Übertretungsanzeige aus Luzern

  • Mich hat es zweimal auf schweizer Autobahnen erwischt. :cursing:
    Einmal mit 92 km/h in einer 80 Zone und einmal mit 134 km/h bei 120km/h. Es wurden dann noch einmal 5 & 6 km/h abgezogen. D.h. ich hatte bei den Verkehrsvergehen einen wahnsinns Geschwindigkeitüberschuß von 7 km/h in der 80 Zone und von 8 km/h in der 120 Zone. Pro vergehen macht das 60 CHFr. sprich 40 €. Die Bussen kann man auf ein deutsches Konto in Karlsruhe einzahlen. Aber seht selbst!


    Also wenn ihr mit einer deutschen Anschrift in der Schweiz geblitzt werden dann müsst ihr auch zahlen!!! Hatte extra meine deutsche Anschrift angegeben aber das geht mittlerweile genauso schnell. Bin am überlegen, ob ich noch die Fotos anfordere....



    Habe euch mal eine der beiden "Übertretungsanzeigen" als JPEG beigefügt:


  • Letzte Woche habe ich wohl die meist briljante Idee gehört um sich die Strafzettel von Hals zu holen. Wenn diese Person eine Strafanzeige bekommt guckt er sich die Totenanzeigen in der Lokalzeitung an, und gibt dann ein von den Toten als Fahrer auf. Danach wird das ganze natürlich eingestellt, und bis jetzt hat es scheinbar immer gefunzt. :107:

  • Letzte Woche habe ich wohl die meist briljante Idee gehört um sich die Strafzettel von Hals zu holen. Wenn diese Person eine Strafanzeige bekommt guckt er sich die Totenanzeigen in der Lokalzeitung an, und gibt dann ein von den Toten als Fahrer auf. Danach wird das ganze natürlich eingestellt, und bis jetzt hat es scheinbar immer gefunzt. :107:


    Wenn Du mit Strafzettel Knollen fürs Falschparken meinst: funktioniert nicht, da Halterhaftung in D. Bei Gewschindigkeitsverstößen in Bereichen, in denen sich sowas lohnen könnte, funktioniert es ebensowenig, da hier in aller Regel genauer hingeschaut wird, ob die Fahrerangabe plausibel ist. Sohn gibt Vater an geht z.B. meist nicht, genausowenig wirst Du irgendeinen Toten angeben können, abgesehen davon begehst Du eine Straftat, wenn Du wissentlich einen falschen Fahrer angibst. Das müsste der Tote dann schon selbst tun, geht also erst recht nicht.


    Fazit: wie so oft beim Thema Radar & Co.: viel zu viel Halbwissen! Polizisten müssen übrigens auch nicht ihre Mütze tragen, wenn sie dich ansprechen.Und es darf auch nachts geblitzt werden ;)

  • Wenn Du mit Strafzettel Knollen fürs Falschparken meinst: funktioniert nicht, da Halterhaftung in D. Bei Gewschindigkeitsverstößen in Bereichen, in denen sich sowas lohnen könnte, funktioniert es ebensowenig, da hier in aller Regel genauer hingeschaut wird, ob die Fahrerangabe plausibel ist. Sohn gibt Vater an geht z.B. meist nicht, genausowenig wirst Du irgendeinen Toten angeben können, abgesehen davon begehst Du eine Straftat, wenn Du wissentlich einen falschen Fahrer angibst. Das müsste der Tote dann schon selbst tun, geht also erst recht nicht.


    Fazit: wie so oft beim Thema Radar & Co.: viel zu viel Halbwissen! Polizisten müssen übrigens auch nicht ihre Mütze tragen, wenn sie dich ansprechen.Und es darf auch nachts geblitzt werden


    Du sagst es ja schon selber, in D. Bei dem Fahrer handelt es sich aber nicht um einen Halter aus D., sondern um eine Person aus B (Fahrzeug gemeldet in L).