Steinschlag bei Enterprise

  • Hallo,


    Habe gestern aufgrund einer Auto Panne ein Ersatzfahrzeug von Enterprise bekommen über die Allianz.


    Heute habe ich leider erst gemerkt dass sich ein Steinschlag auf der Windschutzscheibe befindet, welcher definitiv nicht von mir ist.


    Das Auto habe ich Schadenfrei übernommen.


    Jetzt meine Frage: was soll ich jetzt machen? Leider war es gestern abend dunkel und somit habe ich den nicht gesehen.


    Ich bitte um Antwort/Ratschläge


    Vielen Dank!

  • Ich glaube zwar kaum, dass sich Enterprise von dem ADAC Dokument beeindrucken lässt. :107:


    Du könntest aber auf die Schaden-Schablone von Enterprise hinweisen, sofern der Schaden bei Rückgabe bemängelt wird. Sofern diese zum Einsatz kommt, dürfte selbst ein größerer Steinschlag nicht in den Bereich fallen, in dem gezahlt werden muss (bei Steinschlägen sind <1cm kein Problem, sofern ich mich daran erinnere).


    Bei Enterprise hatte ich bisher zwei Steinschlagschäden mit jeweils unterschiedlichem Verhalten:

    - einmal pauschal 400€ berechnet worden (was ich für eine Scheibe vom A4 fair finde) Die Scheibe war komplett von oben bis unten gerissen.

    - ein Steinschlag mit Riss (ca. 1,5x 1,5 cm) wurde aus Kulanz und mit Prüfung mit der Schablone nicht berechnet (war ein BMW 1er, neu übernommen)

  • Zum 100. Mal: Der Mieter hat einen Steinschlag nicht zu vertreten und einen Schaden daher nicht zu ersetzen.


    Löst euch doch mal von der Vorstellung, dass ihr bei der Automiete quasi eine Garantie dafür übernehmt, das Fahrzeug wieder schadensfrei zurückzugeben. Bei der Mietwohnung käme auch keiner auf die Idee das Dach zu reparieren, wenn der Wind einzelne Ziegeln zerstört.

  • Es gibt die Schablone, die hier von Enterprise zur Anwendung kommt: Hat der Steinschlag keinen Riss, passt in diesen Kreis der Schablone, so sieht selbst Enterprise das als "Gebrauchsspur" an. Sollte ein Riss erkennbar sein, nimmt Enterprise diesen als "Schaden" auf und kassiert erst einmal die Kaution ein. Dann beginnt für Dich wohl ein bisschen Arbeit, an die Kaution wieder heranzukommen

  • Hallo


    Danke für die vielen Antworten!


    Der Steinschlag hat leider einen kleinen Riss.


    Von welchem ADAC Dokument redet ihr ?


    Das ägert mich extrem dass ich den übersehen habe...


    Der Wagen wurde übrings von der Allianz bereits bezahlt, demnach wird auch die Allianz die Kaution hinterlegt haben.


    Somit ist im Prinzip die Allianz VertragsPartner von Enterprise!


    Danke für die Hilfe!


    Soll ich mich bei der Allianz melden?


    Wie kommst du darauf dass ich den Steinschlag nicht bezahlen muss?


    Gelten nicht denen ihre AGB ?


    Vielen Dank

  • Es gibt ein Urteil, von dem hier die Rede ist, das besagt, dass u.a. Steinschläge dem Mieter nicht in Rechnung gestellt werden kann.

    Kannst Du denn glaubhaft erklären, dass der Steinschlag nicht während der Miete entstanden ist? Wo befindet sich der Steinschlag? Wie groß ist der?
    Kann es sein, dass Du via Allianz mit 0 SB fährst?

  • Ist zwar ein bisschen Spät aber trotzen möchte ich mal Rückmeldung geben.


    Die haben den Steinschlag bei Rückgabe damals zum Glück nicht bemerkt, da auch die Fahrzeugrückgabe im Dunkeln stattfand.


    Das Fahrzeug wurde ja vor meiner Haustür abgeholt und ca. 150 Km vom RSA zur Station gefahren. Somit bin ich raus sobald der RSA losfährt.


    Zu bedenken: der Steinschlag hatte einen richtig fetten 2 cm Riss...


    Wie gesagt, der war schon, hab den Wagen am Abend bei Dunkelheit übernommen (Schadensfrei) und am nächsten Morgen wollte ich losfahren und habe das dann erst gesehen....


    Trotzdem Danke fuer die Hilfe damals.


