Diesel statt Benzin getankt - 1.500 Euro Schaden bei Sixt

  • Also ich lese nicht heraus, dass es hier egal war, was getankt wurde, sondern das richtige getankt werden sollte, damit wäre das wenn wohl eher im Bereich der bewussten Fahrlässig anzusiedeln.


    Außerdem geht es hier ja nicht um eine strafrechlichte Einordnung sondern um den verschuldensgrad für eine zivilrechtlich versicherungsrechtliche Einordnung. In diesem Kontext hab ich (wobei das jetzt nicht mein Rechtsgebiet ist, mit dem ich mich tagtäglich beschäftige) noch nie etwas von Eventualvorsatz gehört, ich kenne das nur als strafrechtliche Abgrenzungsfrage.

  • Meine Ausführungen bezogen sich hierauf:

    Wenn du sogar schaust was da steht, du bemerkst das es nicht das selbe ist und einfach entscheidest es trotzdem zu tanken muss es einem schon sehr egal sein was man da jetzt reinhaut.

    Und wenn es mir im Endeffekt egal ist, was ich tanke ("selbst wenn, ist mir egal"), bin ich im Bereich von Vorsatz, auch wenn es dann im Gegensatz zum Strafrecht egal ist, welche Vorsatzform gegeben ist.


    Diese Frage kann man sich aber durchaus mal stellen, wenn ich die Abweichung zwischen Tankdeckel und Beschriftung der Zapfsäule bewusst missachte. Das ist schon was anderes, als wenn ich schlicht träume und aus Versehen das falsche tanke (was ja auch schon grob fahrlässig wäre).

  • Das ist kein Eventualvorsatz, weil eben nicht egal ist, ob der Motor Schaden nimmt.


    Wenn sie sagen würde: "Ich hab einfach das billigste getankt, war mir egal, muss der Motor aushalten", dann wäre es indirekter Vorsatz.

    Der Vorsatz betrifft also nicht die Tat an sich, sondern den eingetretenen Schaden.


    Ansonsten könnte jeder, der das Tempolimit missachtet und dabei einen Unfall baut, strafrechtlich nach eines versuchten Mordes (Auto als gemeingefährliches Mittel) angeklagt werden.

  • Nein, der Vorsatz oder die Fahrlässigkeit muss sich nicht auf den Schaden beziehen, sondern nur auf die Pflichtverletzung (280 Abs. 1 S. 2 BGB).


    Das ist natürlich der Unterschied zum Strafrecht, wo es eben nicht reicht, dass ich vorsätzlich zu schnell fahre, sondern sich der Vorsatz auch auf die Tötung eines Menschen beziehen muss, wenn ich wegen Mordes verurteilt werden soll.

  • Der §280 BGB macht zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz keinen Unterschied, für beides haftet die Schuldnerin. Aber Du kannst recht haben, dass es sich diesem Fall nur auf die Pflichtverletzung bezieht.


    Selbst dann sehe ich aber keinen EV, sondern nur Fahrlässigkeit. Die Mieterin hat ja nicht wahllos irgendwas getankt, sondern "Gasoleo" eingefüllt in dem Glauben, das Richtige zu tanken. Es war ihr eben nicht egal, was sie tankt, sondern sie hat sich für das aus ihrer Sicht naheliegendste entschieden.


    Davon ab hat nsop es ja schon geschrieben: Der EV ist ein strafrechtlicher Tatbestandvorsatz, die Diskussion also eher theoretischer Natur ;)

  • Ich sag nur Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :D, bevor ich irgendwas tanke, rufe ich entweder bei Sixt an, frage jemanden der in der Nähe steht oder fahre zur Not erst nochmal zur Station und frage da, was da rein muss, auch wenn das nen Umweg von 30 Minuten ist...


    Und wer sein Auto in letzer Minute am Flughafen abgeben will und dann das falsche tankt, weil er im Stress ist ---> Selber Schuld ohne wenn und aber :D, und soweit ich mich erinnern kann, stand an allen Tankstellen (die ich in Spanien besucht habe) entweder die Oktan Zahl dran oder Gasolina/Gasóleo


    Naja ist natürlich trotzdem ärgerlich, aber hoffentlich nur ein einmaliges Lehrgeld :(