Strafzettel & "Ich war nicht der Fahrer"

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine etwas tricky Frage: Ich wurde bei einer car2go Fahrt geblitzt (rote Ampel --> 200 € & 1 Monat Fahrverbot), auf dem Foto bin ich allerdings nicht zu erkennen (Kopf komplett versteckt hinter der A-Säule). Mein Anwalt meinte nun, ich solle einfach angeben, ich sei nicht der Fahrer gewesen.


    Wenn es mein eigenes Auto wäre, kein Problem. Nun frage ich mich allerdings, ob die Polizei daraufhin nicht erneut bei car2go mit dieser Information nachhaken wird und ich deswegen potentiell meinen car2go Account gesperrt bekomme. Jemand anderen über den eigenen Account fahren lassen ja bekanntlich eine der 7 Todsünden des carsharings ist (zurecht wie ich finde).


    Hat da jemand einen Tipp für mich, ggf. sogar selbst Erfahrungen?



    Danke & Grüße

    Alex


    P.S.: Ich bitte von Kommentaren abzusehen, die auf irgendwelche moralischen Standards und Selbstverantwortung hinweisen, das sind Themen, über die ich bereits intensiv nachgedacht habe und nicht in der Öffentlichkeit diskutieren muss ;-)

  • Wird nicht funktionieren. Damit handelst Du Dir mehr Ärger ein, als Du schon so bekommen würdest.


    Car2Go kann genau nachweisen, wer mit dem Fahrzeug gefahren ist. Da Account-Sharing nicht erlaubt ist, wirst Du den Kopf dafür hinhalten müssen.


    Entweder akzeptierst Du das, oder Du verlierst noch Deinen Account + evtl. Ordnungswidrigkeit/Strafverfahren wegen Falschaussage.


    Dein Rechtsanwalt scheint nicht die hellste Leuchte auf dem Kerzenständer zu sein. Solch eine Aussage von einem RA?


    Evtl. mal den Bussgeldbescheid von einem anderen RA prüfen lassen.


    Auch wenn es nicht Thema ist, Deine Einstellung ist heftig daneben!

  • Und das ist dein freies Rechtsempfinden oder hast du dafür auch irgend einen Anhaltspunkt im Gesetz?


    Wo stünde hier eine Strafbarkeit wegen "Falschaussage" im Raum? Kannst du dazu eine Strafnorm nennen und diese auch subsumieren?

    Wieso sollte car2go in einem OWi-Verfahren irgend eine Nachweispflicht haben?


    Außerdem: Schon mal was vom Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit gehört?

    Ich persönlich würde in so einer Situation einfach von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Die Behörde ist hier in der Nachweispflicht. Das soll sie mal machen ohne Foto.


    Das einzig sinnvolle an diesem Beitrag ist der Rat, das vielleicht nochmal von einem anderen Anwalt anschauen zu lassen, denn eine unwahre Aussage als Beschuldigter zu machen ist jetzt nicht gerade das, was das Verfahrensrecht vorsieht. Vielleicht das Ganze mal an geblitzt.de schicken.

  • Ist auch die Frage, ob der Anwalt des empfohlen hat oder lediglich als letzten Strohhalm in den Raum gestellt hat, dass nochmal ganz scharf "nachdenken" soll wer gefahren ist

  • Wenn er eine andere Person, die nicht gefahren ist, beschuldigen würde hätten wir hier schon einen Tatbestand nach § 164 Abs. 2 StGB erfüllt. (Wenn er nur sagt, dass er nicht gefahren ist, ist der Tatbestand nicht erfüllt.)


    Die einzige Chance, wäre keine Aussage zu tätigen. Hier wird sich am Ende aber durch die Beweise seitens Car2Go die Schlinge relativ schnell zuziehen. Keine Aussage zu machen ist hier, in meinen Augen, der falsche Weg. ich würde mir einen fähigen Rechtsanwalt suchen und schauen, dass irgendwelche Wartungen etc. nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.


    Die Behörde wird, sofern diese korrekt handelt, notfalls per Gericht eine Anordnung zur Herausgabe der genauen Daten beantragen, welcher Mieter hier gefahren ist. Ist ja gängig in Deutschland.

  • "Die Behörde wird, sofern diese korrekt handelt, notfalls per Gericht eine Anordnung zur Herausgabe der genauen Daten beantragen, welcher Mieter hier gefahren ist. Ist ja gängig in Deutschland."

    Und woher soll car2go wissen, wer gefahren ist? Die wissen nur, wer das Ding gemietet hat.


    Der Staat muss beweisen, wer gefahren ist. Auf dem Foto ist niemand zu erkennen. Wie soll jetzt der Beweis geführt werden?

  • Kennst Du das Foto?

    Bei Car2Go, sollte meines Wissens nach, Mieter = Fahrer sein. Man könnte noch die Handydaten (GPS-Daten) beim Provider beantragen, daraus lassen sich schon einige Schlüsse ziehen.


