Zwei Unfälle, ein kaputter Stoßfänger, zwei Mal Schadenersatz für Europcar?

  • Ja, da hast du Recht, ich habe mich falsch ausgedrückt.


    Dein Fall ist wie folgt:


    Jemand beschädigt deine Stoßstange. Die Reparatur sparst du dir und rechnest fiktiv ab. Der dir entstandene Schaden wurde also ausgeglichen.

    Kurz darauf beschädigt jemand anderes deine Stoßstange. Hier besteht der Schaden also im Restwert der bereits beschädigten (!) Stoßstange. Nur diesen bekommst du logischerweise vom zweiten Verursacher erstattet.


    Im hier vorliegenden Fall, beschädigt zunächst der TE die Stoßstange und dann noch ein Dritter an einer anderen Stelle. Der Schaden für die Autovermietung besteht hier gegenüber dem TE im Restwert der defekten Stoßstange vor Schadensereignis 1 und gegenüber dem Dritten im Restwert der defekten Stoßstange unter Berücksichtigung des bereits vorher entstandenen Schadens. Insofern ist der Fall also sogar gleich!


    Was jetzt natürlich nicht geht, ist zweimal den Wert einer unbeschädigten Stoßstange als Schadensersatz geltend zu machen. Ein Schaden ist dieser Höhe ist nämlich nicht entstanden und die Vermietung würde sich unterm Strich bereichern. Wenn der TE daher bereits den kompletten Neupreis erstattet hat, weil ein wirtschaftlicher Totalschaden vorlag, entsteht durch die zweite Beschädigung gar kein weiterer Schaden mehr, weil die Stoßstange bereits durch den ersten Schaden wertlos war.

  • "Der Schaden für die Autovermietung besteht hier gegenüber dem TE im Restwert der defekten Stoßstange vor Schadensereignis 1"

    Was sollen die rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung sein?

    und:

    Eine Stoßstange mit dem Wert 0 kann jedermann beschädigen, wie er will, ohne Schadensersatzforderungen ausgesetzt zu sein?

  • Die rechtliche Grundlage befindet sich in den §§ 249 ff. BGB.


    Weiß nicht, was daran so ungewöhnlich sein soll. Wenn eine Sache keinen Wert mehr hat, was soll dann nach einer erneuten Beschädigung zu ersetzen sein? Ein Wert von 0 kann ja nicht weiter sinken. Der Schaden ist ja immer Wert der Sache vor der Beschädigung minus Wert der Sache nach der Beschädigung. Und 0-0 = 0.


    Strafrechtliche Ansprüche bleiben dann natürlich unberührt.

  • Zustand Stoßfänger vor Schaden: Wert 0 und 88 Kratzer

    Zustand Stoßfänger nach Schaden: Wert 0 und 89 Kratzer

    "Die rechtliche Grundlage befindet sich in den §§ 249 ff. BGB."

    Nach § 249 BGB

    "(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
    muss ich nun aus 89 Kratzern 88 Kratzer machen. Und wie soll das deiner Meinung nach ohne Schadensersatz gehen?

  • Zustand Stoßfänger vor Schaden: Wert 0 und 88 Kratzer

    Zustand Stoßfänger nach Schaden: Wert 0 und 89 Kratzer

    "Die rechtliche Grundlage befindet sich in den §§ 249 ff. BGB."

    Nach § 249 BGB

    "(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre."
    muss ich nun aus 89 Kratzern 88 Kratzer machen. Und wie soll das deiner Meinung nach ohne Schadensersatz gehen?

    wegen 88 Kratzern hat ein Stoßfänger ja nicht einen Wert von 0, sondern weil er nicht mehr als Stoßfänger zu gebrauchen ist hat er einen Wert von 0..

    Vlt ist er abgefallen und ist in 1000Teile zersprungen und hat deshalb einen Wert von 0


    und wenn jetzt ein Auto über eines der Teile drüber fährt, dann ist das Teil noch kaputter, aber es war ja vorher schon wertlos, bleibt also wertlos und niemand muss weiter etwas ersetzen...

