Zwei Unfälle, ein kaputter Stoßfänger, zwei Mal Schadenersatz für Europcar?

  • Hallo Zusammen,


    mein Name ist Zacharias, ich bin 28 Jahre alt und miete mehr fünf bis sechs Mal im Jahr einen Mietwagen, bisher immer ohne Probleme oder Unfälle bei allen Vermietern. Auch beim Car-Sharing mit Flinkster bin ich bisher immer unfallfrei angekommen.


    Im letzten Jahr im September ist es dann aber doch passiert es hat gescheppert und das gleich zwei mal innerhalb von 24 Stunden mit dem selben Mietwagen.;(;(


    Ich hab den Wagen über Check24 mit AutoEurope als Broker bei Keddy (also Europcar) gemietet. Der SB lag bei 950€ mit Erstattung über AutoEurope.


    Kurz zum ersten Unfallhergang:

    Ich fuhr auf eine Autobahn auf, und muss auf der Auffahrt stehen bleiben, da ein Stau die AB blockiert. Die AB und Auffahrt beschreiben eine Linkskurve. Ein LKW links hinter mir fährt langsam vorwärts und touchiert mich dabei leicht an der linken Seite der Stoßstange (Ich schätze der LKW-Fahrer hat nicht auf die Straße geschaut und die Linkskurve hat ihn dann nach Rechts abdriften lassen). Ich hab den Auffahrunfall nur ganz leicht gemerkt, da der Fahrer im letzten Augenblick noch zurück auf seine Spur gezogen ist, aber dennoch war der Lack an der Stoßstange ab. Der LKW-Fahrer fuhr weiter und scheint nicht bemerkt zu haben.

    Ich könnte den LKW aber noch einholen und wir fuhren gemeinsam auf den Standstreifen um auf die Polizei zu warten.

    Die Polizei nimmt den Unfall als unklare Sachlage auf (es steht Aussage gegen Aussage) und entscheidet später ich hätte den Unfall verursacht (das ist aber eine andere Geschichte :cursing:). Auf den Protokoll steht aber unklare Sachlage. (Witzig war die Kommunikation der Beamten mit dem Brummifahrer der als Weißrusse kein Englisch oder Deutsch kann).


    Die Fahrt geht weiter und keine 24 Stunden später scheppert es erneut. (shit happens)

    Ich stehe an einem Zebrastreifen und warte auf eine freie Fahrbahn, als eine Frau beim Rangieren meinen Wagen (es ist immer noch der Wagen vom Vortag) rechts an der hinten Stoßstange touchiert. Die Polizei wir gerufen und der Fall aufgenommen (klare Sachlage, die Frau ist schuld).


    Bei der Rückgabe melde ich die symetrisch verschrammte hintere Stoßstange ordnungsgemäß an und der RSA füllt zwei ADRs aus (für jeden Unfall einen Bericht).

    Mein Selbstbehalt von 950€ wird aber freigegeben, da der RSA angeblich nicht darauf zugreifen kann?!:/


    Jetzt am vergangenen Samstag habe ich eine Rechnung samt Gutachten erhalten, dass die Lackierung des Stoßfängers knapp 800€ kosten soll (für den Streifschaden aus dem ersten Unfall). Der Gutachter hat den Wagen aber wohl nie gesehen (Zitat: "Diese Kalkulation wurde ausschließlich auf Grundlage der seitens des Auftraggebers übermittelten Daten erstellt") und nur die Fotos der linken Hälfte der Stoßstange gesehen.


    Heute habe ich dann bei der Versicherung der Frau aus dem zweiten Unfall angerufen und gefragt was denen in Rechnung gestellt worden ist.

    Die Versicherung hat eine Rechnung samt Gutachten (interessanterweise von einem anderen Gutachter) in Höhe von 1300€ erhalten, da der Stoßfänger lt. Gutachten getauscht werden muss.


    Jetzt stellt sich mir die Frage, wenn die Versicherung ja die Stoßstange ersetzt, warum soll ich dann noch 800€ zahlen, da die neue Stoßstange ja auch meinen Schaden mit ersetzt. Es kann doch nicht richtig sein, dass Europcar für ein und dieselbe Stoßsange zwei Mal Schadenersatz fordert? Zumal ich davon ausgehe dass 800€ für eine ganzheitliche Neulackierung der Stoßstange angesetzt sind.


    Ich habe Europcar per Mail erstmal einen Vorbehalt gegen die Rechnung geschrieben (zumal sie ja eigentlich niedriegere Fallpauschalen haben) und bzgl. der Abrechnung mit der Versicherung angefragt.

    Wie soll ich weiter vorgehen? Ich bin juristisch unbeleckt und weiß nicht ob eine Mail an Europcar reicht, zumal sie ja recht langsam zu sein scheinen.....


    Bisherige Konsequenzen aus der Geschichte:
    1.) Ich hab eine Rechtsschutz abgeschlossen, die mir aber wohl für diesen Fall nicht mehr hilft.

    2.) Ich bin jetzt über I4CH abgesichert bzgl. Selbstbehalt, die Broker sind mir zu unsicher und da ich auch noch an Car-Sharing teilnehme.



    Ich bin für jeglichen Input dankbar.


    Fotos:

  • Ich fuhr auf eine Autobahn auf, und muss auf der Auffahrt stehen bleiben, da ein Stau die AB blockiert. Die AB und Auffahrt beschreiben eine Linkskurve. Ein LKW links hinter mir fährt langsam vorwärts und touchiert mich dabei leicht an der linken Seite der Stoßstange (Ich schätze der LKW-Fahrer hat nicht auf die Straße geschaut und die Linkskurve hat ihn dann nach Rechts abdriften lassen). Ich hab den Auffahrunfall nur ganz leicht gemerkt, da der Fahrer im letzten Augenblick noch zurück auf seine Spur gezogen ist, aber dennoch war der Lack an der Stoßstange ab.

    Klingt sehr nach gut im Toten Winkel versteckt.

  • Ja das kann auch sein, wenn er mich zuvor nicht wahrgenommen hat. Ein Polo ist jetzt auch nicht so riesig...

    Naja, die Polizei hats halt anders gesehen. Mit dem eigentlichen Unfall hab ich inzwischen abgeschlossen...

  • Kommt u.A. drauf an ob du während des Auffahrens rechts an ihm vorbei bist oder länger da standest, aber ja egal.

    Was Europcar angeht, das die Vermietern gerne Schäden so gut wie möglich abrechnen wollen ist ja bekannt, also kannst du nur versuchen hart zu bleiben und schauen ob sie dir entgegen kommen :thumbup:

  • frag doch einfach ganz offen, ob sie wirklich Aktenlage schaffen wollen und denselben Schaden zweimal abrechnen wollen.


    Im Moment handelt ein Computer die Schäden einzeln ab, der erkennt ja keinen Zusammenhang. Aber wenn man einen Menschen nett drauf hinweist, erkennt der ja vielleicht den Fehler.

  • Ansonsten hilft vielleicht auch der Hinweis, dass du den Verdacht hast, dass EC entweder dich oder die Versicherung betrügen will. Denn wenn einer von euch zahlt, ist der Schaden bereits beglichen und kann natürlich nicht ein zweites mal geltend gemacht werden.

  • Danke für die Antworten,

    ich habe Europcar schon geschrieben, dass ich die doppelte Abrechnung nicht nachvollziehen kann und darauf hingewiesen, dass der Schaden mit der Zahlung der Versicherung ja beglichen ist.


    Ich bin gespannt, ob und wann ich etwas von Europcar zurück bekomme. Deren Regressabteilung scheint nicht gerade schnell zu sein.

  • " Ansonsten hilft vielleicht auch der Hinweis, dass du den Verdacht hast, dass EC entweder dich oder die Versicherung betrügen will. Denn wenn einer von euch zahlt, ist der Schaden bereits beglichen und kann natürlich nicht ein zweites mal geltend gemacht werden."

    Das hat nichts mit betrügen sondern mit der deutschen Rechtsordnung zu tun, Europcar erhält die Mittel, um die Stoßstange nach jedem Schaden in den Zustand zu versetzen, als wäre der jeweilige Schaden nicht eingetreten (Naturalrestitution). Dafür ist unerheblich, ob ein neuer Schaden durch den selben Mieter, während der Mietzeit des selben Mieters oder durch einen anderen Mieter verursacht wird.

    Dass das zu der absurden Situation führt, dass die Autovermieter für ein Bauteil mehrfach den Neupreis kassieren ohne das Ding jemals austauschen zu lassen, ist mir klar. Eine umfänglich gerechte Neuregelung fällt mir aber auch nicht ein.

  • "

    Ansonsten hilft vielleicht auch der Hinweis, dass du den Verdacht hast, dass EC entweder dich oder die Versicherung betrügen will. Denn wenn einer von euch zahlt, ist der Schaden bereits beglichen und kann natürlich nicht ein zweites mal geltend gemacht werden."

    Das hat nichts mit betrügen sondern mit der deutschen Rechtsordnung zu tun, Europcar erhält die Mittel, um die Stoßstange nach jedem Schaden in den Zustand zu versetzen, als wäre der jeweilige Schaden nicht eingetreten (Naturalrestitution). Dafür ist unerheblich, ob ein neuer Schaden durch den selben Mieter, während der Mietzeit des selben Mieters oder durch einen anderen Mieter verursacht wird.

    Dass das zu der absurden Situation führt, dass die Autovermieter für ein Bauteil mehrfach den Neupreis kassieren ohne das Ding jemals austauschen zu lassen, ist mir klar. Eine umfänglich gerechte Neuregelung fällt mir aber auch nicht ein.

    Genau das habe ich auch so ähnlich in meiner Mail ausgeführt.

    Ich bin jetzt nur gespannt wie es weitergeht, da EC als Zahlungsziel den 01.03. genannt hat (also gerade mal 5 Tage seit Rechnungszugang). Ohne genaue weitere Klärung werde ich aber sicher nicht zahlen, um dann auf eine Rückzahung zu hoffen....