    Vielleicht findet sich durch Zufall noch ein Zeuge?


    Ach ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen, dass man da raus kommt. Da habe ich schon zu viel anderweitige Erfahrungen machen müssen.

  • Wenn er eine andere Person, die nicht gefahren ist, beschuldigen würde hätten wir hier schon einen Tatbestand nach § 164 Abs. 2 StGB erfüllt. (Wenn er nur sagt, dass er nicht gefahren ist, ist der Tatbestand nicht erfüllt.)

    Einen Angehörigen müsste er nicht beschuldigen. Da reicht es zu sagen, ich war es nicht und mache keine weitere Aussage dazu. Die Behörde muss dann selber nachweisen, wer gefahren ist. Sollte sie das allerdings ihm wiederum erfolgreich nachweisen, könnte sich das Strafmaß empfindlich erhöhen. Weist sie die Fahrt des z.B. Bruders nach, bekommt der die Strafe, dem Halter passiert nichts. Ist aber doch ein Nicht-Angehöriger gefahren und die Behörde kann das nachweisen, sollte man sich einen guten Anwalt zulegen.


    @alexanderstihl: Die 200€ Strafe bist Du so oder so los, da kommst Du nicht drum herum, wegen Deiner Direkthaftung gegenüber Car2Go. (EDIT: Korrigiert, stimmt so nicht). Wenn Du angibst, einen anderen Fahrer mit Deiner Mietkennung hast fahren lassen, werden lt. AGB von Car2Go weitere 250€ Vertragsstrafe fällig, nebst einer möglichen Vertragsbeendigung.

    Einmal editiert, zuletzt von Flomac ()

  • Hier wird mal wieder fröhlich das zivilrechtliche Verhältnis zwischen dem Mieter und car2go mit dem strafrechtlichen Bußgeldtatbestand verquirlt.


    Wie schon hier gesagt und vom RA auch richtig empfohlen wurde: Gib an, dass du nicht gefahren bist oder nicht mehr weisst, wer gefahren ist oder sag am besten gar nichts. Der Staat muss nachweisen, dass du gefahren bist. Das wird anhand des nicht erkennbaren Fotos nicht gelingen!


    Das hat mit car2go gar nichts zu tun. Weder muss car2go als Halter haften, falls der Fahrer nicht ermittelt wird, noch wird car2go hier eine Vertragsstrafe geltend machen können, da sie ebenfalls nicht beweisen können, dass jemand Drittes gefahren ist. Deine bloße Erinnerungslücke oder dein Aussageverweigerungsrecht reicht hier natürlich nicht aus, um gegen dich zivilrechtlich vorzugehen.


    Wahnsinn, wie viele Hobbyjuristen hier wieder unterwegs sind.

  • Wenn er eine andere Person, die nicht gefahren ist, beschuldigen würde hätten wir hier schon einen Tatbestand nach § 164 Abs. 2 StGB erfüllt. (Wenn er nur sagt, dass er nicht gefahren ist, ist der Tatbestand nicht erfüllt.)

    Achso, ich wusste nicht, dass wir "Was wäre wenn,...?" spielen. Also wenn er um auf den Anhörungsbogen zu schreiben, dass er nicht gefahren ist, einen geliehenen Stift benutzen würde und diesen dann aus lauter Wut absichtlich zerbrechen würde, dann wäre natürlich noch eine Strafbarkeit nach § 303 Abs. 1 StGB wegen Sachbeschädigung gegeben.


    Davon, eine konkrete andere Person zu beschuldigen, war doch nie die Rede hier?! Der Strafzweck des § 164 StGB ist auch ein ganz anderer, bestraft werden soll hier nicht die falsche Aussage an sich, sondern das Bezichtigen eines anderen einer Straftat wider besseren Wissens, deshalb ist die amtliche Überschrift der Norm auch "Falsche Verdächtigung" und nicht "Falsche Aussage" ist.


    Die einzige Chance, wäre keine Aussage zu tätigen. Hier wird sich am Ende aber durch die Beweise seitens Car2Go die Schlinge relativ schnell zuziehen. Keine Aussage zu machen ist hier, in meinen Augen, der falsche Weg. ich würde mir einen fähigen Rechtsanwalt suchen und schauen, dass irgendwelche Wartungen etc. nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

    Und was für eine Aussage würdest du dann tätigen wenn nicht keine? Es zugeben? Eine falsche Aussage? Dass man sich auch nochmal umfassend den gesamten Messvorgang ansieht, ist ja eine andere Sache. Natürlich ist es sinnvoll und geboten, alle möglichen und sinnvollen Verteidigungslinien gleichzeitig zu fahren.


    Ich frage mich auch, wo der Unterschied für die Behörde sein soll zwischen keiner Aussage und der Aussage "Ich bin nicht gefahren" im Hinblick auf den zu führenden Beweis.

