Ich habe das Thema schon mal angeschnitten. Die Antworten darauf waren eigentlich recht unzureichend, da die rechtliche Situation nicht berücksichtigt wurden. Eine Aussage, dass die Station dies aktivieren kann, ist sicher nicht so recht zufriedenstellend. Steuern müssen vor dem Betrieb des Fahrzeug bezahlt werden. Rechtlich gesehen trifft es zwar auch den Vermieter, aber der Fahrer ist der dumme, da möglich weise das Fahrzeug sichergestellt wird, er eine Strafverfahren wegen Fahrens ohne Zulassung bekommt und ein Steuerstrafverfahren. Es könnte auch sein, dass nach dem Pflichtversicherungsgesetz eine Strafenverfahren eingeleitet wird.
Ich habe mal die Zoll-Seite zu dem Thema verlinkt: