Folgende Frage habe ich an die in rechtlichen Belangen bewanderten unter Euch:
Angenommen ein Familienangehöriger über 25 reserviert LDAR und erhält XDAR. Sofern ich die AGB von Sixt richtig auslege wäre z.B. ich als Familienangehöriger unter 25 dann trotzdem versichert. Auf dem Mietvertrag wird in dem Fall auch nur LDAR, also die gebuchte Klasse, ausgewiesen. Wie seht Ihr hier den Sachverhalt?
ZitatDas Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet.