Sixt Mietwagen Unfall, großer Fehler von sixt?

  • Guten Tag liebe Community,



    Ich wende mich an euch mit einer wichtigen Frage.


    Wir erhielten vorgestern ein Upgrade von einem Opel Mocca auf ein Audi A5 bei sixt.


    Wir hatten gestern mit unserem mietwagen eine Panne in einem Parkhaus. Wir wollten in eine Parklücke rein haben in diese aber falsch abgebogen und dann wars auch zu spät und die Beifahrertür erlitt einige Kratzer sowie vor uns ein Auto. Direkt Sixt angerufen und danach die Polizei, hat sich auch alles notiert bereits, ausgehändigt bekommen haben wir nichts aber das Protokoll haben wir unterschrieben. Direkt zuhause angekommen auch online das Formular ausgefüllt und fertig. Am Abend war auch mit dem unfallgegner alles geklärt, dieser ruft nun bei sixt an wegen der Reparatur seines Wagens. Wir haben das Auto mit SB versichert.


    Jetzt hab ich jedoch nachschauen wollen welche Autoklasse wir erhalten haben von sixt und bin auf etwas aufmerksam geworden.. den Wagen hätte uns die sixt Mitarbeiterin erst garnicht aushändigen dürfen, meine Kollegin die den Wagen gefahren ist , hat zwar 3 Jahre lang ihren Führerschein ist jedoch noch keine 21 sondern erst 20. Also direkt bei sixt angerufen und die Frau am Telefon meinte wir sollten das positiv sehen.. inwiefern ?


    Haben wir jetzt was zu befürchten weil wir die Mietbedingungen nicht erfüllen? Sie wurde vor Ort gefragt wie alt sie wäre sie antwortete mit 20 und nach Rücksprache meinte die Mitarbeiterin das würde gehen das wir den Wagen oder eben einen 5er bmw mitnehmen dürfen gegen ein Upgrade Aufpreis eben.


    Meine fragen wären:


    1. Ist das Missgeschick mit der Parklücke grobe Fahrlässigkeit gewesen? Die Parklücke war nicht eng, wir sind das ganze einfach falsch angegangen unbewusst.


    2. haben wir mit Vertragsbruch zu rechnen wegen den nicht erfüllten Mietbedingungen?


    3. Ist das nicht Sogesehen ein Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen von sixt das die Mitarbeiter uns den Wagen ausgehändigt hat obwohl sie wusste das der Fahrer nicht 21 ist?


    Ich würde mich sehr über antworten freuen

  • 1. Ist das Missgeschick mit der Parklücke grobe Fahrlässigkeit gewesen? Die Parklücke war nicht eng, wir sind das ganze einfach falsch angegangen unbewusst.


    2. haben wir mit Vertragsbruch zu rechnen wegen den nicht erfüllten Mietbedingungen?


    3. Ist das nicht Sogesehen ein Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen von Sixt das die Mitarbeiter uns den Wagen ausgehändigt hat obwohl sie wusste das der Fahrer nicht 21 ist?


    1. Ist vom Einzelfall abhängig und sicherlich nicht durch ein Forum zu beantworten.
    2. Nein, eine Station kann das Mindestalter umgehen ohne Konsequenz für euch.
    3. siehe 2. - Privatkundentarife sehen es eigentlich nicht vor. Firmenkundentarife z.B. haben oft keine Altersbegrenzung.

  • 3mal nein


    nicht dein Problem, wenn Sixt dir ein größeres Auto gibt.


    oder war es eine Firmenmiete und der Zweitfahrer ist gar nicht eingetragen und du verpflichtet, zu prüfen, dass der zweitfahrer die Bedigungen erfüllt?

  • 1. Ist das Missgeschick mit der Parklücke grobe Fahrlässigkeit gewesen? Die Parklücke war nicht eng, wir sind das ganze einfach falsch angegangen unbewusst.


    Das können genau zwei Menschen beantworten. Die Fahrerin und ein (der) Richter.


    2. haben wir mit Vertragsbruch zu rechnen wegen den nicht erfüllten Mietbedingungen?


    Nein.


    3. Ist das nicht Sogesehen ein Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen von sixt das die Mitarbeiter uns den Wagen ausgehändigt hat obwohl sie wusste das der Fahrer nicht 21 ist?


    Und was hast Du/die Fahrerin damit zu tun? Das sollte das alleinige Problem der/des RSA mit seinem AG sein.

  • 3mal nein


    nicht dein Problem, wenn Sixt dir ein größeres Auto gibt.


    oder war es eine Firmenmiete und der Zweitfahrer ist gar nicht eingetragen und du verpflichtet, zu prüfen, dass der zweitfahrer die Bedigungen erfüllt?

    Es gab keinen zweit Fahrer. Ist auch Privat angemietet.

  • 3mal nein


    nicht dein Problem, wenn Sixt dir ein größeres Auto gibt.


    oder war es eine Firmenmiete und der Zweitfahrer ist gar nicht eingetragen und du verpflichtet, zu prüfen, dass der zweitfahrer die Bedigungen erfüllt?

