Wie die Schraube dahin gekommen ist, wäre ja erstmal zweitrangig.
Mir geht es um die Haftung und ob dieses Besagte Urteil auch für diesen Fall greifen würde?!?
Wie die Schraube dahin gekommen ist, wäre ja erstmal zweitrangig.
Mir geht es um die Haftung und ob dieses Besagte Urteil auch für diesen Fall greifen würde?!?
Völlig unberechtigt ist die Frage doch nicht. Warum ist ein Steinschlag unvorhersehbarer als eine Schraube auf der Straße?
Das is ja auch meine Meinung.
Einer Schraube, welche auf der Strasse liegt, kann ich ja genauso wenig ausweichen, wie einem Stein.
Im Normalfall muss dies soweit ich weiß der Mieter bezahlen.
Kennen aber einen Fall bei dem sich ein Fremdkörper während der Fahrt aus dem Reifen gelöst hat (gab wohl auf der Autobahn ein lautes Klonk und dann Reifendruckverlust). Der Fall wurde damals eingestellt nachdem mit Fremdkörper war entweder schon vor Miete drin oder allg. Betriebsrisiko durch Vermieter zu tragen (analog zu Steinschlag) argumentiert wurde.
Versuch ist es wert, aber gehe davon aus, dass es nicht klappt.
Wie die Schraube dahin gekommen ist, wäre ja erstmal zweitrangig.
Mir geht es um die Haftung und ob dieses Besagte Urteil auch für diesen Fall greifen würde?!?
Wenn du dir die einschlägigen Urteile noch Mal anschaust sollte sich daraus auch ergeben, dass der Kontext in dem derlei Schäden entstehen sehr wohl relevant für die Haftungsfrage ist! Stichwort 'unvorhersehbar'
Mag ein Einzelfall sein, aber mir hat die Sixt'sche Schadensabteilung in exakt so einem Fall - ich hatte angegeben, dass die Schraube bei einer Autobahnfahrt in den Reifen gekommen sein muss - die Kosten nicht angelastet, ohne großes diskutieren. Standard Schadensbrief, meine Antwort, Verfahren eingestellt.
Mir würde der Reifen nach einem ähnlichen Fall bei Enterprise auch nicht berechnet.