Sixt Anmietung durch Person über 25, Fahren durch Familienangehörigen unter 25

  • Folgende Frage habe ich an die in rechtlichen Belangen bewanderten unter Euch:


    Angenommen ein Familienangehöriger über 25 reserviert LDAR und erhält XDAR. Sofern ich die AGB von Sixt richtig auslege wäre z.B. ich als Familienangehöriger unter 25 dann trotzdem versichert. Auf dem Mietvertrag wird in dem Fall auch nur LDAR, also die gebuchte Klasse, ausgewiesen. Wie seht Ihr hier den Sachverhalt?

    Zitat

    Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet.



    http://www.sixt.de/informationen/agb/

  • xx

    Einmal editiert, zuletzt von narf ()

  • Guten Morgen narf,


    da bin ich mir sicher und das ist auch gut so, schließlich ist es auch nicht in meinem Interesse wenn denen dann mein Schaden anhängt.


    Aber in dem Fall würden sie damit ja garnichts zu tun haben, da sie den Wagen korrekt an eine Person über 25 rausgeben. Und welche Fahrzeuggruppe ich fahre kann ich natürlich über die Homepage rausfinden, aber warum sollte ich das tun... Mich wundert an der Sache einfach, dass auf dem Vertrag nicht die gefahrene Klasse vermerkt wird. Damit wäre ja alles klar.


    Edit: Um es vorweg zu nehmen, es soll hier nicht um das Umgehen von Verboten gehen sondern darum, Bedingungen so auszulegen, dass nachher alle zufrieden und! versichert sind.

  • es zählt immer die gefahrende gruppe und nicht die gebuchte. aber da schauen die kollegen vom counter schon.


    Ich weiß nicht ob ich dich richtig verstehe.
    Aber ich bin auch schon bspw. 3 er Cabrio mit unter 25 Jahren gefahren, weil es ein upgrade war. Im Mietvertrag stand dann die gebuchte Kategorie, was sich auch in der Selbstbeteiligung bemerkbar macht. Also ein Upgrade sollte man ohne Probleme oder bedenken annhemen können. :)

  • Von den Vermietbedingungen her sieht es aber so aus, dass man dem Alter des herrausgegeben Auto entsprechen muss.


    Also LDAR gebucht und XDAR bekommen -> mindestens 25 Jahre alt sein.


    Die Praxis kann anders aussehen...


    Aber die Frage war ja auch, wie es mit dem 2. Fahrer aussieht, wenn der erste Fahrer über 25 Jahre als ist und eine Verwandschaft 1. Grades vorweist.


    Dazu kann ich leider auch keine Antwort geben, es wurde hier an anderer Stelle schonmal gefragt...

  • c:
    Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter, mit dessen Zustimmung auch von dessen Arbeitnehmern oder Mitgliedern seiner Familie oder den im Mietvertrag angegebenen Fahrern geführt bzw. genutzt werden. Der Mieter hat eigenständig zu prüfen, ob sich der berechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der BRD noch gültigen Fahrerlaubnis befindet. Hierzu hat er alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und die notwendigen Erkundigungen einzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschriften aller Fahrer schriftlich bekannt zu geben.


    Beispiel:
    Vater holt das Auto ab und erlaubt dem Sohn es zu fahren.
    Vater erfüllt die "25 Jahre-Regelung" und Sohn ist jünger, aber erfüllt den Satz dort oben aus den AGB.


    Was man daraus interpretiert ist eine andere Sache.
    Deswegen wurde gefragt :P
    Leider hab ich auch keine passende Antwort


  • Da die Praxis anders aussieht ist es ja umso interessanter wie die Sache im Falle eines Unfalles juristisch zu bewerten ist.
    Wenn es wirklich wie in den AGB gehandthabt wird, würde doch der Kunde für einen Fehler der bei der Vermietung liegt verantwortlich gemacht. Man sollte sich doch drauf verlassen können, dass im Falle eines Unfalles der im Vertrag festgehaltene Versicherungsschutz greift. Zumal der Mietvertrag absolut nicht zu beanstanden ist. Ich würde darin eher eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters sehen, weil er alle Fahrerdaten zur Einsicht hatte. :)

  • Wenn die AV an eine Laut Mietbedingungen zu junge Person ein Auto raus gibt liegt das Risiko nicht beim Kunden. Bei Sixt z.B. haftet nach eigenen Angaben der/die RA.