    Ich mach mir eben sorgen weil ich die ganzen negativen Fälle gelesen habe das sixt die Versicherung aufgehoben hat..

  • Du hast nicht gegen die AGB verstoßen. Du hattest einen Unfall, die Polizei und Sixt informiert. Damit sind deine Pflichten als Mieter größtenteils erledigt.
    Es gibt keinen Grund, wieso Sixt den Schaden nicht zahlen sollte. Auf dich wird die Zahlung der Selbstbeteiligung zukommen.

  • na dann ist doch alles schick.


    aber Sixt anzurufen und extra drauf hinzuweisen... hätte man auch einfach sein lassen können. :)

    Du hast nicht gegen die AGB verstoßen. Du hattest einen Unfall, die Polizei und Sixt informiert. Damit sind deine Pflichten als Mieter größtenteils erledigt.
    Es gibt keinen Grund, wieso Sixt den Schaden nicht zahlen sollte. Auf dich wird die Zahlung der Selbstbeteiligung zukommen.

    Könnte es nicht sein das Sie das falsche einparken als grobe Fahrlässigkeit ansehen und deswegen die Versicherung verweigern? Den SB zahlen wir wenn es dazu kommt das ohne frage.

  • Ich habe noch nie von einem Fall gelesen, bei dem ein Parkunfall als grobe Fahrlässigkeit angesehen wurde, außer es wurde eine Fahrzeughöhe nicht beachtet oder man stand unter Einfluss von Drogen oder ähnlichem. So lange deine Kollegin aber gesund und munter war, nicht gerast ist, sondern sich einfach nur blöd angestellt hat kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass es sich hier um grobe Fahrlässigkeit handelt. Bei jedem Unfall hat einer einen Fehler gemacht, wenn das jedes mal grobe Fahrlässigkeit wäre, bräuchte man Versicherungen nicht mehr.


    ABER: keiner von uns hier war dabei, daher kann es auch keiner sicher beurteilen. Vielleicht gibt es irgendein kleines Detail, was die ganze Geschichte völlig anders aussehen lässt.


    Die Frage nur zur Sicherheit: die Kollegin war aber schon als berechtigte Fahrerin im Mietvertrag eingetragen, bzw. Mieterin des Fahrzeugs?

  • Ich habe noch nie von einem Fall gelesen, bei dem ein Parkunfall als grobe Fahrlässigkeit angesehen wurde, außer es wurde eine Fahrzeughöhe nicht beachtet oder man stand unter Einfluss von Drogen oder ähnlichem. So lange deine Kollegin aber gesund und munter war, nicht gerast ist, sondern sich einfach nur blöd angestellt hat kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass es sich hier um grobe Fahrlässigkeit handelt. Bei jedem Unfall hat einer einen Fehler gemacht, wenn das jedes mal grobe Fahrlässigkeit wäre, bräuchte man Versicherungen nicht mehr.


    ABER: keiner von uns hier war dabei, daher kann es auch keiner sicher beurteilen. Vielleicht gibt es irgendein kleines Detail, was die ganze Geschichte völlig anders aussehen lässt.


    Die Frage nur zur Sicherheit: die Kollegin war aber schon als berechtigte Fahrerin im Mietvertrag eingetragen, bzw. Mieterin des Fahrzeugs?

    Ja sie war einzige Fahrerin. Drogen/Alkohol war auch nicht im Spiel, einfach blöd angestellt

  • Mach dir keinen Kopf, das ist ein Allerweltsschaden. Sixt wird ihn ausgleichen und die SB in Rechnung stellen. Für das nächste mal empfiehlt sich eventuell eine externe Zusatzversicherung für die Selbstbeteiligung, einfach mal hier einlesen.

  • Mach dir keinen Kopf, das ist ein Allerweltsschaden. Sixt wird ihn ausgleichen und die SB in Rechnung stellen. Für das nächste mal empfiehlt sich eventuell eine externe Zusatzversicherung für die Selbstbeteiligung, einfach mal hier einlesen.

    Ist der erste Unfall, und das noch mit einem Mietwagen.. der Wagen ist halt komplett an der Säule gestriffen so das ein länglicher horizontaler Kratzer (30cm ca) entstanden ist. Gerissen oder gebeult ist nichts aber eben die Angst das sixt sich weigert den Schaden zu übernehmen trotz vk

  • Ich denke auch, dass du zu viele Gedanken um nichts machst. Es war ein kleiner Unfall, keine grobe Fahrlässigkeit und du hast brav nach den AGB's gehandelt.


    Wenn der oder die RSA ein Auto ausgibt, welches einer Altersklasse über eurem Alter entspricht, ist es auch nicht euer Problem.

  • Sieh es einfach mal so: Du als Mieter kannst nicht alle Modelle und alle Kategorien inkl. Mindestführerscheinbesitz und Mindestalter im Kopf haben. Das muss SIXT am Schalter verantworten.


    Du kannst ganz beruhigt schlafen gehen, deine Versicherung deckt das ab (die SB wird natürlich fällig).