlich der Vermietbedingungen von Sixt, die explizit das herbeirufen der Polizei fordern, richtig gehandelt habe oder mir etwas vorzuwerden ist?
Ich hoffe ich habe alles verständlich formuliert.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.