Zusatzversicherung Auslandsfahrten Europcar

  • Hallo zusammen,


    mir wurde in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal eine Zusatzversicherung, bei einer Anmietung in Deutschland, für Auslandsfahrten empfohlen.


    Hierbei ging es im Detail darum, dass bei einer Panne in Holland oder Polen Europcar bspw. nicht die Abschleppkosten übernimmt ...


    Was ist hiervon zu halten? Ist das jetzt speziell bei Europcar so? Könnte hier ggf. die Leihwagenversicherung einspringen?


    Danke im voraus für euer Feedback und viele Grüße!

  • Danke, hätte ja sein können...


    Interessant diese Versicherung von Europcar, wenn ich sie also nicht abschließe sitze ich auf dem Trockenen.


    Gilt das ebenso für komplett unverschuldete Pannen wie bspw. Elektronikfehler?

  • Danke, hätte ja sein können...


    Interessant diese Versicherung von Europcar, wenn ich sie also nicht abschließe sitze ich auf dem Trockenen.


    Gilt das ebenso für komplett unverschuldete Pannen wie bspw. Elektronikfehler?

    Sind das nicht Fehler, die von der Gewährleistung abgedeckt sind?


    Damit können Sie laut BMW Qualitätsbrief rechnen:

    • Kostenfreie Beseitigung technischer Mängel.
    • Übernahme der aufgrund eines Sachmangels anfallenden Abschleppkosten.
    • Vollständige Beweislastumkehr zugunsten des Kunden.
    • Kosten für die Erhaltung Ihrer Mobilität wahlweise durch ein Ersatzfahrzeug, Taxi oder einen Hol- und Bring-Service nach Maßgabe des BMW Qualitätsbriefs werden in den ersten 24 Monaten des Qualitätszeitraums übernommen.

    Einmal editiert, zuletzt von klaus06 ()

  • Vielen Dank für Euer Feedback!


    In der Situation müsste sich diese ominöse Versicherung nur auf die Abschleppkosten beziehen,


    da bei größeren Reparaturen dann die Vertragswerkstatt in dem entsprechenden EU Land zuständig ist, oder?


    Gewährleistungen / Garantien / Mobilitätsversprechen sind ja bei so gut wie alle Herstellern inkludiert, vor allem bei Neuwagen.

  • Das Europcar "Notfallmanagement" bzw. "Cross Border Fee" greift bei Auslandsfahrten und deckt Dinge ab, wie Ersatzwagen besorgen, Pannendienst rufen, sich evtl. um eine Hotelübernachtung kümmern, etc. Es kostet einmalig 15 Euro pro Miete. Wenn man das nicht abschließt, werden entsprechende "Dienstleistungen" im Ausland wohl in Rechnung gestellt. Habe aber keine Ahnung, um welche Beträge es sich dabei handeln könnte.

  • ALLGEMEINE VERMIETBEDINGUNGEN DER

    EUROPCAR AUTOVERMIETUNG GMBH

    ANLAGE 1

    – BEDINGUNGEN FÜR DIE INANSPRUCHNAHME DES

    EUROPCAR NOTFALLMANAGEMENT –SERVICE

    Für die Dauer des mit Europcar geschlossenen Mietvertrags

    haben Sie ohne Zusatzkosten Anspruch auf die Leistungen

    unseres Notfallmanagements–Services innerhalb der Bundesrepublik

    Deutschland. Sie können den Notfallmanagement-

    Service auch im Ausland gegen Zahlung einer zusätzlichen

    Gebühr in Anspruch nehmen.

    Europcar behält sich vor, bei unbegründetem oder durch den

    Mieter oder einen der Fahrer selbst verursachtem Grund für

    die Inanspruchnahme dieses Services die damit verbundenen

    Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Die Leistungen

    umfassen insbesondere:

    • technische Unterstützung für das Europcar Mietfahrzeug.

    • Anforderung eines Abschleppfahrzeugs.

    • Organisation des Abschleppens eines Fahrzeugs, das nicht

    in einen Unfall verwickelt war oder eine Panne hatte und

    nicht an Ort und Stelle repariert werden kann, und die Übernahme

    der Abschleppkosten.

    • Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs innerhalb eines Radius

    von 50 Kilometern, sofern das Fahrzeug nicht an Ort und

    Stelle repariert werden kann.

    • Beförderung der Begünstigten zu einer Europcar Station, in

    der ein Ersatzfahrzeug bereitsteht.

    • falls kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden kann:

    • entweder ein Hotelzimmer mit Frühstück für eine Nacht

    • oder Beförderung mit dem Taxi oder Zug zum gewöhnlichen

    Wohnsitz oder Zielort in Deutschland oder für Nichtansässige

    zum Abfahrtsort aus Deutschland. Diese Leistung wird

    bis zu einer Höhe von € 150 für PKW und € 120 für LKW

    bezahlt.

    Vom Notfallmanagement-Service ausgeschlossen ist:

    • Hilfe für das Mietfahrzeug:

    • bei Unfällen oder Schäden als Folge der Teilnahme an

    motorsportlichen Veranstaltungen, Rallyes oder sonstigen

    Wettbewerben.

    • bei in Deutschland angemieteten LKW, die ins Ausland verbracht

    wurden.