Wochenendmieten als Firmenkosten geltend machen

  • Hallo zusammen,


    derzeitig zahle ich jedes Wochenende meine Miete privat, d.h. mit Mwst.
    Ich würde jedoch die Anmietungen lieber über die Firma laufen lassen. Gibt es hier Experten bezüglich dieses Themas?

    Denn mich würde es interessieren:


    a) wie sieht es mit der 1% Regelung aus? Es kann ja davon ausgegangen werden, dass ich teilweise am Wochenende auch private Fahrten mache.

    b) spielt die Klasse eine Rolle? Buche meist LDAR, was als Geschäftsführer ja ok ist, jedoch wird es eig. immer XDAR und eine S-Klasse ist glaube ich nicht mehr "standesgemäß".

    c) Absetzen der Kosten - Nutzung am Wochenende plausibel? Oder generell einfach in Ordnung?


    Habe Anfang des Jahres wieder ein Gespräch mit dem Steuerberater doch würde mir vorab etwas Know-How hier im Forum holen, denn Buchungsklassen wie XDAR etc. sagen dem wahrscheinlich nichts.


    Liebe Grüße

  • Immer wenn Du ein Fahrzeug zur privaten Nutzung überlassen bekommst ist es ein geldwerter Vorteil den Du wieder versteuern musst... Im Normalfall spart man dabei nichts (zumindest dann nicht, wenn es ordnungsgemäß versteuert wird) das ist ja auch der Sinn dabei...

  • Buchst Du den Mietwagen denn, um von Deiner Wohnung wieder zur Arbeit zu kommen? Oder sind Arbeit und Wohnort -> Hamburg und Du fährst mit der Wochenendemiete nur privat irgendwohin? Irgendwie muss ja der Firmenbezug geklärt sein.

    Was Du am Ende effektiv fährst, ist dem Finanzamt egal, solange Buchung und Preis im Rahmen bleiben bemessen am Umsatz und den sonstigen Kosten, die Deine Position produziert.

    Firmenwagen kosten in der Größe 600-1500€ im Monat. Wenn Du mit vier PDAR-Buchungen auf 400€ kommst und argumentierst, das sei halt billiger als ein Fahrzeug zu leasen, wird das Finanzamt zufrieden sein.

    Wichtiger ist, wie gesagt, die Begründung, warum die Kosten über die Firma laufen sollen.

  • So ein quatsch.


    Private Mieten sind eben privat und dürfen entsprechend sowohl ertrag- wie auch umsatzsteuerlich nicht erfasst werden bzw. müssen bei gemischter Veranlassung entsprechend der dafür vorgesehenen steuerlichen Instrumentarien aufgeteilt werden.


    Wenn sowas mal - bspw. im Rahmen einer Betriebsprüfung auffällt - dann kann das massive Probleme geben. Gerade wenn häufig am Wochenende gemietet wird, wird die Betriebsprüfung fragen, was denn die betriebliche Veranlassung für diese Miete war.


    Vorsätzlich unrichtige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden zu machen ist und bleibt eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung nach 370 AO. Gerade als Geschäftsführer sollte man bei so etwas doppelt und dreifach vorsichtig sein, nachdem bei einer Verurteilung ggfs. auch die Anordnung eines Berufsverbots nach 70 StBG im Raum steht.


    Kann sich jeder selber überlegen, ob ihm es das Wert ist, um eine drei- oder niedrige vierstellige Summe im Jahr zu sparen.

  • Vielen Dank,

    wenn man dann noch sieht: M6, e63, ... dann wird's wohl schwierig mit der Argumentation. :-/


    schade, schade.