  • @peak: Ich bezog mich mit meinem Verweis auf das gesamte deutsche Schadensersatzrecht, das insbesondere in Bezug auf KFZ-Schäden auch stark von der Rechtsprechung geprägt ist.


    Und sei mir nicht böse, aber ich kann jetzt hier keine allgemeine Schuldrechtsvorlesung halten. Nur so viel: Der Geschädigte hat im Rahmen von § 249 BGB einen Anspruch auf Reparatur oder Anschaffung einer gleichwertigen (!) Ersatzsache (vgl. Palandt, BGB, § 249 Rn. 26). Er hat hierbei die Alternative zu wählen, die den geringeren Aufwand erfordert und darf an dem Schadensersatz insbesondere nicht verdienen (sog. Bereicherungsverbot, vgl. BGH NJW 2005, 663).


    Wenn man also davon ausgeht, dass die Stoßstange vor dem Unfall einen Wert von 0€ hat, kann ich diese dementsprechend auch für 0€ wiederbeschaffen. Man kann dann meinetwegen noch über die Einbaukosten sprechen, wobei auch hier nur das zu ersetzen ist, was ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch für erforderlich und zweckmäßige halten durfte (BGH NJW 1970, 1454). Und ob ein solcher Mensch eine wertlose Stoßstange wegen eines zusätzlichen Kratzers austauschen oder reparieren würde, da habe ich schon meine Zweifel).


    Ansonsten kann man sich ganz allgemein auch an der bereits erwähnten Definition des Schadens orientieren. Demnach ist ein Vermögensschaden dann gegeben, wenn der jetzige tatsächlich Wert des Vermögens des Geschädigten geringer ist als der Wert, den das Vermögen ohne das die Ersatzpflicht begründenden Ereignis haben würde (Palandt, BGB, Vorb. v. § 249 Rn. 9 mwN). Hier gilt dann also wieder: Null bleibt Null.

  • danke für deine Ausführungen, die ich jetzt nicht umfänglich überprüfen kann


    Wenn also fünf Mieter der Tür eines Mietwagens während der Laufzeit beim Vermieter je einen Kratzer beifügen und der Vermieter jedem Mieter die gleichen Kosten für die Neulackierung berechnet, ohne die Tür je lackieren zu lassen, dann ist das deiner Meinung nach illegal?

    Denn so läuft das bei fast allen Vermietern.

  • Das eigentliche Problem ist doch die Tatsache, dass nach dem ersten Schaden der Restwert 0 im Raum steht, oder? Also müsste man vermutlich dieses Gutachten angreifen, bzw ein eigenes Gutachten erstellen? Dann kann der erste Schädiger weniger zahlen und der zweite Schädiger macht dann den Rest?

  • Wenn also fünf Mieter der Tür eines Mietwagens während der Laufzeit beim Vermieter je einen Kratzer beifügen und der Vermieter jedem Mieter die gleichen Kosten für die Neulackierung berechnet, ohne die Tür je lackieren zu lassen, dann ist das deiner Meinung nach illegal?

    Denn so läuft das bei fast allen Vermietern.

    Nein, das habe ich nicht gesagt. Wenn eine Tür eines mehr oder weniger Neufahrzeugs einen Kratzer bekommt, hat diese ja noch einen Restwert. Auch nach dem zweiten oder dritten Kratzer ist das noch der Fall und eine Reparatur wird nie unwirtschaftlich sein. In diesem Fall darf der Vermieter natürlich auch die fiktiven Reparaturkosten jeweils geltend machen. Hier wird jeweils ein Gutachter den Wert der Tür mit und ohne neuen Kratzer berechnen und solange ich einen Wertverlust habe, muss der Schädiger diesen ersetzen.


    Wir sprachen aber über den Fall, dass die Tür schon keinen Wert mehr hat, z.B. weil sie bereits völlig zerbeult und zerkratzt ist. Hier ist es egal, wenn noch ein zusätzlicher Kratzer hinzukommt, da ich eine wertlose Sache nicht noch wertloser machen kann. Hier würde ein Gutachter den Wert der Tür mit und ohne Kratzer berechnen und zu dem Ergebnis kommen, dass kein Wertverlust vorliegt. Dementsprechend gibt es auch keinen SE-Anspruch.

