Sixt Steinschlag: Was für Kosten? - Wie reagiere ich richtig?

  • Moment mal. Ich denke, hier geht alles mit rechten Dingen zu. Man muss nicht gleich von "Abkassieren" und "Geschäftsmodell" sprechen.


    Ganz nüchtern betrachtet, ist es doch egal, wieviele Steinschläge vor dem Riss auf der Scheibe waren. Wenn halt durch einen neuen Steinschlag ein Riss entsteht, und das Auto dadurch nicht mehr verkehrstüchtig ist, dann ist das halt nunmal so. Dann muss die Scheibe getauscht werden.
    Sehe hier absolut keinen Aufreger...

  • Dann habe ich den Ursprungspost falsch gelesen. Bin von einem zweiten Riss ausgegangen.
    Hatte bisher noch keine Steinschläge protokolliert bei Übergabe.
    Man kann aber sicherlich davon ausgehen, dass auch der Vormieter eine "Pauschale" berechnet bekommen hat.
    Sonst wäre sicher der Steinschlag als vernachlässigbar nicht im Protokoll gelandet.

  • Der von mir vor Anmietung aufgenomme Steinschlag (>0,5cm, kleiner Riss) hat sich nicht verändert, allerdings befindet sich >4-5cm weiter oben ein weiterer kaum sichtbarer Einschlag, aus dem jetzt ein ziemlich großer Riss entstanden ist. Da ich während der Fahrt keine ungewöhnlichen Geräusche vernommen habe, könnte der Steinschlag von mir übersehen worden sein (Graukeil der Windschutzscheibe). Da die Schadenaufnahme handschriftlich erfolgte, mit einem X markiert, bin ich auch davon ausgegangen, dass damit alles eingetragen sei.
    Vielleicht wäre es besser gewesen, ohne weiteren Hinweis den Wagen einfach abzugeben. :/


    Ich habe bei der icarhireensurance ein Ticket über das Online-Portal geöffnet. Jetzt habe ich zwar ein Aktenzeichen, aber noch keine Bestätigungs-Email erhalten.

  • Guten Morgen aus Arizona,


    ich hatte Anfang Juli für 7 Tage einen Touran, genaueres zum Ablauf steht in: Erfahrungen mit Sixt. Die wichtigsten Punkte sind, dass ich bei Abholung einen Steinschlag bzw. Riss in der Windschutzscheibe gefuden hab und diesen auch direkt gemeldet habe, Mitarbeiterin hat nen Foto gemacht etc und ich musste auf dem Smartphone unterschreiben. Als ich grad beim Losfahren war, kam sie nochmal raus gereannt und meinte, dass irgendeine Firma schon drüber geschaut hätte und nichts weiter passieren wird. Ich war mit den Gedanken schon ganz woanders, dass ich nur "Alles klar, danke" gesagt hab. Auf der Fahrt ist mir eingefallen, dass ich es mir wohl hätte schriftlich geben lassen sollen. X/Paar Tage nach Rückgabe kam die Schadensmeldung über genau diesen Steinschlag. Ich habe dann zurückgeschrieben, dass der Schaden bei Abholung bereits vorhanden war und wohl auch eingetragen wurde.

    Gestern kam dann eine Rechnung über gute 900 Euro ins Postfach geflattert. Anschreiben war auch als Anhang vorhanden in dem es mit viel Drumherum heißt, dass der Schaden weiterhin mir zuzuordnen ist, weil bei Abholung keine Einwände über den Zustand bekannt sind, auch eine Rücksprache mit der Station hätte keine "Auffälligkeiten bei der Erlassung des Schadens ergeben".


    Wie sollte ich nun weiter vorgehen? Der Schaden wäre theoretisch über eine externe Versicherung abgedeckt aber ich sehe eigentlich nicht ein diese dafür zu benutzen.

    Auf den Bildern die ich erhalten habe steht der Wagen eindeutig woanders als abgegeben (Habe Fotos wo ich ihn abgestellt hab), aber das zieht ja wohl nicht mehr, da ich ja schon gesagt hab dass der Schaden bei Abholung vorhanden war und somit bekannt ist.


    Vielen Dank schonmal für eure Ratschläge!:206:

  • Mal angenommen du hättest den Steinschlag verursacht.


    Selbst dann, würdest du doch für diesen Schaden nicht haften.

    Steinschläge sind doch Ereignisse im Strassenverkehr auf dem der Fahrer keinen Einfluss hat.

    Deswegen haftet der Mietet nicht.


    Es gab doch auch schon Gerichtsurteile, dass für Steinschläge nicht der Mieter haftet.

    Es ist das Risiko des Vermieters.


    Hier im Forum ist dieses Thema weit verbreitet.

    Korrigiert mich, wenn ich falsch mit meiner Aussage liege.