    Zu meiner ursprünglichen Frage muss ich Cruiso recht geben .. wurde schon diskutiert ... :112:


    Altersbestimmungen / Wie alt seit Ihr?


    Kann jemand die Aussagen von frank_dc so bestätigen. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass es stimmt, aber ich bin ja kein Jurist ;)

  • Ich würde darin eher eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Vermieters sehen, weil er alle Fahrerdaten zur Einsicht hatte.


    Hatte der Vermieter halt NICHT! Der Vermieter hatte den Datensatz des Vaters, der alle Auflagen auch für XDAR erfüllt. Nun kommt aber ein nicht eintragungspflichtiger Verwandter hinzu, der nicht bei der Anmietung vor Ort war (es auch nicht sein muss) und der erfüllt die Anforderungen für das (unfreiwillige Upgrade) halt nicht. Darauf bezog sich die Frage:



    Meine (nicht durch Praxis bestätigte) Meinung hierzu: Wenn es zu diesem Fall kommen sollte, sollte der Abholer halt direkt, wenn er ein Ü25 Auto bekommt direkt fragen und sich ggf die Erlaubnis schriftlich vermerken lassen. Wenns diese nicht gibt, dann die Annahme verweigern oder aber die Reiseplanung zur eigenen Sicherheit ändern. (heißt Dich nicht fahren lassen..)

  • Hi,
    was für eine Frage.Ich würde meinem Sohn nicht das Auto geben.Soviel zur Sorgfaltspflicht.
    Jeder gesunde Mensch würde sich da schon Gedanken machen.Warum gibt es denn diese Reglung??


    Gruß aus Hamburg

  • Hi,
    was für eine Frage.Ich würde meinem Sohn nicht das Auto geben.Soviel zur Sorgfaltspflicht.
    Jeder gesunde Mensch würde sich da schon Gedanken machen.Warum gibt es denn diese Reglung??


    Gruß aus Hamburg

    Diese Regelung (und noch ein paar andere Kleinigkeiten) schützen den Vermieter davor jeden mit einem solchen Fahrzeug fahren zu lassen. Das es natürlich auch möglich is mit 18 XDAR zu fahren finde ich in Ordnung (Siehe --> Firmenvertrag). Mann kann nicht alleine vom Alter auf das Verantwortungsbewusstsein einer Person schließen. Sonst dürften viele Sixt Mitarbeiter ja auch nur CPMR oder so rumfahren, wenn man denen nicht zutrauen würde eine S-Klasse unbeschadet von A nach B zu bringen.

  • Hatte der Vermieter halt NICHT! Der Vermieter hatte den Datensatz des Vaters, der alle Auflagen auch für XDAR erfüllt. Nun kommt aber ein nicht eintragungspflichtiger Verwandter hinzu, der nicht bei der Anmietung vor Ort war (es auch nicht sein muss) und der erfüllt die Anforderungen für das (unfreiwillige Upgrade) halt nicht. Darauf bezog sich die Frage:



    Meine (nicht durch Praxis bestätigte) Meinung hierzu: Wenn es zu diesem Fall kommen sollte, sollte der Abholer halt direkt, wenn er ein Ü25 Auto bekommt direkt fragen und sich ggf die Erlaubnis schriftlich vermerken lassen. Wenns diese nicht gibt, dann die Annahme verweigern oder aber die Reiseplanung zur eigenen Sicherheit ändern. (heißt Dich nicht fahren lassen..)


    Mit meinem Post meinte ich zunächst die allgemeine Rechtslage im Falle eines Upgrades. Ich hab den Beitrag von Cruiso (von 8.37) so verstanden, dass auch im Falle eines Upgrades die Mietbedingungen für das tatsächlich gefahrene Fahrzeug gelten und nicht die des Mietvertrages, sofern die Bestimmungen in Sachen Selbstbeteiligung und Mindestalter abweichen (so das auch ein Auschluss des Versicherungsschutzes denkbar wäre). Und da meine ich das ein Upgrade nicht schädlich ist und (entgegen den Bedingungen der AGBs) die Bedingungen des Mietvertrages gelten.