  • Ich schrieb aber von den gleichen Kosten, die jedem Mieter berechnet werden. Mir ist kein Fall bewusst, in dem die Reparaturkosten gemindert würden, weil das Bauteil schon durch Vormieter beschädigt wurde.


    Die beiden Konzepte widersprechen sich auch, wie sollen denn Reparaturkosten geringer ausfallen, weil ein Bauteil schon beschädigt ist?

    "Hier wird jeweils ein Gutachter den Wert der Tür mit und ohne neuen Kratzer berechnen"

    Ich las in solchen Gutachten noch nie etwas von Werten, sondern von Reparaturkosten.

  • Die Reparaturkosten bleiben ja auch gleich, auch wenn vorher schon einmal repariert wurde.


    Wenn aber immer nur fiktiv abgerechnet wird und wegen der ohnehin vorhandenen vielen Kratzer eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, kann ich diese auch nicht geltend machen. Und selbstverständlich wird eine Reparatur auch immer in Zusammenhang mit dem (Rest-Wert) der Sache betrachtet. Nicht umsonst gibt es mannigfaltige Urteile zum Thema Restwert und wirtschaftlicher Totalschaden. Nur wenn eine Sache noch einen Restwert hat, kann ich diese auch reparieren lassen. Nur weil Sixt & Co. u.U. keine vernünftigen Gutachten machen, heißt es ja nicht, dass das so in Ordnung wäre oder vor Gericht bestand hätte.


    Zu beachten ist außerdem, dass beim Fall des TE ja sogar noch ein wenig anders war. Hier wurde die Stoßstange während der Miete gleich zweimal beschädigt. Sie kommt also mit zwei Schäden zurück, der Vermieter muss also nur eine (!) neue Stoßstange kaufen, möchte aber gerne zweimal den Wert erstattet haben. Hier sagt doch eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht möglich sein kann (Stichwort: Bereicherungsverbot!).

  • Ok, ich verstehe jetzt deine begründete Meinung: Im Allgemeinen könne auch bei mehrfachen Beschädigungen der Schaden wiederholt über fiktive Reparaturkosten berechnet werden. In bestimmten Fällen könne aber unter einer individuellen Betrachtung des Falles ein Schaden festgesetzt werden, der von den fiktiven Reparaturkosten abweicht - zum Beispiel dann, wenn die fiktiven Reparaturkosten und der Restwert sich eklatant unterscheiden.

  • Hallo,

    von mir gibt es jetzt auch kurzes Update. Heute habe ich eine Mail von EC bekommen.

    Das Wichtigste vorweg: EC sieht von der Forderung gegen mich ab.:115::115:


    Ich hatte mich ja nach erhalt der Rechnung sofort und mehrfach per Mail und Fax, unter der Schilderung des Sachverhalts und mit der Argumantationshilfe von hier, an die Regressabteilung gewendet und nichts mehr gehört. Jetzt, zwei Monate und Mahnungen (zuletzt ultimativ und mit Inkasso-Androhung) später, hat jemand aus der Abteilung meine Schreiben zu Gesicht bekommen und die Rechnung storniert, da die Versicherung vom zweiten Unfall bereits bezahlt hat.


    Ich hatte zwischenzeitlich nochmal mit einem Anwalt für Zivilrecht telefoniert (ich wollte nur den Umgang bzgl. Inkasso abklären) und rechtlich verhält sich so wie es T203004 beschreibt. Und bzgl. des gesunden Menschenverstandes stimme ich zu. Nur manchmal haben die Juristen ja noch feine Winkelzüge, die der juristische Laie nicht mehr ganz durchblickt.....


    Ich habe so also noch mal richtig, richtig Schwein gehabt mit dem zweiten Unfall, sonst wäre ich jetzt um 800€ ärmer.


    Wer Probleme mit der Regressabteilung von Europcar hat sollte mal zur Stationsleitung gehen und dort Druck machen, dort habe ich gestern eine Mailadresse vom Regionalleiter bekommen, um die Sache zu eskalieren. Anders kommt man an die Regressabteilung scheinbar nicht ran X/.


    Vielen Dank für euren Rat und eure Hilfe!:206: ist echt spitze.