Sixt Abholservice Probleme

  • Die Frage stellst Du schon falsch. Die Frage ist, was die Forderung durch Sixt begründet.


    Wenn der Kunde mit einem Anbieter vereinbart, dass das Auto zum Zeitpunkt X abgeholt wird, und der Parkplatz bis zu diesem Zeitpunkt und vielleicht noch ein bisschen Karenzzeit bezahlt ist, sind seine Pflichten erfüllt. Der ex-Mieter darf das Auto nicht einmal mehr verwenden, um es umzuparken.


    Unstrittig ist: Der Mieter haftet für Verstöße während der Mietzeit. Unstrittig ist wohl auch: Hätte Sixt sich an die Vereinbarung gehalten, hätte es keine Kosten gegeben.


    Und: Der Wagen kann je nach örtlicher Praxis mit 48-72h Vorlaufzeit überall in einem Parkverbot stehen, in jedem beliebigen öffentlichen Parkraum, danach kostenpflichtig abgeschleppt. Es ist also unmöglich, ein Auto für mehrere Tage sicher abzustellen, demzufolge kann auch niemand davon ausgehen, dafür wäre gesorgt.

  • Hier geht es jedoch nicht um ein nachträglich temporär eingerichtetes Parkverbot. Sondern um einen kostenpflichtigen Parkplatz. Und wenn man sich mal überlegt, was Behörden und Ämter einem alles als zumutbar verkaufen, bevor Leistungen gewährt werden, kann man einem Mieter auch zumuten den Wagen im nahen Umfeld so zu parken, dass nicht bewusst Kosten verursacht werden. Es kann nicht das Problem von Sixt sein, wenn ich keinen kostenfreien Parkraum vor der Tür habe und zu faul bin etwas zu laufen oder für unter 3 Euro ein ÖV Kurzstrecken Ticket zu kaufen.


    Ihr müsst auch mal die andere Seite der Medaille sehen und den Kopf einschalten statt immer alles auf den Anbieter abzudrücken.


    Gefällt vielleicht mal wieder nicht jedem, wenn ich das so sage, aber Bequemlichkeit kostet schon immer Geld und wer sich zu bequem ist, den Wagen an einer geeigneten Stelle zu platzieren, der muss eben dafür zahlen. Ein nachweislich nachträglich aufgestelltes Parkverbot ist wieder ein ganz anderes Blatt. Dafür kann der Mieter wirklich nichts.

  • Hier geht es jedoch nicht um ein nachträglich temporär eingerichtetes Parkverbot. Sondern um einen kostenpflichtigen Parkplatz. Und wenn man sich mal überlegt, was Behörden und Ämter einem alles als zumutbar verkaufen, bevor Leistungen gewährt werden, kann man einem Mieter auch zumuten den Wagen im nahen Umfeld so zu parken, dass nicht bewusst Kosten verursacht werden. Es kann nicht das Problem von Sixt sein, wenn ich keinen kostenfreien Parkraum vor der Tür habe und zu faul bin etwas zu laufen oder für unter 3 Euro ein ÖV Kurzstrecken Ticket zu kaufen.


    Ihr müsst auch mal die andere Seite der Medaille sehen und den Kopf einschalten statt immer alles auf den Anbieter abzudrücken.

    Behörden sind als hoheitliche Stelle dem Bürger übergeordnet, Unternehmen glücklicherweise nicht.


    Nur weil Behörden sich regelmäßig also irgendwelchen Unsinn ausdenken, womit sie den Bürger und seine Zeit behelligen, ist das nicht für Unternehmen zulässig. Sixt hat sich nicht einseitig besser zu stellen, der MV ist beendet, sobald ich das Fahrzeug zurückmelde. Wenn Sixt es nicht schafft, Fahrzeuge pünktlich abzuholen, ist das nicht das Problem des Mieters. Ist ja nicht so, als würde Sixt die Wagen aus Kulanz oder Freundlichkeit abholen, die berechnen dafür ja auch nicht schlecht, eine Taxifahrt wäre teils günstiger.

  • Also wenn eine Abholung um 13 Uhr vereinbart wird, und man bis 14 Uhr einen Parkschein zieht, sehe ich das Problem nicht. In Innenstädten gibt es übrigens meisten auch gar keine kostenlose Parkplätze. Und ich laufe doch nicht 1-2 km, um einen kostenfreien Parkplatz zu ergattern, cram

  • Für mich gehört sich eine Abholung, nicht Tage nach Vereinbarung.


    Geht umgekehrt ja auch nicht, ich trete meine Miete vom Wochenende am Dienstag an. Ich als Mieter habe die Pflicht das Sixt (oder wer auch immer) zum vereinbarten Zeitpunkt über das Auto verfügen kann. Von mir aus noch ne Stunde Parkzeit oben drauf und Ende.


    Alles andere is in Großstädten lächerlich und führt dazu, dass der Service der ja bezahlt wird unbrauchbar ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Nocturn ()

  • Genau das ist für mich der springende Punkt an der Abholung - ich kann nicht tagelang in der Nähe des Autos sein, um den Schlüssel zu übergeben, sobald der Fahrer dann doch mal kommt - deshalb buche ich diesen „Service“ nie, auch wenn es manchmal praktisch wäre.

  • Für private Mieten ist der Zustellservice und genauso der Abholservice so unsinnig, dass es gar nicht angeboten werden sollte. Außer Oma wohnt mit im Haus und guckt eh den ganzen Tag ausm Fenster.

  • Für private Mieten ist der Zustellservice und genauso der Abholservice so unsinnig, dass es gar nicht angeboten werden sollte. Außer Oma wohnt mit im Haus und guckt eh den ganzen Tag ausm Fenster.

    Sehe das genauso. Da ich den Abholservice unfreiwillig testen durfte, kann ich das so bestätigen. Zeiten wurden komplett überschritten und es gab auch keine Information dafür. Bei Großkunden ist das ja auch zweitrangig. Wenn ich für Donnerstag ein Auto brauche und Sixt mir zu sagt, dass zwischen 7:30 und 17:00 Mittwochs das Auto gebracht wird, dann ist das kein Problem. Bei Privatkunden sieht das ja anders aus. Neben dem Preis einer der Gründe warum ich das nicht ausprobieren werde. Ist mir den Stress und das Geld nicht wert

  • Danke für Eure Beiträge, spannende Diskussion.


    Wen es interessiert noch paar Details: habe das Auto nachts gegen 2.00h morgens zurückgemeldet, Abholung war für 7.00h vereinbart und hat die Hotline-MA nachts nochmal aufgesagt. Parkplatz war bis 9.00h kostenfrei. Nächster nicht parkscheinpflichtiger Platz dürfte >5km entfernt sein (wird also nachts mit ÖPNV schwierig oder nervig, daher habe ich ja Abholservice einmal getestet - das nächste mal war es dann Taxi von der Station ;)


    cram : nehme das Beispiel Hotelparkplatz mal auf - würdest du dann auch zwei weitere Tage Kosten für den Hotelparkplatz zahlen, nur weil Sixt den Wagen über zwei Tage verspätet abholt (wie es bei mir der Fall war)?


    Ich werde Sixt mal schreiben und falls Interesse besteht das Ergebnis hier verkünden.