Hi zusammen,
leider muss ich einmal mehr die negativen Erfahrungen mit Check24 (z.B. siehe Negative Erfahrung mit Check24) bestätigen.
Habe dieses Jahr im August einen Mietwagen in Sizilien angemietet und anscheinend hat jemand das Auto zerkratzt mit dem Schlüssel o.Ä.? Ich weiß es nicht, da ich den Vorgang nicht gesehen habe. Der große Fehler war, ich habe nicht die Polizei informiert... Allerdings habe ich direkt nachdem ich den Schaden entdeckt habe die Check24 Hotline angerufen und meinen Fall geschildert. Es hieß Polizei sei unnötig bei Kratzern und das wäre alles kein Problem blablabla
Jedenfalls kam dann diese Woche (nach 11 Wochen Bearbeitungszeit) die Ablehnung der sog. "Rückerstattung der Selbstbeteiligung" durch Check24 (dachte ich immer) - dort hatte ich ja das "Rundum-Sorglos-Paket" gebucht. In der Buchung von Check24 steht auch explizit:
Haftpflichtversicherung | - Personenschäden: Mindestens 5,0 Mio. EUR
- Sachschäden: Mindestens 5,0 Mio. EUR |
Haftungsbeschränkung | - Vollkasko ohne Selbstbeteiligung
- Diebstahlversicherung ohne Selbstbeteiligung |
Zusatzschutz | - Schäden an Reifen, Glas |
Was das ganze so unseriös macht ist, dass ich die ganze Zeit dachte eine Zusatzversicherung über Check24 zu haben, dabei hat Check24 wohl eine Vereinbarung mit dem Vermieter AutoEurope. In den AGBs von AutoEurope steht dann aber sowas wie "Wenn Sie ein Auto Europe Produkt gebucht haben, das die Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall und bei Diebstahl des Mietfahrzeugs, sowie Glas und Reifen beinhaltet (Sie werden zunächst bis zur Höhe der maximalen Selbstbeteiligung vom Vermieter belastet),wird Ihnen Auto Europe unter bestimmten Voraussetzungen den Betrag erstatten (Ausnahmen siehe unten), ... Diese mögliche Erstattung ist KEINE Versicherung sondern ein Service von Auto Europe LLC, USA über den die Firma in pflichtgemäßen Ermessen entscheidet."
Das ist sicher nicht das, was sich der arglose Verbraucher unter Vollkasko Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vorstellt und die Definition halte ich auch juristisch für fragwürdig. Des Weiteren wurde der Antrag auf Rückerstattung nun abgelehnt weil kein Polizeibericht vorhanden war. In den AGBs steht dazu:
Folgende Vorkommnisse oder Schäden müssen der Polizei innerhalb von 24 Std.gemeldet werden:
- Unfallbeteiligung einer weiteren Partei
- Erheblich beschädigtes Eigentum einer anderen Partei
- Fahrzeugdiebstahl und oder Vandalismus
- Erhebliche Sachschäden am Mietfahrzeug.
Nun mag es sich bei den Kratzer eventuell um Vandalismus handeln aber es liegt mir fern das zweifellos festzustellen, immerhin könnte sowas auch durch Steinchen o.Ä. entstehen. Es gab jedenfalls keinen Unfall oder beschädigtes Eigentum einer weiteren Partei und Kratzer (auch >15cm lang) sind für mich kein "erheblicher Sachschaden".
Was mich so unfassbar ärgert ist die Intransparenz von Check24, weil ich zu keinem Zeitpunkt wusste wer mein Vertragspartner ist. Ich habe bspw. die AGBs von AutoEurope gelesen, aber mir war nie klar, dass die dort beschriebene "Erstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall" von Check24 mit einer "0€ Selbstbeteiligung Haftungsbeschränkung" gleichgesetzt wird. Viel eher bin ich davon ausgegangen, dass Check24 eine Extraversicherung für diese Mietwagenbuchung abschließt oder Absprache mit einem Versicherer hat für solche Fälle...
Lektion gelernt: nie wieder bei Check24 oder ähnlich instransparenten Buchungsportalen buchen sondern lieber direkt beim Vermieter mit SCDW.
Gruß,
Yttrium