Hallo liebe Forumianer,
bin nach langer, erfolgloser Suche auf Euer Forum gestoßen.
Ich habe eine Frage bzgl. der Fristen in denen ein Schaden abgewickelt werden muss. Falls es so eine gibt.
Ich habe mir im Juli einen Wagen gemietet und habe damit einen Ratscher am vorderen Kotflügel "produziert". Den Schaden habe ich auch, ehrlich wie ich bin, gemeldet.
Nun habe ich bis heute nichts davon gehört. Im Gegenteil, habe eine Kundenkarte zugeschickt bekommen (die ich gar nicht bestellt habe) und habe auch wegen unserem Unternehmen schon öfter danach Kontakt mit dem AV gehabt. Meine Hoffnung war, dass kulanterweise auf eine Schadenrechnung verzichtet wird.
Wie gesagt, bis heute nichts gehört.. Denn heute kam das Schreiben.. Darin die Rechnung für den besagten Schaden mit Zahlungsziel in knappen 10 Tagen. Anbei ein Gutachten datiert auf DEZEMBER 2008. Geschmeidige 5 Monate nach Schadenseintritt. Die Rechnung dann noch mal knappe 3 Monate später.
Das Gutachten umfasst aber auch die Erneuerung von Teilen die überhaupt nicht beschädigt waren, wie z.B. Spoiler, Gitter etc. Es war lediglich der Kotflügel beschädigt.
Meine Frage ist nun, gibt es irgendwelche Fristen für eine Schadenabwicklung bzw. für ein Gutachten? Denn innerhalb von 5 Monaten können ja schon 100 andere Mieter damit gefahren sein.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, denn eine Abgabe an einen RA lohnt bei einer SB von 150€ wohl nicht.
Liebe Grüße,
Lilli