    Bei deinem beschriebenen Fall bin ich absolut deiner Ansicht. Ich hoffe ich war nicht zu sehr offtopic :110:

  • Diese Regelung (und noch ein paar andere Kleinigkeiten) schützen den Vermieter davor jeden mit einem solchen Fahrzeug fahren zu lassen. Das es natürlich auch möglich is mit 18 XDAR zu fahren finde ich in Ordnung (Siehe --> Firmenvertrag). Mann kann nicht alleine vom Alter auf das Verantwortungsbewusstsein einer Person schließen. Sonst dürften viele Sixt Mitarbeiter ja auch nur CPMR oder so rumfahren, wenn man denen nicht zutrauen würde eine S-Klasse unbeschadet von A nach B zu bringen.


    Hm die Argumentation mit den Mitarbeitern ist etwas schwierig. Ich würde auf jedenfall kein höheres Verantwortungsbewußtsein bei den Vermietungs- Mitarbeitern kein höheres Verantwortungsbewusstsein vermuten, als bei den Kunden. Ich würde eher sagen das es praktische Gründe hat, dass man als Mitarbeiter weniger strengen Altersauflagen unterliegt. Wahscheinlich würde man die Stellen sonst einfach nicht besetzt bekommen....

  • The Stig das sehe ich genau so.Wie ich bei Sixt gearbeitet habe ,hat man schon einen Unterschied gesehen von den Fahrern die älter gewesen sind(wie ich damals 35 Jahre)gegenüber den jungen fahrern.
    Da wurden auch noch große Unterschiede gemacht wer was fahren darf.Bei Abholungen von anderen Stationen,habe ich meistens die großen Autos bekommen.Ebenso bei der GAP.Dort gab es spezielle Special Car Fahrer.
    Die sind nur A8,SL,7èr und S-Klasse gefahren.


    Gruß aus Hamburg

  • Tja, ich habe eben auch einmal die AGB von Sixt eingesehen. Dass die Altersbegrenzung keine Rolle mehr spielt, sobald ein nicht einzutragener Fahrer das Fahrzeug benutzt, lässt sich hören. Die AGB von Europcar hingegen sagen deutlich, dass auch der nicht einzutragende Fahrer die für die entsprechende Klasse geltenden Altersbestimmungen erfüllen muss. Da ist es klar.

  • Es ist nicht eindeutig geregelt, was natürlich beiden Seiten Luft zur Argumentation lässt. Im Zweifel ist hier wohl der Mieter schutzwürdiger als die Autovermietung, die ja eine eindeutige Regelung hätte treffen können.

  • Sorry, wenn das jetzt u.U. etwas vom Thema weggeht, dennoch bitte ich um eine kurze Antwort. Situation:


    Mein Chef hat die DiamondCard von Sixt, d.h. er bekommt nach Verfügbarkeit 2 Klassen Upgrade. Er kommt am Flughafen an und hat sich beim Abflug einen Wagen bei Sixt gemietet. Wir treffen uns am Flughafen und ich werde als Zweitfahrer eingetragen. Häufig fahre ich ihn dann zu Terminen und er arbeitet nebenbei oder schläft. Nun haben wir schon dreimal statt Kategorie FXDAR bekommen. darf ich das dann fahren? Bin unter 25. Ich hatte mir bis dato nie große Gedanken darüber gemacht, da ich mir dachte, wenn die das eintragen (sie wissen ja in dem Moment schon, was es für ein Wagen wird; wir erst bei Schlüsselübergabe danach), wird das schon passen, doch wurde ich durch diesen Thread aufgeschreckt.


    Europcar (First Card) hat sich in einem ähnlichen Fall schon mal geweigert, mich als Fahrer für PDMR einzutragen (Begründung: dürfen Sie noch nicht fahren)


    Besten Dank
    airbus


  • @ airbus:


    Wenn du als Zweitfahrer eingetragen bist, darfst du fahren. Punkt.