Schaden verusacht -- positive Überraschung

  • Wird zwar etwas OT:
    Aber beim 7er etc. wirds genauso knapp.
    Würde z.B. beim 750li die Versicherung mit dazubuchen.
    Eigentlich bei allen Fahrzeugen über 90k, auch wenn sie schon einen Monat alt sind...
    Das Risiko ist es mir nicht wert, dass dann doch irgendwas sein sollte

  • Ein Schaden wird wohl bei jedem Sixt oder EC-Üblichen MIetwagen im Rahmen der Versicherungsdeckung bleiben. Da selbst ein fast nagelneuer verschrotteter 750Li noch die Differenz Fahrzeugpreis - MWst - 75k Euro Wert ist.
    Aber der Totalverlust wäre meine Sorge.

  • Harald, bei Totalverlust ist der Zeitwert - MwSt zurückzuzahlen. Da der zeitwert des Fahrzeuges, Alter km und Nutzung (bei Mietwagen sehr hoher Zeitverlust) brauchst Du schon einen nagelneuen Wagen, der die gestohlen wird...


    Ich hatte mal versucht eine Versicherung zu finden die mir den Differenzbetrag deckeln würde, aber das war leider nichts. ....

  • Das ist ja klar.
    Mal überschlagen: 75'000 + MWST ca 90'000Euro.


    Ein 750Li wurde mit etwa 130-140k Euro beschrieben. Diese 40-50k Euro Differenz verliert der Wagen dann doch nicht so schnell. Hab keine SchwackeListe zur Hand, wie alt der Wagen sein muss um die Grenze zu knacken.
    Viel mehr Typen, die so wertvoll sind gibts ja nicht.


    Doch bei dem ist sicher auch nach Wochen noch ein Totalverlust schmerzhaft.

  • @Harald: 140k ist mit MwSt, das heisst er kostet 117k und dabei ist natürlich das Risiko zu hoch. Der Wertverlust in der Klasse ist vielleicht 30 % im ersten Jahr daher ist dann selbst nach 6 Monaten die 75 nicht erreicht. Da hasst Du Recht, eine VK für die Tage abzuschliessen...

  • Um sowas auszuschließen , würde ich halt bei Autos die mehr Wert sind als 75000 + 14250 € ne VK mit abschliessen..
    Ist meine persönliche Meinung, aber ich könnte sonst nachts nicht in ruhe schlafen, dass mögen andere anders sehen.

  • So hab/hatte ich das auch vor.
    Bevor ich da großartig in der Station rumrechne und überlege, welchen Wert der Wagen nach 5000km haben könnte... zahl ich einfach die VK obendrauf und fertig.


    Im Normalfall hat der Wagen ja auch einen Wert unter 90000€, außer man hat Glück und bekmmt ein besonders schönes Upgrade oder bucht eben direkt die Klasse und weiß vorher, was auf einen zukommt

  • Über das Thema Zeitwert der Fahrzeuge in Kombination mit LH Gold habe ich mir in der Vergangenheit Gedanken gemacht.
    Gibt es auch eine VK mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung von z.B. 10k oder 20k? Die dürfte nur sehr wenig kosten und würde
    den max. möglichen Schaden zusammen mit der LH Gold auf EUR 230 begrenzen.


    Bei Hertz-Mieten ist stellt sich das Problem meiner Meinung nach nicht, so beim LH-Tarif automatisch eine TP enthalten ist.


    Persönliche habe ich in der Vergangenheit nie eine VK zusätzlich abgeschlossen.

  • Über das Thema Zeitwert der Fahrzeuge in Kombination mit LH Gold habe ich mir in der Vergangenheit Gedanken gemacht.
    Gibt es auch eine VK mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung von z.B. 10k oder 20k? Die dürfte nur sehr wenig kosten und würde
    den max. möglichen Schaden zusammen mit der LH Gold auf EUR 230 begrenzen.


    Bei Hertz-Mieten ist stellt sich das Problem meiner Meinung nach nicht, so beim LH-Tarif automatisch eine TP enthalten ist.


    Persönliche habe ich in der Vergangenheit nie eine VK zusätzlich abgeschlossen.


    Meiner Meinung nach nicht, da in den LH-Versicherungsbedingungen steht, dass die Versicherung nur für einen Schaden eintritt, falls keine anderweitige Versicherung besteht.

  • Nein, soweit ich die AGB der LH VK kenne steht da drin, dass diese auch für den die 230 EUR übersteigenden Betrag haftet, quasi als Anschluß für eine bestehende VK.


    Sicher bin ich jedoch nicht.


    Ap

  • Nein, soweit ich die AGB der LH VK kenne steht da drin, dass diese auch für den die 230 EUR übersteigenden Betrag haftet, quasi als Anschluß für eine bestehende VK.


    Sicher bin ich jedoch nicht.


    Ap


    Die Formulierung ist folgende:
    §5"Die Versicherung ertstreckt sich nicht auf 5. Verluste die bei einer b)durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkaskoversicherung und /oder C)durch irgend eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind."


    Ich bin für mich einfach davon ausgegangen, dass es auf ein entweder/ oder hinausläuft. Lasse mich aber auch gern eines besseren belehren,das wäre für mich ja nur positiv. Bei einer anderen Selbstbeteiligung ihv. den angesprochen 10 oder 20 tsd wäre mir aber das Risiko zu hoch mich drauf zu verlassen. :)

    Einmal editiert, zuletzt von The Stig ()

  • xxx

    Einmal editiert, zuletzt von tommy ()

  • Der von TheStig zitierte § besagt doch m.E. dass die Verluste, die die Mietwagen-VK übernimmt, nicht von der LH-VK übernommen werden, in soweit tritt die LH-VK dann zurück. Alles, was von der Mietwagen-VK übrig bleibt, wird von der LH-VK übernommen.

  • genauso habe ich es auch verstanden. Die LH Versicherung zahlt nur den Restschadensbetrag, nachdem die VK oder TK gezahlt hat.
    zwingende Reihenfolge:
    1. VK
    2. LH Versicherung


    Diese Fragestellung ist bei Hertz-Mieten relevant, da in den LH Tarifen kostenlos eine TP enthalten ist.
    Dies würde bedeuten bei Diebstahl oder bsp. auch Hagelschaden würde zuerst die TP von Hertz zahlen (SB ca. EUR 1.000)
    und die Differenz zu EUR 230 würde die LH abdecken.