Es dürfte hier sicher einige interessieren. Es geht um die gängige Praxis - vor allem bei Sixt - bei Bussgeldern eine "Bearbeitungsgebühr" zu erheben.
Mir ist das gerade bei einem Bussgeld über 10,00€ passiert. Sixt erhebt doch glatt 20,00€ "Bearbeitungsgebühr".
Nach meinem Rechtsempfinden dürfte dieses Vorgehen rechtswidrig sein, weil in der Bearbeitung der Fahreranfrage keine Leistung gegenüber dem Mieter erbracht wird, sondern der Vermieter eine gesetzliche Pflicht des Kfz-Halters erfüllt.
Ich habe dazu einen interessanten Artikel gefunden: (LINK ->)Gebühren für Knöllchen am Mietwagen: Bearbeitungsentgelt & Servicepauschale – rechtswidrige Praxis der Autovermieter.
Ich frage mich - warum hat da noch niemand geklagt?