  • Korrigiert mich, wenn ich falsch mit meiner Aussage liege.

    Nein, du liegst genau richtig. Steinschläge sind durch den Mieter nicht zu vertreten, soweit nicht grob fahrlässig herbeigeführt (und das beweise mal bitte jemand). Selbst Wildunfälle sind laut einem neueren Gerichtsurteil nicht zu verschulden.


    Am besten der Schadenabteilung antworten, dass du den Schaden nicht zu vertreten hast und auf dieses Urteil hier verweisen: https://www.adac.de/infotestra…zGgq5zTTz1LEzzLPv1VP11guq

  • Steinschläge sind durch den Mieter nicht zu vertreten, soweit nicht grob fahrlässig herbeigeführt (und das beweise mal bitte jemand).

    Das stimmt so nicht. Natürlich hat der Mieter grundsätzlich auch Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn nichts anderes vereinbart wurde gilt der Maßstab des 276 BGB. Nur ist ein Steinschlag eben regelmäßig auch nicht fahrlässig durch den Mieter verursacht - wer normal auf der Straße fährt, der lässt die im (Geschäfts-)Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht außer Acht.

  • Das ist ja mal sehr interessant! Ich hatte nen Steinschlag letztes Jahr im Dezember mit Avis und die neue Scheibe wurde mir berechnet. 1200 EUR (Porsche 911) waren es ungefaehr. Koennte ich mir das Geld zurueck holen? Im Mietvertrag steht das Schaeden an der Windschutzscheibe wie alle anderen schaeden behandelt werden und vom mieter gezahlt werden muessen.

  • Das ist ja mal sehr interessant! Ich hatte nen Steinschlag letztes Jahr im Dezember mit Avis und die neue Scheibe wurde mir berechnet. 1200 EUR (Porsche 911) waren es ungefaehr. Koennte ich mir das Geld zurueck holen? Im Mietvertrag steht das Schaeden an der Windschutzscheibe wie alle anderen schaeden behandelt werden und vom mieter gezahlt werden muessen.

    Möglicherweise besteht ein Rückzahlungsanspruch gegen Avis. Eine sinnvolle Einschätzung der Rechtslage und der Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Avis kann und wird dir nur ein Anwalt geben.

  • Sehr geehrte Community-Mitglieder,


    wir haben Anfang August, einen Mietwagen gemietet und erlitten einen Steinschlag.

    Mittlerweile kam eine Mail mit der Forderung 950€ zahlen zu müssen, basierend auf einer Kalkulation einer Werkstatt.

    Nachdem wir zurückschrieben, dass wir nur basierend auf einer Rechnung zahlen würden, meinte SIXT, dass sie nicht verpflichtet sind, das Auto zu reparieren, und wir dementsprechend die Kalkulation bezahlen müssten, die zudem zufälligerweise genau unserem Selbstbeteiligungsbetrag entspricht. Wie kann das rechtens sein?


    Bin für jede Antwort dankbar!

  • Steinschläge sind nicht durch den Mieter zu tragen, gibt irgendwo ein Musterschreiben vom ADAC, am besten mal durch Forum wühlen

  • Nein, du liegst genau richtig. Steinschläge sind durch den Mieter nicht zu vertreten, soweit nicht grob fahrlässig herbeigeführt (und das beweise mal bitte jemand). Selbst Wildunfälle sind laut einem neueren Gerichtsurteil nicht zu verschulden.


    Am besten der Schadenabteilung antworten, dass du den Schaden nicht zu vertreten hast und auf dieses Urteil hier verweisen: https://www.adac.de/infotestra…zGgq5zTTz1LEzzLPv1VP11guq

    Ich kann die Aussage von AudiNarr aus eigener (mehrfacher) Erfahrung bestätigen!


    Die Europcar z.B. versucht immer wieder solche Schäden beim Kunden einzufordern.

    Ich hänge regelmässig das von mir unten hochgeladene PDF an meine eMails an und habe danach meine Ruhe - bis zum nächsten Versuch seitens der Europcar.

  • Kleines (verspätetes) Update: Ich habe nochmal eine Email hingeschrieben ohne auf irgendwelche Urteile zu verweisen. Ich habe einfach erneut den genauen Ablauf geschildert und die Mitarbeiterin, welche nochmal raus kam, so genau beschrieben wie ich sie in Erinnerung hatte (Haarfarbe/länge, Größe etc..). Grund war ein kurzes Wiedersehen mit einem alten Schulkammeraden, der mittlerweile Anwalt ist und meinte die Wahrheit wäre ja auf meiner Seite und doppelt gelesen hält besser. Außerdem könnte man Urteile immer noch nachschieben.

    Drei bis vier Wochen später kam dann die Email, dass von einer Schadensforderung abgesehen wird.:118: