Hertz Ordnungswidrigkeit REchnung für ein Vergehen erhalten das mehr als fast 9 Monate in der Vergangenheit liegt

  • Hallo Community,


    ich hoffe ich schreibe das in die richtige Untergruppe und die Frage wurde noch nicht all zu oft gestellt.


    Ich habe Gestern ein Schreiben von Hertz bekommen mit einer Rechung im Gesamtbetrag von 29,75€ für die Bearbeitung einer gemeldeten Ordnungswidrigkeit. Von der Polizeiinspektion kam bis Dato keine Forderung an.


    Und jetzt kommt es. Das Vergehen liegt mehr als 6 Monate zurück. Und zwar wurde ich am 15.07.2017 laut Hertz geblitzt.


    Ich vermute, das Vergehen müsste ja verjährt sein, da die Frist bei weiten mehr als drei Monate zurück liegt. Oder greift das hier nicht, wenn z.B. Herz mehr als 6 Monate für die Bearbeitung des Vorgangs benötigt hat? Darf Hertz bei mir noch abkassieren für eine vermutlich hinfällige Forderung? Gibt es da Erfahrungswerte?


    Ich wurde in DE geblitzt. Also kein Auslandverfahren und ich kann max 10-12KMH zu schnell gefahren sein, da ich mich an Geschwindigkeitsrichtlinien halte.


    Danke für Eure Hilfe.


    :105: :105: :105:

  • Der Geschwindigkeitsverstoss verjährt 3 Monate nach der Tat, Taggenau. Die Forderung von Hertz ist privatrechtlich, eine Zivilsache also. das bedeutet diese Forderung verjährt nach Ablauf von vollen 3 Jahren nach Entstehung der Forderung. denke am 31.12.2021.

  • ... bei Sixt 18,50, bei Avis ca. 29,00 :)


    Ich hatte mal eine Wochenmiete da waren die Gebühren des Vermieters teurer als die Wochenmiete an sich.
    Das war eine Falschpark Dreckswoche :)