Umgang mit Schadenforderung von Sixt

  • Liebe MTWler,


    nun hat es mich auch mal erwischt. Sixt erwartet meine Antwort zu einem Schaden an meinem BMW 740xd aus dem letzen Monat.


    Ich soll einen Schaden an der Front Beifahrerseite verursacht haben. Ich bin mir ziemlich sicher das nichts passiert ist und habe bei Abgabe auch nichts entdeckt. Zunächst habe ich das Onlinefrageformular nicht ausgefüllt und kein Schuldeingeständnis gemacht sondern nach den Fotos des Checkers zum Schaden gefragt.


    Diese wurden mir dann heute zugeschickt. Die Fotos sind gruselig schlecht, so gut wie man sie mit einer Lochbildkamera halt hinbekommt. Man erkennt aber klar, das das Fahrzeug gewaschen wurde und sich auch nicht mehr in der Station Ludwigshafen befindet wo ich es abgegeben habe. Also muss es doch schon etwas mehr bewegt worden sein als nur "umgeparkt".


    Gibt es noch besondere Tipps wie ich nun antworten soll. Oder sollte das standardmäßige "Fahrzeug wurde bewegt und gewaschen. Der Schaden ist nicht von mir." ausreichen.


    SB sind 1050 Euro die über LWV abgedeckt sind. Aber den Schaden möchte ich da eigentlich nicht abwickeln, und mir die für einen echten Schaden aufheben. Eine gute Rechtsschutzversicherung hätte ich auch noch für etwas Streit. Muss ich die Bemühen?


    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Flo


    PS: Die Schadensbilder darf ich hier bestimmt nicht einstellen oder?


  • Hast Du selbst auch Fotos vom Fahrzeug gemacht bei Rückgabe ?

  • ... aus dem letzen Monat.


    Die Fotos sind gruselig schlecht...


    Man erkennt aber klar, das das Fahrzeug gewaschen wurde und sich auch nicht mehr in der Station Ludwigshafen befindet wo ich es abgegeben habe.


    Schönen Nachmittag!


    Genau diese Tatsachen würde ich in eine Mail verpacken und sehr selbstsicher von einem unseriösen Verhalten seitens Sixt sprechen.
    Es ist wohl lächerlich zu behaupten, dass ein 7er BMW von Sixt so lange nicht bewegt wird und, dass es dem Unternehmen bei einem solchen Fahrzeug nicht früher auffällt, dass ein Schaden vorliegt. Ist der Schaden denn so übersehbar klein?!


    Von deiner Versicherung würde ich denen gar nichts erzählen.


    LG

  • Schau mal ob du rausfindest wann die Fotos gemacht werden.


    Ich würde auch argumentieren.


    Auto am x im Ludwigshafen abgegeben, KM-Stand x, Bild offensichtlich nicht in Ludwigshafen entstanden, Auto bewegt du hast es schadensfrei übergeben.


    Abwarten.

  • Danke schonmal. Die Dateiinformationen der Bilder wurden geleert. Es gibt kein Aufnahmedatum etc mehr. Die Aufforderung zur Bearbeitung des Onlineformulars kam 2 Wochen nach Abgabe. Aus einem Foto kann ich klar entnehmen das es nicht die Garagen von Sixt Mannheim, Ludwigshafen oder Neustadt sind. Also hat der 7er bis zu den Fotos ganz schön Strecke bekommen. Diese Argumentation ist glaube ich schnell zu gewinnen. Ich werde dann sehr freundlich und sachlich auf die Email antworten. Dazu hänge ich mein Foto mit Uhrzeit, Geolocation etc mit an. Von anderen Station weiß ich, dass Ludwigshafen wohl nicht sehr ordentlich kontrolliert in der Rücknahme. Da geht wohl öfter mal was unter. Dann haue ich mal was in die Tasten und berichte wie es weitergeht.

  • So da war Sixt wirklich schnell:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung bei der
    Aufklärung des Sachverhaltes bedanken.


    Auf Basis Ihrer Angaben und unserer Einschätzung der
    derzeitigen Sachlage, werden wir diesen
    Vorgang ohne weitere Veranlassung abschließen.


    Wir wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt mit Sixt.


    Freundliche Grüße
    Ihr Sixt Schadenteam




    Thema erledigt. Die Upsell Gebühr wurde auch komplett zurückerstattet, da hatte ich mich beschwert das 25 Tage anstatt 17 Tage berechnet wurden. Sixt fand es dann nur fair das UP komplett rauszunehmen, ich übrigens auch.


