Sixt: Kratzer für 2500 EUR

  • da wird Sixt nicht mit sich reden lassen und das ist auch gut so. Wie im privaten Leben gilt: Der Eigentümer hat immer das Recht auf Neuteile und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Niemand muss einen Schaden per smart repair reparieren lassen. Zumal ja in diesem Fall sogar ein TÜV Gutachten vorliegt. Zudem wird der Mietwagen wohl auch 2 Tage ausfallen, was seitens des Vermieters ebenso in Rechnung gestellt werden kann. Man hat bei der Anmietung 2 Möglichkeiten: SB 0 Euro - gerade bei Transportern unerlässlich - oder SB mit geringerer SB, da die Kreditkartenversicherung ja nicht bei Transportern zur Anwendung kommt. Finde es ehrlich gesagt auch beschähmenswert, dass Jeder sich winden will, wenn ein Schadensfall vorliegt. Das Wort Verantwortung übernehmen und zu Dingen stehen ,die im täglichen Leben passieren , leben scheinbar die Wenigsten! :-( :63: Und nun können mich die üblichen Verdächtigen verbal steinigen, denn die Wahrheit ist für viele wohl nur ein ungern gesehener Gast!

  • da wird Sixt nicht mit sich reden lassen und das ist auch gut so. Wie im privaten Leben gilt: Der Eigentümer hat immer das Recht auf Neuteile und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Niemand muss einen Schaden per smart repair reparieren lassen. Zumal ja in diesem Fall sogar ein TÜV Gutachten vorliegt. Zudem wird der Mietwagen wohl auch 2 Tage ausfallen, was seitens des Vermieters ebenso in Rechnung gestellt werden kann. Man hat bei der Anmietung 2 Möglichkeiten: SB 0 Euro - gerade bei Transportern unerlässlich - oder SB mit geringerer SB, da die Kreditkartenversicherung ja nicht bei Transportern zur Anwendung kommt. Finde es ehrlich gesagt auch beschähmenswert, dass Jeder sich winden will, wenn ein Schadensfall vorliegt. Das Wort Verantwortung übernehmen und zu Dingen stehen ,die im täglichen Leben passieren , leben scheinbar die Wenigsten! :-( :63: Und nun können mich die üblichen Verdächtigen verbal steinigen, denn die Wahrheit ist für viele wohl nur ein ungern gesehener Gast!


    wir sprechen uns wieder, wenn Du für Schäden haftbar gemacht wirst, die Du nicht verursacht hast.


    Das haben wir alles schon viele Male gesehen hier im Forum. Deine Einstellung ist löblich, aber Sie schützt dich eben nicht vor Schäden von anderen die übersehen worden sind.
    Außerdem gilt deine Aussage nur bedingt z.B. bei Steinschlägen, dort gibts mittlerweile erstinstanzlich andere Gerichtsurteile, aber das nur am Rande.


    Sich Hilfe und Ratschläge zu holen ist vollkommen in Ordnung.

  • Finde es ehrlich gesagt auch beschähmenswert, dass Jeder sich winden will, wenn ein Schadensfall vorliegt. Das Wort Verantwortung übernehmen und zu Dingen stehen ,die im täglichen Leben passieren , leben scheinbar die Wenigsten!

    Naja. Glaubt man dem Threadopener, hat er den Schaden ja nicht selbst verursacht, sondern der Schaden war schon vorhanden. Nur hat er leider keine Fotos bei der Übergabe gemacht, um es beweisen zu können.

    Zudem wird der Mietwagen wohl auch 2 Tage ausfallen, was seitens des Vermieters ebenso in Rechnung gestellt werden kann.


    Verdienstausfall kann Sixt nur in Rechnung stellen, wenn der Wagen auch tatsächlich repariert wird und dafür 2 Tage in der Werkstatt steht. Wird hier wohl nicht der Fall sein.


    Genauso, wie schon gesagt wurde, entfällt dann die Mehrwertsteuer.


    Niemand muss einen Schaden per smart repair reparieren lassen.

    Das bezweifelt auch niemand. Dennoch habe ich hier im Forum schon einige Gutachten gesehen, bei denen man nicht umhin kommt, zu denken, dass bei Sixt als Großkunde Reparaturkosten begutachtet werden, die z.T. deutlich über den eigentlichen Kosten liegen. Leider ist man da aber wohl ziemlich machtlos.




    Aber wie auch immer. Am Ende wird er um die Zahlung wohl nicht drum herum kommen, auch wenn er den Schaden nicht verursacht hat. Nächstes mal definitiv mit SB buchen!

  • Ohne jetzt mal über die genaue Rechtslage zu urteilen, kann ich den Standpunkt des Vermieters auch verstehen. Wenn tatsächlich der Vermieter beweisen müsste, dass der Mieter selbst den Schaden verursacht hat, dann wäre keine AV wirtschaftlich tragbar, denn diese Beweisführung ist in den meisten Fällen quasi unmöglich und das Missbrauchspotential wäre extrem hoch. So würde der Vermieter quasi IMMER auf jedem Schaden sitzen bleiben.


    Die Situation wie sie jetzt ist, nämlich dass der Vermieter die Verantwortung über das Fahrzeug hat, ist für mich "die beste aller schlechten Möglichkeiten". Sie ist natürlich nicht perfekt, aber man kann damit leben.