    LG

  • Hi zsm


    ich habe mir am Fr zum ertsen Mal privat ein Leihauto genommen, da meiner leider nicht aus der Werkstatt kam. Gegoogelt Enterprise war die günstigste in Passau, also gar nicht lange rumgemacht, online ein Fahrzeug gebucht, mit günstigster Absicherung, sprich 950 Euro SB, da es ohnehin schon alles zuviel war für ein Wochenende.

    Auto geholt ohne Mängel, muss dazu sagen hab nicht dran gedacht mir die Scheiben anzusehen.

    3h später auf der Autobahn fiel mir rechts ein kleiner Steinschlag auf. Keine Ahnung ob der vorher war, denke aber schon, mir wäre nichts während der Fahrt aufgefallen. Scheiben waren durchgehend schmutzig da sehr viel gesalzen wurde.


    Nun zur eigentlichen Frage, ich gebe das Auto heute Abend zurück, soll ich warten, ob von Enterprise was kommt, oder mich selber melden? Habe hier nun schon einige Themen durch, dass sie den Steinschlag ohnehin nicht berechnen dürfen. In den AGB steht :

    Der Mieter haftet für jeden durch ihn oder einen anderen Berechtigten Fahrer schuldhaft
    verursachten Schaden,

    Gibt es eine Art Musterschreiben, falls ich widersprechen muss?

    Hab null Ahnung wie das abläuft.


    Danke schon mal und LG.

    Einmal editiert, zuletzt von mieter111 ()

  • hallo und willkommen,


    warte erst mal ab ob da was kommt, vorher nicht den Kopf kaputt machen deswegen.

    Wenn dann was kommt den entsprechenden Thread mal studieren, da steht alles wichtige drin

    danke, ja hast Recht, mach mir zuviele Gedanken.

    Den verlinkten Thread meinst du oder?

  • Ich habe mit folgendem Text an Schaden@ehi.com erfolgreich die Steinschlagforderung abgewehrt:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit lege ich Widerspruch zur u.g. Forderung mit der Nummer XXXXXXX ein.

    Der Mieter haftet grundsätzlich nicht verschuldensunabhängig – auch nicht im Rahmen einer vereinbarten Kaskoselbstbeteiligung - wenn es während der Mietzeit zu einem Steinschlagschaden kommt.

    Diese Ansicht wurde schon mehrfach durch deutsche Amts- und Landgerichte bestätigt:


    Urteil des LG Baden-Baden vom 12.06.2007, Az. 5 S 19/06 = ADAJUR Dok. Nr. 74936, ebenso für Unfallschäden LG Berlin Urteil vom 18.11.2011, Az. 56 S 36/11 = ADAJUR Dok. Nr. 96292; Urteil des LG Landshut vom 30.03.2011 Az. 14 S 254/11 = ADAJUR Dok. Nr. 96440 ; vgl. hierzu auch VA-Mitteilung Nr. 24/2012 Beweislast bei Schäden an Mietfahrzeugen.

    Das AG Aschaffenburg entschied bereits mit Urteil vom 28.04.2004, (Az. 16 C 1891/03 = ADAJUR Dok. Nr. 83903), dass der Mieter eines Fahrzeuges für Steinschlagschäden während der Mietzeit nicht haften muss.


    Auf gleicher Linie entschied das AG Wolfratshausen mit Urteil vom 27.01.2010 (Az. 6 C 887/09 = ADAJUR Dok. Nr. 90142). Der Autovermieter forderte vom Mieter den voraussichtlichen Aufwand für die Reparatur eines Steinschlagschadens aufgrund vertraglicher Vereinbarung (Selbstbeteiligung in Höhe von 1.023 Euro Vollkaskoversicherung). Der Richter machte zwar deutlich, dass eine Haftung auch ohne Verschulden möglich ist, wenn das Nichtbestehen des entsprechenden Schadensrisikos gemeinsame Geschäftsgrundlage bei Vertragsschluss war (BGH Urteil vom 10.07.2002 Az. XII ZR 107/99 = ADAJUR Dok. Nr. 52754). Dies ist jedoch bei einem Steinschlagschaden bei der Teilnahme im Straßenverkehr nach den allgemeinen Erfahrunsggrundsätzen auszuschließen.


    Ich fordere Sie deshalb auf, die Schadensforderung einzustellen.


    Freundliche Grüße




    Ich hoffe, jemand kann das gebrauchen.


    Die Antwort vollständigkeitshalber:


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.Wir haben den Schadenfall eingehend geprüft und uns dazu entschlossen, aus Kulanz und ohne

    Anerkennung einer Rechtspflicht auf unsere Forderung zu verzichten.
    Der Schadenfall ist damit abgeschlossen.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.