    Danke für die schnelle Hilfe hier. :206: :119:

  • Moin, jetzt hat es mich auch erwischt. Wagen gestern abgegeben und heute Vormittag prompt eine Mail: "Sixt - Schadensnummer xxx M-XX-XXX".

    Mir werden nun zwei Kratzer zur Last gelegt. Bei Abholung war es dunkel und regnerisch. Das Fahrzeug stand auf einem schlecht beleuchteten Parkplatz. Das hatte ich den Checker so auch notieren lassen, nachdem ich einen kleinen Schaden an der Felge entdeckt hatte. Eine Sichtprüfung des schwarzen Lacks war auf Grund der Gegebenheiten nahezu unmöglich. Ich habe leider versäumt selbst ein Bild vom ursprünglichen Parkplatz zu machen....

    Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? SB1500€ theoretisch gedeckt über Mietwagenversicherung via Hansemerkur. Nur weiß ich nicht, ob meine Zusatzversicherung auch so eine "nachträgliche" Schadenmeldung abdeckt.

    VG

  • Habt ihr Tipps zum weiteren Vorgehen? SB1500€ theoretisch gedeckt über Mietwagenversicherung via Hansemerkur. Nur weiß ich nicht, ob meine Zusatzversicherung auch so eine "nachträgliche" Schadenmeldung abdeckt.

    VG


    Ich habe schon einmal eine "nachträgliche" Schadenmeldung über die Hansemerkur abgerechnet, das war überhaupt gar kein Problem. Ausser Mietvertrag, Schadensforderung und Fotos wollten sie auch keine anderen Dokumente von mir haben; kein Polizeibericht oder Ähnliches. Kleiner Disclaimer: Das lief über Hansemerkur Schweiz, ich weiss natürlich nicht, ob das in Deutschland anders gehandhabt wird!


    Generell würde ich erstmal aber mit Deinen Argumenten und einer Kopie der vom Checker notierten "Nicht-Prüfbarkeit" der Schadensforderung widersprechen. Vielleicht lässt es sich ja so schon klären!

  • Danke für eure Tipps! Ich habe im Online-Formular von Sixt erstmal Stellung genommen. Zudem rufe ich gleich bei Hansemerkur an, um "vorzuwarnen" bzw. das nächste Vorgehen zu besprechen.


    Mal ganz theoretisch. Meine abgeschlossene SB bei SIXT ist doch der maximale Betrag, der mir berechnet werden könnte?

  • Danke für eure Tipps! Ich habe im Online-Formular von Sixt erstmal Stellung genommen. Zudem rufe ich gleich bei Hansemerkur an, um "vorzuwarnen" bzw. das nächste Vorgehen zu besprechen.


    Mal ganz theoretisch. Meine abgeschlossene SB bei SIXT ist doch der maximale Betrag, der mir berechnet werden könnte?

    Jain, gilt pro Schaden. Wenn du jetzt beispielsweise einen Kratzer links und einen Kratzer rechts hättest, wären das zwei Schäden und somit zwei mal die SB.

  • Jain, gilt pro Schaden. Wenn du jetzt beispielsweise einen Kratzer links und einen Kratzer rechts hättest, wären das zwei Schäden und somit zwei mal die SB.

    Jein: die SB gilt pro 'Schadeneregnis'. Wenn du also in eine zu enge Einfahrt bretterst und dir in diesem Zusammenhang rechts und links einen Kratzer reinfährst, ist das immer noch ein Schadenereignis und die SB kann nur ein Mal abgerechnet werden. Fährst du am Montag in eine Felge einen Kratzer und am Dienstag in eine andere, sind das zwei Ereignisse und die SB kann dann entsprechend auch zwei Mal berechnet werden. Wer dann die Beweislast hat glaubhaft darzulegen, dass es um ein einzelnes Ereignis geht, ist mir nicht ganz klar. Dürfte je nach Fall sicher auch anders aussehen (e.g. Überschlag mit mehreren beschädigten Bauteilen vs. zwei verkratzte Felgen.)

  • Tjoa, Mist....

    Das wird schwierig es glaubhaft als einen Schaden anzuzeigen. Allerdings wurden beide Beanstandungen unter einer Schadensnummer übermittelt.

    Nun ja, erstmal abwarten wie es weitergeht....