    Im Grunde genommen hat der TE wohl einfach ein wenig zu hoch gepokert, indem er sich die Versicherung gespart hat sowie sich den Luxus rausgenommen hat, weder bei Übernahme noch bei Abgabe Zeit zu investieren. Eigentlich kann er froh sein, dass nix schlimmeres passiert ist. So wirklich KOMPLETT ohne Versicherungsschutz zu fahren ist schon heavy. Die "Spielregeln" waren in den AGB doch von vornherein festgelegt und wurden wissentlich umgangen, rechtskonformität hin oder her.
    Wegen 2,5k monatelang vor Gericht ein Grundsatzurteil anzuvisieren finde ich nicht zielführend.


    Ich kann nur nochmal betonen, direkt in Kontakt mit SIXT zu treten und a) nochmal den Fall darzulegen, dass der Kratzer schon vor Abgabe war und b) aufgrund der wirklich geringen Schwere des Kratzers auf Kulanz zu pochen und evtl. einen Discount zu erwirken. Das ist einfach die realistischste Lösung für diesen Fall.

  • Mal angenommen es besteht eine Haftung, so finde ich dennoch sehr fraglich, woher Sixt die 2.500€ für die Lackierung herzaubert, bzw. der Gutachter.. Europcar hat eine Standard-Preisliste und da kostet die Lackierung einer Tür zwischen 410€ und 440€.
    https://www.europcar.de/files/…Bagatellschaeden_1117.pdf
    Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass die Sixt-Türen so viel wertvoller sind... Da könnte man auch mit argumentieren.

  • Bei manchen menschen frage ich mich ob die ihre Birne benutzen und einen Mietvertrag mal durchlesen, man kann doch locker die SB auf 0 beschränken oder meinetwegen auf 450€ darauf wird man sogar aufmerksam gemacht mit Worten wie : wollen sie wirklich ohne VK ein Auto mieten?

  • Das Elend liegt in den Übergabe- und Übernahmeprozeduren.


    Schadensersatzforderungen sollten nur auf Grundlage von Übergabeprotokollen zulässig sein, die in Anwesenheit beider Parteien jeweils erstellt und unterzeichnet wurden. Also nix mit Zettel in die Hand drücken bei der Fahrzeugabholung und gucken, ob die Liste vollständig ist.


    Bei der Rückgabe ebenso: Regress nur auf Grundlage eines Protokolls, das gemeinsam erstellt wurde. Das würde die Motivation der Angestellten erhöhen, mit dem Kunden zum Auto zu gehen.


    Ich gebe zu, das würde einen erhöhten organisatorischen Aufwand bedeuten und evtl. die Kosten erhöhen. Ein Schdensprotokoll, das vier Tage nach Fahrzeugrückgabe erstellt wurde, ohne dem Kunden eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben, ist für mich nicht akzeptabel, wie überhaupt diese Unsitte, einfach die Kreditkarte mit allen möglichen Nachforderungen zu belasten, z. B. für Zusatzversicherungen, die mal eben "untergeschoben" wurden.

  • An sich ist dein Ansatz nicht verkehrt nur was passiert wenn man das Auto außerhalb der Öffnungszeiten abgeben will? da befindet sich logischerweise niemand dort.

  • Das käme für mich sowieso nur mit VK ohne SB in Frage. Das wäre dann eben die Voraussetzung für eine Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten - jedenfalls für nichtgewerbliche Kunden!



  • Careful what you wish for. Das würde bedeuten, dass das Auto nicht mehr einfach so abgestellt werden kann. Bzw. wenn ein Schaden verursacht wurde, könnte man es ja einfach ausserhalb der Öffnungszeiten abstellen und könnte sich so aus der Affäre ziehen.
    Abgesehen davon habe ich keinerlei Ahnung, was das an dem Sachverhalt ändern würde. Der Checker hätte halt _in Anwesenheit_ des Kunden den Schaden entdeckt und der hätte dann noch n bisschen im RL heulen können, aber bezahlen hätte er es so oder so müssen.

  • Gegen die 2500 € würde ich auch argumentieren, da wohl ne Ecke zu hoch gegriffen.


    Aber grundsätzlich, wenn jemand ohne SB mietet (und das nicht mit KK) abgesichert hat, muß das ganze als Lehrgeld sehen und Danke sagen das es nur 2500 € sind, daran wird keiner pleite gehen, bei größeren Schäden gehts hier richtig ins eingemachte und das alles weil man sich die 10 € für die SB sparen wollte.


    Hier im Forum werden verschiedene Wege erklärt, wie man sich kostengünstig auch auf 0 SB absichern kann.

  • Aber grundsätzlich, wenn jemand ohne SB VK mietet (und das nicht mit KK) abgesichert hat, muß das ganze als Lehrgeld sehen und Danke sagen das es nur 2500 € sind, daran wird keiner pleite gehen, bei größeren Schäden gehts hier richtig ins eingemachte und das alles weil man sich die 10 € für die SB VK sparen wollte.

  • mein Anwalt hat auch gemeint dass ich nach dem Sclüsselrückgabe nicht mehr verantwortlich bin. Was im AGB drin steht ist nicht unbedingt wirksam.


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • mein Anwalt hat auch gemeint dass ich nach dem Sclüsselrückgabe nicht mehr verantwortlich bin. Was im AGB drin steht ist nicht unbedingt wirksam.


    Vielen Dank für eure Antworten.

    Die Frage ist ob der Schaden erst nach der Rückgabe entstanden ist.

  • mein Anwalt hat auch gemeint dass ich nach dem Sclüsselrückgabe nicht mehr verantwortlich bin. Was im AGB drin steht ist nicht unbedingt wirksam.


    Vielen Dank für eure Antworten.


    Dann halte uns doch bitte auf dem Laufenden wie es jetzt weiter geht.

  • RosaParks

    Hat den Titel des Themas von „Kratz für 2500 EUR“ zu „Sixt: Kratzer für 2500 EUR“ geändert.