Sixt: Kratzer für 2500 EUR

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Rechnung von 2428 EUR bekommen für die folgende Kratz:



    Die Rechnung sollte für mich den Preis erklären:


    Hintergrund: Ich bin am 31.03 umgezogen, habe am 01.04 um 00:50 den Schlüssel übergegeben, im Dunkel keine neuer Kratz gesehen. Leider habe ich keine Versicherung gemacht, am Anfang die schon existierende Schaden nicht geprüft, und weder am Anfang noch am Ende kein Fotos gemacht. Gehe ich aber davon aus, dass man so ein Kratz hört. Ich habe damit weniger als 300km gefahren. Dann kommt der erste Schadenmitteilung am 05.04 mit dem Formular, wo ich geschrieben habe dass ich von kein Kratz weiß, habe ich also es nicht verursacht.


    1) Obwohl ich ein detaillierte Rechnung bekommen habe, bin ich kein Automachaniker, verstehe also nicht wie es für so ein kleiner Kratz 2400 EUR entstehen kann. Falls ihr es besser versteht, könnt ihr bitte mir ein bisschen verständlicher erklären?
    2) Zwischen die Bestätigungsmail von Schlüsselrückgabe, und der erste Info von die Existenz von dieser Kratz ist ungefähr 4 Tage vorbei. Ist es schon bewiesen dass ich der Verursacher bin, und habe ich kein andere Schanz mehr als den Preis zu bezahlen?
    3) Ich bin gebeten um den Preis bis 27.04 zu überweisen. Habe ich aber den Geld nicht. Was passiert im diesem Fall? Bekomme ich ein Inkasso?


    ps: Nehmen wir ein Beispiel: ich habe ein Lexus, womit ich einmal gegen die Wand gefahren habe. Das habe ich richtig bemerkt. Damals entstanden größere Krätze:

    Damals hat es mir 500 EUR gekostet, wahr ist aber, dass mir wurde 2 Optionen angeboten: ich hätte auch den ganzen Stosstange erneuern lassen können, so wäre es 1500 EUR, habe ich aber nur den Beilackierung gewählt und jetzt kann ich gar kein Spur von ein vorheriger Kratz, oder Reparatur sehen.


    Vielen Dank für euer Antwort im Voraus,
    Faculty

  • Da du dich ja wirklich vorbildlich nicht abgesichert hast, bleiben dir nicht viele Möglichkeiten.


    1) kannst du auf dem Foto erkennen, dass der Transporter am selben Platz steht wo du ihn abgegeben hast?
    2) trete in Kontakt mit Sixt und trage vor, dass du das nicht verstehen kannst mit der Rechnungshöhe. Poche auf Kulanz. Ich persönlich finde den Betrag auch ziemlich heftig für so ein kratzerchen. Ist aber nur gefühlt.

  • Viele Dank für die Antworten.
    Es ist von Sixt fotografiert, und ist auf dem Platz wo ich es abgestellt habe.


    Was ist ein LWV?


    Mein Gefühl ist auch dass der Preis sehr hoch ist, es ist aber mein Wort gegen den TÜV. Wie kann ich es aber beweisen? An Wen kann ich mich wenden? Anwalt? Irgendeine Automechanicker der irgendwie beweist dass es nicht unbedingt so viel sein muss? Wird Sixt den Auto uns zeigen? Gibt es keine Prozess dazu?
    Geschrieben habe ich schon, ich habe erläutert dass ich es überhaupt nicht war. Kann man dazu konkrete Beweise nicht verlangen? Was ist wenn der Kratz nachdem Abstellung passiert ist?

  • Naja wenn ich keine Versicherung abschließe, dann weiß ich doch vorher dass ich im Schadensfall zahlen muss. Das dürfte also nicht zur Diskussion stehen. 2500€ für den Kratzer ist aber sehr heftig. Du kannst dich eigentlich nur an den Vermieter wenden und auf eine Einigung hoffen.


    Wenn du bei Abgabe keine Fotos machst, kannst du auch nicht beweisen dass der Schaden bei Abgabe noch nicht dran war. Ebenso kannst du nicht beweisen, dass das Fahrzeug zwischen Abgabe und der Schadensaufnahme bewegt wurde. Also schlechte Karten für dich.


