Keine Haftung für unvorhersehbare Schäden an Mietwagen?

  • Das wurde hier schon besprochen und rein theoretisch ist das wohl so.


    Praktisch wirst du das wohl in einem Prozess klären müssen, denn hierzu gibt es mwn keine Präzedenzfälle.

  • So denke ich auch, dass es beim Streitfall vor Gericht endet.


    Schade, dass es da vom Gesetzgeber keine klaren Paragraphen gibt.


    Man kann immer sehr schnell etwas übersehen.

    Bisher sind zwar alle Probleme positiv am Ende gelöst worden.

    Ich möchte aber meine externe Versicherung auch nur nutzen, wenn ich wirklich einen Schaden schuldhaft verursacht habe.

  • Ich würde mich aus dem Fenster lehnen und sagen, dass es drauf ankommt.

  • Sagen wir es so, der Mieter haftet für alle Schäden, ob selbst verschuldet oder durch Vandalismus etc.

    Wenn der Mieter, die SB auf 950 Euro hat, haftet der Mieter, bis zu der SB.

    Ich hatte explizit letztes Jahr einen Disput mit Sixt, da am Fahrzeug ein Schaden vorgefunden wurde, den wir uns nur nur Vandalismus erklären konnten. Es folgten mehrere Schriftwechsel zwischen mir und Sixt, am Ende noch ein Schreiben meines Anwaltes samt Kostennote, worauf Sixt dann auf den kompletten Betrag verzichtete.

  • Ich hatte explizit letztes Jahr einen Disput mit Sixt, da am Fahrzeug ein Schaden vorgefunden wurde, den wir uns nur nur Vandalismus erklären konnten. Es folgten mehrere Schriftwechsel zwischen mir und Sixt, am Ende noch ein Schreiben meines Anwaltes samt Kostennote, worauf Sixt dann auf den kompletten Betrag verzichtete.

    OK, ich weiss es nur so, wie es mir mal erklärt wurde ist von ein europcar Mitarbeiter.

    Bei einem Audi Q7 war mal links rum alles verkratzt, da der Mieter keine SB 0 hatte, musste er denn Schaden bis zum SB selber zahlen.

    Wenn ich falsch liege, tut es mir leid.

  • Einfach Google bemühen und nicht alles akzeptieren, was RSA so sagen. Es gibt hierzu zahlreiche Rechtsprechung, mit der wir auch argumentierten. Natürlich kommt es auch immer auf den Einzelfall an, ich würde das Auto nicht unbedingt am 1. Mai in Kreuzberg abstellen.

  • In der Theorie ja, solange du aber dafür keinen Beweis im Sinne von Videos oder sowas hast, stelle ich mir das schwierig vor.


    Selbst wenn Fremder Lack in deiner Stoßstange nachgewiesen wird, muss man ja noch beweisen das der andere dir reingefahren ist und nicht anders herum. Das wird durch ein Gutachten schon möglich sein in einigen Fällen denke ich - aber kompliziert.

  • Andere Länder andere Sitten Teil 2.


    Sixt UK will Geld für den Reifenschaden in Schottland, soweit verständlich ich will auch viel.


    interessant aber ist der aufgerufene Tarif 110 Pfund, im Vergleich dazu wollte Sixt hier über 500 €. Richtig günstig.


    Egal jetzt bringen wir auch den Kollegen in UK bei, dass ich kein Geld zu verschenken habe.

  • Andere Länder andere Sitten Teil 2.


    Sixt UK will Geld für den Reifenschaden in Schottland, soweit verständlich ich will auch viel.


    interessant aber ist der aufgerufene Tarif 110 Pfund, im Vergleich dazu wollte Sixt hier über 500 €. Richtig günstig.


    Egal jetzt bringen wir auch den Kollegen in UK bei, dass ich kein Geld zu verschenken habe.

    Soweit mir bekannt, hatte hier mal einer der dort häufig mietet geschrieben, dass die Rechtsprechung des Vereinigten Königreichs hinsichtlich Mietwagenschäden nicht so verbraucherfreundlich ist .

  • Andere Länder andere Sitten Teil 2.


    Sixt UK will Geld für den Reifenschaden in Schottland, soweit verständlich ich will auch viel.


    interessant aber ist der aufgerufene Tarif 110 Pfund, im Vergleich dazu wollte Sixt hier über 500 €. Richtig günstig.


    Egal jetzt bringen wir auch den Kollegen in UK bei, dass ich kein Geld zu verschenken habe.

    Warte den Brexit noch ab, mal sehen was passiert !:huh: