Sixt Abholservice Probleme

  • Hallo,


    in meinem ersten Beitrag bitte ich die Experten um Hilfe / Einschätzung zum Thema Sixt Abholservice.


    Ich habe diesen vergangene Woche zum ersten Mal in Anspruch genommen (bzw. nehmen wollen). Fahrzeug wurde nachts zur Abholung gemeldet, Mietende und bestätigte Abholzeit durch das Call Center war morgens. Zwei folgende Werktage erfolgte kein Anruf / Nachricht vom Sixt Abholservice. Anruf und nochmaliger Hinweis meinerseits wurde im Ton überraschend unfreundlich abgetan ("dauert paar Tage, müssen Sie halt warten").


    Nachdem ich nun wieder einige Tage beruflich unterwegs bin, dauert es wohl wirklich (falls sich jemand meldet). Meine Fragen nun:

    - Ist dies normales Prozedere beim Abholservice (ich wollte eigentlich Zeit durch den Abholservice sparen, nicht wie jetzt durch Nachfragen Zeit verlieren)?

    - Wer zahlt evtl. Parktickets die aufgrund der verspäteten Abholung entstehen? Ich kann ja nicht jeden Tag auf Verdacht ein Ticket lösen...


    Vielleicht habt ihr ja ne Meinung, freu mich auf die Diskussion.


    Danke

  • Also ich nutze sehr gerne (dienstlich eigentlich immer) die Zustellung , sowie Abholung & hatte bisher nie Probleme. Fahrzeug wird von mir zur Abholung am Abend telefonisch gemeldet mit der Bitte um zeitige Abholung am nächsten Morgen. Die Station ruft dann auch davor immer an & fragt ob sie sich auf den Weg machen darf - also bisher immer Top!

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  • Vielen Dank für Eure Antworten. Heute frühmorgens beim Auto vorbei gegangen, Parkticket ist da. Dann bin ich mal gespannt wie die Geschichte ausgeht. Gab eh ein Downgrade, vllt. will also Sixt das Auto nicht mehr zurück... Aber nervig ist und bleibt diese Sache dennoch.

  • In den AGB steht interessanter Weise nichts explizit zum Ende der Miete bei Nutzung des Abholservices (oder ich habe es übersehen). Nur Absatz J 2 geht wage darauf ein:


    "Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ablauf der Mietzeit der Vermieterin in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Rückgabezeit zurückzugeben."


    Auf Grundlage dessen würde ich argumentieren, dass du Sixt das Auto wie vereinbart zur genannten Zeit zur Verfügung gestellt hast. Es ist also nicht mehr in deiner Obhut. Wenn Sixt nun meint, dass Auto nicht abholen zu müssen, bzw. keine Parkscheine zu lösen, können sie das m.E.n. dir nicht anlasten.


    Dennoch würde ich aus reiner Höflichkeit wohl darauf hinweisen, dass du die Miete beendet hast und dass das Auto auf einem kostenpflichtigen Parkplatz steht, es also auch im Interesse der Station ist, den PKW dort möglichst bald abzuholen.

  • Danke Euch für Eure Einschätzung!


    @FrankK: Dies habe ich natürlich gemacht, als die Abholung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgte (bis zu diesem Termin war der Parkplatz nämlich nicht kostenpflichtig). Antwort der Call Center Mitarbeiterin war unhöflich ("Das ist ja nicht unser Problem").


    cram: Das wird dann in der Innenstadt einer Großstadt schwierig. Da kommt mir ganz eine andere Frage in den Sinn: Ich kann den Wagen doch nicht - wenn die Miete telephonisch als beendet bestätigt wurde - das Auto nachträglich bewegen, korrekt? Ich habe ja keine Mietverhältnis mehr.

  • Ich nutze die Abholung beruflich ebenfalls sehr oft. Wohne in einer kleinen Straße, an der der Wagen kostenfrei stehen kann. Die Rückholzeiten sind immer anders, mal wird bereis nach einer Stunde angerufen und der Wagen geholt, manchmal dauert es auch ein paar Tage. Maximum waren bisher 5 Tage, die der Wagen dann noch vor der Tür stand.

  • Ich denke, hier muss der Mieter auch etwas Fingerspitzengefühl zeigen.


    Wenn ich die Abgabe/Abholung z.B. Sonntag Abend 18:00 Uhr habe, der Parkplatz aber Mo - Fr gebührenpflichtig ist und ich weiß, dass die Station Sonntags nur bis Mittag geöffnet hat, sollte das Fahrzeug dort eher nicht stehen gelassen werden.


    Immerhin bietet Sixt überhaupt einen Abhol-/Zustellservice zu Privatadressen an. Als ich bei Avis mal mein Auto abholen lassen wollte, wurde mir gesagt, dass die das nur von Firmenanschriften oder Hotels tun.

  • Hatte gleiche Situation mal bei Sixt in München (da dauert es auch gerne mal ein paar Tage). Die Dame von Sixt meinte dann, dass eventuelle Strafzettel nicht mein Problem seien und sie sich darum kümmern.


    Ungutes Gefühl bleibt dabei natürlich trotzdem, ich nutze den Abholservice also nur noch, wenn ich einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung habe.

  • Nochmals Danke für die Einschätzungen.


    Die Miete war ein Murks von Anfang bis Ende. Zuerst ein Downgrade (und 30 Minuten Wartezeit bis der Wagen bereitstand), dann die nicht erfolgte Abholung (nach der vereinbarten Abholzeit war der Parkplatz noch weitere 2 Stunden kostenfrei - Öffnungszeit der Filiale war gegeben). Dann eine unfreundliche und pampige Antwort aus dem Call Center bei meiner Anfrage, wann sie den Wagen zu holen gedenken. Heute dann ein Anruf (ich hatte den Schlüssel deponieren lassen) und sie kamen dann zwei Stunden nach der vereinbarten Zeit zur Abholung.


    Also etwas gelernt: Abholservice klingt gut auf dem Papier, aber das hat mich jetzt so viel Zeit gekostet. Dann fahre ich den Wagen das nächste Mal nachts direkt zur Station und nehm von dort ein Taxi. Die 10-15 EUR sind besser investiertes Geld als nun über vier Tage warten und Abholung managen.


    Aber warten wir mal ab was mit dem Parkticket passiert...

  • Normalerweise meldet man den PKW auch nicht auf einem kostenpflichtigen Parkplatz zurück. Würde ich nachträglich dem Mieter berechnen.

    Witzig. In meiner Wohnstraße in Hamburg zahlt man pro 15 Minuten satte 2€ (Es sei denn man hat einen Anwohner Ausweis). Glaubst du allen Ernstes ich renne darunter und füttere brav von meinem eigenen Geld die Parkuhr? Das wird schnell teurer als die eigentliche Miete. Und dem Parkausweis möchte ich auch nicht hinterher rennen.


    Und das Fahrzeug erst etwa 10 KM aus der Zone bewegen in welcher Parken kostenpflichtig ist widerstrebt dem Prinzip der Fahrzeug Anlieferung und Abholung. In der Zeit wäre ich dann auch schon am HAM oder auf der Reeperbahn.


    Zumal KVR789 mit seiner Aussage recht haben dürfte: Bewegst du den PKW, nach dem du ihn offiziell zurück gemeldet hast, dürfte die Miete aus Sicht von Sixt beendet sein. Passiert dann etwas (und sei es das man nur eine Teilschuld trägt, weil mal wieder irgendein Handy-Zombie meint ohne zu schauen über die Max-Brauer-Allee rennen zu müssen) hängst du 100%-ig mit der privaten Haftung drin, weil Sixt dann vorbringt die Miete wäre ja "beendet" und man hätte den Wagen stehen lassen müssen. Jede Wette.


    Ich würde den Wagen stehen lassen. Sixt soll ruhig sein Altpapier schicken. Dann lohnt sich die RSV zumindest.

  • So, da melde ich mich mal wieder. Sixt hat mir nun tatsächlich - 6 Monate nach Abschluss der Miete - die Strafzettel in Rechnung gestellt. Wie ist Eure Erfahrung damit? Lohnt es sich mit Sixt (oder dem Dienstleister der sich um diese Dinge kümmert) zu sprechen oder wird dies immer abgeblockt?

  • Ich konkretisiere: 5 Monate und 3 Wochen.


    Ich habe Sixt nun gemeldet, dass ich zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht Mieter war. Ich versuche es auf freundliche Weise - ansonsten muss ich die KK-Belastung reklamieren.

  • Vielleicht findet jemand ja einen Zwischenstand spannend. Nachdem ich die Belastung reklamiert habe bei Sixt kam doch nach über einem Monat eine Antwort.


    Zitat "In seltenen Fällen können wir das Fahrzeug nicht sofort abholen. Deshalb ist es wichtig, dass ein passender Parkplatz gewählt wird. Das Fahrzeug stand auf einem Parkschein pflichtigen Parkplatz. Die Übernahme eines Verwarngeldes ist nicht möglich."


    Damit bin ich als Kunde nicht zufrieden und habe nun - aus meiner Sicht - die Möglichkeiten

    - Beschwerde bei anderer, höherer Stelle

    - Kreditkartenbelastung wiederrufen

    - Thema gut sein lassen, da es den Aufwand bei 50 EUR nicht lohnt


    Insgesamt bleibt aber vom Abholservice abzuraten, wenn mir kein Termin zur Abholung zugesichert werden kann und ich über Tage (!) hinweis Parkscheine zahlen soll.

  • Wenn du nicht sicherstellen kannst in einem nahegelegenen kostenfreien Bereich abzustellen, Zahl die Tickets oder nutz den Service nicht. Aber schieb es nicht sixt in die Schuhe.

    Wenn Sixt nicht im Voraus explizit darauf hinweist, dass man nicht dazu in der Lage ist, Fahrzeug und Schlüssel pünktlich abzuholen, ist das m. E. nicht das Problem des Mieters. Der hat ja bis zur Abholzeit gezahlt, die Miete ist dann beendet und Sixt für das Fahrzeug verantwortlich, deshalb ist eine Nutzung nach der Rückmeldung ja auch unzulässig.

  • Wann der Vermieter das Auto abholt, ist auch nicht das Problem des Mieters. Aber es ist logisch, dass man ein Fahrzeug nicht so einfach in einem kostenpflichtigen Bereich nach der Miete abstellt in dem Glauben der Vermieter zahlt das schon. Ein Auto wird selten, egal welcher Vermieter, punktgenau abgeholt. Cicar bringt dir zb pünktlich das Auto oder holt dich pünktlich ab, wenn der Zustellpunkt in einem Bereich mit eingeschränkter Parkmöglichkeit liegt.


    Habe meine Schlüssel immer am hotel abgegeben, der Hotelparkplatz ist ja für den ganzen Tag bezahlt und die hotels wissen bescheid, was das für Wagen sind.


    Aber im öffentlichen Raum käme ich nie auf die Idee einfach in kostenpflichtigem Bereich zu parken, wenn ich eine Miete beende. Bin in dem Punkt uneingeschränkt bei Sixt. Soll mir mal ein Volljurist erklären, warum Sixt diese Parkgebühren übernehmen soll.