    (Ich würde niemals mit einem Mietwagen ohne Vollkasko vom Hof fahren.)

  • LWV = Leihwagenversicherung.


    Gab es einen Check-In Bericht? Bist du alleine umgezogen?


    Ohne selbst gemachte Fotos vom Abgabeort und dem Kimometerstand natürlich doof.


    Neben den anderen Tips würde ich fragen, wie Sixt nachweisen möchte, dass aufgrund des langen Zeitraums für den Schaden verantwortlich bist. Da liegen immerhin vier Werktage dazwischen. Selbst mit Fotos am Ort, wo du den Wagen abgestellt hast, ist Da noch kein hinreichender Beweis, dass du verantwortlich bist. Mag ja ein anderer beim Einparken den Schaden verursacht haben.


    Hätte ich das Problem, würde ich wissen wollen bei wievielen Kilometern der Kostenvoranschlag gemacht wurde. Weicht das von meinem Kilometerstand ab, per Google gucken ob es hinkommt bzw. bewegt ist bewegt und dann ist es nicht mein Bier, wenn Sixt mir nicht nachweist, dass der Schaden ordentlich aufgenommen wurde mit KM Stand.

  • Den Kilometerstand habe ich auch nicht notiert.


    Aber nur weil ich kein Versicherung gemacht habe, ist mir nicht ganz logisch dass ich immer (also auch im Fall, wenn ich nicht schuldig bin) zahlen muss.


    Ein rechtlicher Grundsatz den ich kenne, dass solang es nicht bewiesen ist dass man schuldig ist, gilt er/sie als unschuldig. Ich weiß nicht ob es in dem Fall auch besteht. Mein Freundin war bei mir von Anfang an, wir haben das Fahrzeug zusammen geprüft.

  • Dann würde ich erstmal die Füße still halten und die Antworten hier abwarten und dann einen gebündelten Text verfassen.


    Du warst auf der und der Strecke unterwegs, deine Freundin immer dabei, ihr habt beide keinen Schaden realisiert und bei der Abgabe auch keinen Schaden erkennen können. Deine Freundin kann die Angaben bestätigen, zur Not auch eidesstatllich.
    Für mich ist der Umstand, dass drei Tage ohne Check-in Bericht/ Rückgabeprotokoll vergangen sind der einzige Ansatzpunkt.
    Wenn unmittelbar nach der Fahrt der Schaden mit entsprechendem Kimometerstand von Sixt registriert wurde, bleibt nur die Kulanz.


    Du hast ja zumindest eine vorläufige Rechnung am Schalter bekommen oder? Da stehen die Kilometer drauf. Ich würde da schonmal rekapitulieren wie hoch der Stand am Montag früh hätte sein können.


    Ruhe bewahren, nichts unterschreiben.


    Das Schadensbild sieht stark nach einer Kante aus. Beim Einparken ne Häuserwand/ Mauer oder ein Kantholz z. B.


    Wobei ich mich echt Frage ob das mit Smart repair nicht schnell gemacht wäre. Alternativ vielleicht mit dem Schadensbild zum Lackdoktor und ein Gegenangebot einholen. Ich hatte selbst wesentlich schlimmere Lackschäden und die lagen nie über 1000 €.

  • Ich hatte mal einen Hagelschaden bei einem A8 und eine LWV über meine Kreditkarte. Die Schadenskalkulation wurde deswegen erst an mich gesendet. Ich habe diese dann weitergeben an die LWV. Diese hat dann die Arbeitskosten, den Kostenaufwand und einige Positionen bemängelt und von Sixt dann eine neue Kalkulation angefordert. Die war dann zumindets 20-25% günstiger. Ein Schelm wer böses dabei denkt. Daher die Frage:


    a) Kennst Du einen Gutachter/Werkstatt, die diese Klakulation für Dich überprüfen kann (kannst ja mal fragen, dass Du von der Reduktion 40% an den Gutachter als Boni weitergibst.
    b) Frage bei Sixt, dass Du zur Überprüfung des Schadens und eigener Einschätzung noch einmmal Zugang zum Fahrzeug haben möchtest
    c) Du hast ab dem Moment der Fahrzeugübergabe (Abholparkplatz) bis zum Einschecken die volle Verantwortung. Egal wer was wie wann gemacht haben kann/soll/müsste.... Du trägst die Verantwortung, daher leider auch das Risiko.
    d) Suche Dir einen Rechtsbeistand (obwohl ich annehme, wer bei LWV spart, meistens auch keine Rechtschutzversicherung hat ... reine Hypothese)
    Ich wünsche Dir viel Erfolg und einen Ausgang zu Deinen Gunsten

