Habe gerade bei Autokiste.de gelesen, dass die polnischen Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halterbescheinigung verlangen, um die Autoschiebereien einzudämmen. Danach muss aus dieser Bescheinigung hervogehen, dass der Fahrer das Auto mit Einverständnis des Fahrzeughalters bewegt.
Ich frage mich nun, ob da der Mietvertrag gundsätzlich ausreicht und was ist, wenn ich den z. B. nur telefonisch verlängert habe? Für den Beamten vor Ort, sieht das doch so aus als, ob der Vetrag abgelaufen ist. Ist das dann noch als ausreichende Einverständniserklärung anzusehen oder muss ich dann ggfs. schon die angedrohten umgerechnet ca. €50 Euro Strafe bezahlen. Weiss da jemand näheres?
Regards, RosaParks