    Bei Mehrfachbeschädigung des selben Teils ist es in der Tat nicht einfach mit dem Schadenersatz.


    Das mehrfache fordern von Schadenersatz stellt aber wohl kein Betrugsversuch da, weil es ja erstmal nur eine Forderung ist, die ja nicht erfüllt werden muss..... so hat es mir ein Anwalt zwischen Tür und Angel erklärt.

    Elegenate wäre es aber in der Tat, wenn EC Forderungen nacheinander stellen würde und wenn gezalt wurde niemanden mehr belästigt.

  • peak///M : Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinauswillstt. Wenn der Vermieter von einem der beiden Verursacher bzw. der Versicherung die Kosten für ein Neuteil oder eine entsprechend umfassende Reparatur ersetzt bekommt, ist der Schaden ausgeglichen. Es gibt dann keine Möglichkeit mehr, weitergehende Kosten geltend zu machen.


    Wenn z.B. drei Verursacher unabhängig von einander eine Stoßstange beschädigen, kann ich die Kosten für eine Neubeschaffung (ob fiktiv oder real) natürlich nur einmal und nicht dreimal geltend machen. Wie du selber sagst führt das SE-Recht zur Wiederherstellung der Situation ohne Schaden und soll nicht den Geschädigten unterm Strich bereichern.

  • Das sind doch zwei getrennte Vorgänge.

    Wenn also jemand kurz nach der Einflottung den Stoßfänger beschädigt und der Vermieter den Preis für das Neuteil kassiert, kann ab jetzt jeder den Stoßfänger zerschroten wie er will oder sogar abmontieren und mit nach Hause nehmen?

  • Die Frage ist doch, ob der Vermieter einen zu ersetzenden Schaden hat. Nur dieser ist zu ersetzen.

    Wenn also jemand den Stoßfänger zerschrottet und der VM ihn austauscht, entsteht ein Schaden i.H.d. Warenwerts plus Einbau. Dieser ist zu ersetzen. Wenn 2 Stunden nach Einbau jemand anderes den Stoßfänger wieder zerschrottet, ist der Schaden ein weiteres mal eingetreten und ist ebenfalls zu ersetzen.


    Wenn ich aber vor Reparatur zwei unabhängige Kratzerverursacher habe, besteht der dem Vermieter zu ersetzende Schaden ja trotzdem nur in o.g. Höhe. Ich muss den Stoßfänger ja deshalb nicht zweimal austauschen.


    Wenn jemand mein Auto anzünded, in das vorher jemand reingefahren ist, bekomme ich auch nicht zweimal den Neupreis erstattet, weil ich ja theoretisch vor der Brandstiftung repariert haben könnte. Das Schadensersatzrecht ist nicht dafür da, den Geschädigten zu bereichern!

  • "Wenn ich aber vor Reparatur zwei unabhängige Kratzerverursacher habe, besteht der dem Vermieter zu ersetzende Schaden ja trotzdem nur in o.g. Höhe. Ich muss den Stoßfänger ja deshalb nicht zweimal austauschen."


    Die Vermieter lassen das aber bei kleineren Schäden nicht tauschen. "vor Reparatur" ist bei kleineren Schäden immer "vor Ausflottung"

  • Die Vermieter lassen das aber bei kleineren Schäden nicht tauschen. "vor Reparatur" ist bei kleineren Schäden immer "vor Ausflottung"

    Völlig unerheblich!


    Nur üblicherweise (bei zwei Schäden von unterschiedlichen Mietern), hat der Mieter bei dem der zweite Schaden aufgetreten ist es sehr schwer gegenüber dem Vermieter zu beweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


    Wenn ich aber als Mieter zwei Schäden in der selben Miete am selben Bauteil verursache, dann hat der Vermieter nur Anspruch darauf den Schaden für den einmaligen Austausch dieses Bauteils zu berechnen.


    Punkt!

  • RosaParks

    Hat den Titel des Themas von „Zwei Unfälle, eine kaputter Stoßfänger, zwei Mal Schadenersatz für Europcar???“ zu „Zwei Unfälle, ein kaputter Stoßfänger, zwei Mal Schadenersatz für Europcar?“ geändert.
  • Man kann Schäden jedoch fiktiv abrechnen. Ich habe dies auch persönlich schon getan.

    Mir sind 2x Leute in die gleiche Seite innerhalb von ein paar Monaten gefahren. Den ersten Schaden habe ich fiktiv abgerechnet und die Kohle eingesackt -> der zweite musste dann die Teile ersetzen.


    Dies ist kein Betrug solange der Gutachter den alten Schaden in seine Berechnungen einbezieht. Wenn man jedoch die Teile komplett austauschen muss, bin ich mir sicher dass es keinen Unterschied macht.

  • Das ist aber ein anderer Fall, weil du hier zwei Schäden von zwei verschiedenen Verursachern hast.


    Die Autovermietung hat aber zwei Schäden vom gleichen Verursacher und will hier doppelt abrechnen, obwohl der monetäre Schaden nur einmal anfällt (nämlich durch Austausch des Bauteils).