  • Aus eigener Erfahrung mit dem Privatwagen kann ich dir sagen, dass der Preis hinkommt. Musste auch die Tür wegen einem winzigen Kratzer lackieren lassen (deutlich kleiner als der auf dem Bild - hat zum Glück die Haftpflicht vom verursachenden Radfahrer gezahlt) und die Reparaturrechnung allein lag bei ~2.500€ von BMW. Leihwagen und Wertminderung sind da noch nicht dabei (bei Sixt wäre das Nutzungsausfall). Anwaltskosten durfte die Versicherung dann auch noch zahlen.


    Was deine Argumentation in Sachen Schuld anbelangt, ist für Sixt mit den entsprechenden Protokollen und Mietverträgen deine Schuld bewiesen (Schäden war bei Übergabe an dich nicht da und bei Rückgabe ist er da). Ohne Gegenargumente wird das für jeden Richter reichen. Jetzt bist du am Zug, das Gegenteil zu beweisen oder zumindest Zweifel an der Darstellung von Sixt zu belegen. Wenn Sixt das Auto nach deiner Rückgabe nicht bewegt hat und sofort Fotos gemacht hat, wird das schwer.


    Achja, du haftest übrigens auch, wenn jemand während deiner Mietzeit, gegen das Auto fährt und den Kratzer verursacht. Du musst es nicht zwingend selbst gewesen sein. In so einem Fall wäre es nur hilfreich, die Fahrerflucht beweisen zu können und den Täter zu schnappen.

  • Haben die originalen Fotos vielleicht noch EXIF Daten, die belegen, dass sie mit mehreren Tagen Abstand zur Abgabe gemacht wurden? Anhand der Spiegelung bei dem einen Foto sieht man ja auch relativ gut, wo es gemacht wurde. Ist das der selbe Ort wie der, an dem du das Fahrzeug abgegeben hast?

  • Und nur, weil Du für Deinem privaten Lexus (ich lese da nichts von Mietwagen) mal in einer Werkstatt eine günstige Reparatur angeboten bekommen hast, heißt das nicht, dass Sixt auch zu Smart Repair greifen muss.


    Wenn Sie die Seite komplett aufarbeiten und lackieren wollen, dann können sie dies tun, der Schaden ist schließlich in Deiner Mietzeit entstanden. Über die Höhe kann man sich jetzt lediglich streiten.

  • Bei dem, was ich bisher hier gelesen habe, kann ich nichts erkennen, was beweisen würde, dass der Schaden vom Vermieter verursacht wurde.


    Der Vermieter behauptet das. Die Behauptung des Vermieters ist noch kein Beweis. Kann der Vermieter irgendwelche Beweise vorlegen, die besser sind als reine Behauptungen?


    Die Rückgabe des Wagens erfolgte ohne formelle Übergabeprüfung. Diesem Verfahren wurde auch vom Vermieter zugestimmt und dient auch seinen Interessen, da es die Abwicklung des Mietvorgangs vereinfacht. Jedoch sollen alle Risiken aus diesem Verfahren auf den Mieter abgewälzt werden. Diese Gefahrenübertragung erfolgt offensichtlich über die AGB des Vermieters.


    Ich frage mich aber, ob eine solche Überwälzung überhaupt per AGB wirksam erfolgen kann. Es gibt schon viele Fälle, in denen solche AGB von Gerichten (letztlich vom BGH) für unwirksam erklärt wurden, weil sie eine Partei einseitig benachteiligen. Die früher übliche Verpflichtung von Mietern zu regelmäßigen Wohnungsrenovierungen ist so ein Beispiel. Diese Regelung wurde jahrzehntelang angewendet, bis sie vom BGH für unzulässig erklärt wurde.


