Mietwagen mit ausländischer Zulassung in Deutschland fahren

  • Ich hatte vor 3 oder 4 Monaten auch eine C-Klasse mit französischem Kennzeichen. Probleme gab es keine, absolut nicht. Es war eine Einwegmiete. Der Typ hat iwo in Frankreich gemietet, ist bis nach Deutschland gefahren und hat es hier abgegeben. Warum also sollten die es hier nicht auch wieder weitervermieten? So wie mir der RSA gesagt hat, dürfen die Fahrzeuge bis zu 3 mal, oder gar 5 mal, in dem Abgabeland vermietet werden, müssen dann aber wieder zurückgeführt werden.

    Ich wüsste nicht worin ein Problem bestehen sollte, wenn du ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen anmietest?!

  • Bei unserer Kontrolldichte auf den Straßen wird das auch sicher nie auffallen. Das Problem taucht nur auf, wenn es zu einem Unfall kommt. Mit einem nicht zugelassen Fahrzeug, dass dann möglicherweise auch keinen Versicherungsschutz hat, sind die Problem für den Fahrer nicht ganz unerheblich.


    Es könnte aber auch sein, dass die Unternehmen Steuerbescheinigungen haben, sie aber nicht an den Standort des Fahrzeuges übersenden können oder wollen.

  • Was hat eine möglicherweise nicht ordnungsgemäß entrichtete KfZ-Steuer mit einer mangelnden Zulassung oder fehlendem Versicherungsschutz zu tun? Der Zusammenhang wurde bisher noch nicht erläutert.

  • Es gibt zwei Möglichkeiten, das Auto in Deutschland zu fahren:


    1. mit ausländischem Kennzeichen und deutscher Steuerbescheinigung

    oder

    2. mit deutscher Zulassung.


    Mit der Versicherung ist es etwas komplizierter, da die Versicherung des Vermieters trotzdem eintreten kann, kommt auf den Vertrag an.

    Bei der M&M Versicherung steht im Vertrag:

    Davon sind nicht erfasst (nicht versichert): Fahrzeuge ohne Pkw-Zulassung. Ob die das damit gemeint haben müsste man bei M&M erfragen.

  • Bei unserer Kontrolldichte auf den Straßen wird das auch sicher nie auffallen. Das Problem taucht nur auf, wenn es zu einem Unfall kommt. Mit einem nicht zugelassen Fahrzeug, dass dann möglicherweise auch keinen Versicherungsschutz hat, sind die Problem für den Fahrer nicht ganz unerheblich.


    Es könnte aber auch sein, dass die Unternehmen Steuerbescheinigungen haben, sie aber nicht an den Standort des Fahrzeuges übersenden können oder wollen.

    Ich verstehe absolut nicht, wie Du von einem "nicht zugelassenen Fahrzeug" sprechen kannst?

    Das Auto ist zugelassen und versichert, sonst würde es nicht raus gegeben werden.


    Mir scheint es weiterhin, dass alle Ratschläge, Hinweise etc. an Dir abperlen.

  • Ich verstehe absolut nicht, wie Du von einem "nicht zugelassenen Fahrzeug" sprechen kannst?

    Das Auto ist zugelassen und versichert, sonst würde es nicht raus gegeben werden.


    Mir scheint es weiterhin, dass alle Ratschläge, Hinweise etc. an Dir abperlen.


    Es gibt zwei Möglichkeiten, das Auto in Deutschland zu fahren:


    1. mit ausländischem Kennzeichen und deutscher Steuerbescheinigung

    oder

    2. mit deutscher Zulassung.

    So sagt es der Zoll!

  • Sein Problem ist, dass jemand der/die in Deutschland Steueransássig ist, darf ein ausländisches Auto nur dann fahren, wenn die deutsche PKW-Steuer für dieses Auto bezahlt wurde.


    Bei Privat-PKW sieht die Polizei erst ab 180 Tagen schwarz, und schaltet dann das Finanzamt ein.

  • Möchte mich gerne zu Wort melden, da ich vor kurzem erst "aufgeklärt" wurde.


    EIn Mitarbeiter von Sixt erklärte mir ausdrücklich, dass Sixt den Stationen verbietet Mietwagen mit ausl. Kennzeichen zu vermieten. Wahrscheinlich aus o.g. Steuergründen.


    Sollte ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen an einer Station eintreffen muss dies sofort gemeldet werden und per One Way in das Herkunftsland zurück.