    Die Beweiskraft von den Fahrerdaten seitens car2go ist auch nicht besonders durchschlagend, nur weil etwas zivilrechtlich vertragswidrig ist heißt ja noch lange nicht, dass es nicht gemacht wird. Die Behörde ist hier in der Pflicht, die Tat in einem Straf-/OWi-Verfahren nachzuweisen.


    Der Punkt, an dem hier Sensibilität gefragt ist, ist doch, mit welcher Strategie man sich am wenigsten Probleme mit car2go einhandelt und sich gleichzeitig bestmöglichst verteidigt. So lange man kein vertragswidriges Verhalten einräumt (welches ja tatsächlich auch gar nicht stattgefunden hat), denke ich, dass man da am besten fährt.

    Denn indem man sich zur Sache nicht äußert macht man von seinem Recht zu Schweigen gebrauch, was einem im Straf/OWi-Verfahren grundsätzlich nicht zum Nachteil gereicht werden darf. Gleichzeitig räumt man gegenüber car2go aber auch nicht ein, eine Vertragsverletzung begangen zu haben (die man ja auch nicht begangen hat).


    Bei Car2Go, sollte meines Wissens nach, Mieter = Fahrer sein. Man könnte noch die Handydaten (GPS-Daten) beim Provider beantragen, daraus lassen sich schon einige Schlüsse ziehen.

    Das werden die auch sicher bei einem einfachen Rotlicht-Verstoß machen, die haben ja sonst nix zu tun. Bestimmt wird dann auch noch das Fahrzeug beschlagnahmt und von der Spurensicherung Faserproben und Fingerabdrücke genommen...



    Letztendlich ist es wohl das sinnvollste, damit zu spezialisierten Anwälten wie etwa von geblitzt.de zu gehen, deren "täglich Brot" Verkehrsdelikte sind. Dort kann dann mit der nötigen Erfahrung die Beweiskraft des Fotos und möglicher anderer Beweismittel eingeschätzt werden und dort wird man dann nach umfassender Würdigung aller relevanten Sachverhaltsdaten eine verbindliche rechtliche Einschätzung bekommen.

  • Ich würde das ganze einfach an Geblitzt.de geben. Die kennen sich doch damit aus, weil die den ganzen Tag damit zu tun haben. Die werden das schon regeln - sofern es eine Möglichkeit gibt.

  • Wie schon hier gesagt und vom RA auch richtig empfohlen wurde: Gib an, dass du nicht gefahren bist oder nicht mehr weisst, wer gefahren ist oder sag am besten gar nichts. Der Staat muss nachweisen, dass du gefahren bist. Das wird anhand des nicht erkennbaren Fotos nicht gelingen!

    Kann man machen, wenn es sich um einen Privatwagen handelt. Bei einem Car2Go (Ausleihemechanismus bekannt?), bei dem man das Smartphone des Nutzers nebst Car2Go-PIN benötigt, wird es schon deutlich schwieriger, eine glaubwürdige Version zu liefern. Hier ist schließlich eine mehrfache Mithilfe seitens des Beschuldigten notwendig, der als Zeuge zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet ist.


    Daher sollte man vielleicht noch erwähnen, was auf den Fahrer zukommt, wenn man sich derart verhält. Es gibt auf jeden Fall einen Anruf des zuständigen Beamten. Dem darf man dann erklären, wieso man sich in diesem Fall nicht daran erinnern kann, wem man sein Smartphone geliehen und die zughörige PIN nebst Car2Go-PIN verraten hat. Und wo man in der Zeit der Fahrt war und ob es dafür Zeugen gibt. Auch eine Vorladung ist nicht auszuschließen. Die Beamten sind geschult und nicht blöd. Die rufen auch gerne nochmal drei Wochen später an und gleichen die Aussagen ab.

    Selber schon mit dem Privatwagen erlebt (Lebensgefährtin war gefahren).

  • Sorry, aber das ist Quatsch. Es ist nicht die Aufgabe des Betroffenen, eine glaubwürdige Version zu liefern. Schon gar nicht ist er Zeuge und zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet --> niemand muss sich selbst belasten!


    Die Polizei kann ja so oft anrufen, wie sie will. Einfach Schweigen ist hier das Mittel der Wahl oder auf seinen Anwalt verweisen. Auch auf eine polizeiliche Vorladung muss man nicht reagieren.


    Für solche juristischen "Tipps" aus dem Bauch heraus habe ich echt Null Verständnis. Würdest du das auch bei medizinischen Fragen machen?

  • Du hast oben noch geschrieben, er solle angeben, dass er nicht gefahren ist. Dann wird er automatisch zum Zeugen und muss wahrheitsgemäß anworten.


    Sich selber belasten natürlich nicht. Hat ja auch niemand behauptet.


    Schweigen und auf den Anwalt verweisen ist sicherlich angebracht. Ich wollte lediglich auf die Folgen in so einem Fall hinweisen. Muss letztlich jeder selber wissen, aber es schadet nicht, sich auf den Eventualfall so eines Anrufs schon mal vorzubereiten.