    Ich weiß nicht, ob diese Klauseln zur Haftungsregelung in Kfz-Mietverträgen bereits höchstrichterlich überprüft wurden.


    In einem zweiten Schritt wäre dann zu prüfen, ob die Höhe des verlangten Schadenersatzes angemessen ist oder ob der Geschädigte nicht vielmehr möglicherweise seine Pflicht zur Schadensminimierung verletzt hat. Das wäre ein schönes Feld, in dem man sich vor Gericht ausgiebig streiten könnte. Was dabei herauskäme, weiß ich nicht.


    Ich weiß aber genau, daß ich mir bei der genannten Summe einen guten Anwalt suchen würde, wobei die Betonung auf "gut" liegt.

  • Das alles bestreitet auch keiner.


    Die Frage ist, ob jemand, der nicht mal theoretisch die 2.000 Euro für einen Schaden locker aufbringen kann und bereits das Eintreffen von "Moskau-Inkasso" im Laufe der nächsten Woche fürchtet, all die von Dir geschilderten Prozesse finanziell durchsteht - wahrscheinlich ohne Rechtsschutzversicherung.


    Es geht noch nicht einmal darum, ob er die Prozesse gewinnt.


    Sondern, ob er finanziell überhaupt in der Lage ist, das Ende einer der von Dir geschilderten Prozesse zu erleben. Das fängt schon bei dem von Dir geschilderten "guten" Anwalt an und geht über Gutachten weiter - muss alles vorgestreckt werden. Und da rinnen Dir die Hunderter nur so durch die Hand.
    Von irgendwelchen Präzedenzprozessen reden wir hier noch gar nicht.


    Es gilt der Klassiker:


    Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.

  • Was ich nur immer spannend finde: im wirklichen Leben würde doch niemand privat für das Ausbessern so eines Pippifax-Kratzers 2.500 EUR ausgeben, sondern sich wennschon dann das Geld geben lassen und das für 100 EUR irgendwo machen lassen. Es ist echt der Wahnsinn, wie die Werkstätten immer die Versicherungen abzocken. Schlägt sich sicherlich auch so gar nicht auf die Versicherungsbeiträge durch. Trägt aber natürlich positiv zum Wirtschaftswachstum bei. In einem weniger autoverrückten Land käme wohl niemand auf die Idee, den Werkstätten das Geld so hinterher zu schmeißen.

  • Stimme da völlig zu, in DE ist in letzter Zeit vieles ein bisschen ZU sozial geworden. Das wird dem Staat in nächster Zeit nochmal kräftig auf die Füße fallen. Ich rede jetzt nicht von Flüchtlingen, sondern zB von den sozialen Zuschüssen, die in vielen Situationen tlw. Genau so hoch sind wie das Nettoeinkommen eines normalen Arbeiters. Aber ich denke das ist etwas OT.

  • Im Allgemeinen Sixt-Vermietbedingungen habe ich nicht gefunden ob ich nach dem Schlüsselrückgabe für den Fahrzeug verantwortlich wäre. Oder hat es jemand gefunden?


    Ich habe die Fotos nicht mit EXIF-Daten bekommen, sie waren im einen PDF drin, so wie ich weiß kann man die EXIF-Daten einfach verfälschen. Ich weiß nicht wann die Fotos gemacht wurden, den Schadenmitteilung habe ich aber 4 Tage später bekommen.

  • Ich sehe als realistisch an, dass Du nicht beweisen kannst, dass Du den Schaden nicht verursacht hast.
    Daher bleiben Dir in meinen Augen zwei Möglichkeiten.


    A: Schaden bezahlen und als Lehrgeld verbuchen (wie ich es verstanden habe, war ja nicht einmal eine SB gebucht) Sorry, aber das werde ich in diesem Leben nicht mehr verstehen, warum man so ein Risiko wegen ein paar Kröten eingeht.
    B: versuchen Dich mit Sixt auf einen Vergleich zu einigen
    C: Dir eine Anwalt nehmen (Achtung auch hier entstehen Kosten) und versuchen so Recht zu bekommen, was ich bei der Ausgangslage als sinnlos erachte.


    Auch wenn es nicht hilft, aber ums zahlen kommst Du wahrscheinlich nicht drum rum.