Mit Hertz-Auto geblitzt

  • Ich wurde im Februar mit einem Hertz-Mietwagen auf der Autobahn geblitzt (laut Tacho knapp 120 bei erlaubten 100). Heute kam eine Rechnung von Hertz: 23,80 EUR inkl. USt. als Bearbeitungsgebühr. Das ist ganz schön viel. Ich weiß nicht, wie die aktuellen Tarife für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind, aber da ist die Hertz-Bearbeitungsgebühr ja fast höher als das eigentlich Bußgeld. Dazu bekomme ich dann ja wahrscheinlich auch bald Post.


    Weiß eigentlich jemand, ob man diese Bearbeitungsgebühr problemlos als Betriebsausgabe ansetzen kann? Bei den Bußgeldern selbst ist das ja nicht möglich. Aber das ist ja nur eine "Serviceleistung", insofern sollte es gehen, oder?

  • Jetzt stellt sich die Frage, ob man Hertz nachweisen kann, dass ihnen geringere Kosten entstanden sind. Ich würde vielleicht wie folgt argumentieren:
    Hertz wurde von der Polizei angeschrieben, Brief wurde geöffnet und zu Nummernschild und Tatzeitpunkt der Mieter ermittelt, daraufhin schickt Hertz einen Brief zurück an die Polizei.
    Kostenaufwand für Hertz:
    -Porto: max. 55ct
    -Zeit: max.10min, also max. 10€ Lohn+Nebenkosten
    -EDV-Kosten also Abfragemöglichkeit und automatisiertes Versenden der Briefe an die Polizei, bzw. Vordrucke die von Mitarbeitern ausgefüllt werden: max. 2€
    Ich würde denen das so vorrechnen, vielleicht noch auf andere Vermieter verweisen die viel weniger verlangen.

  • Ist wirklich schon recht viel Geld. Allerdings wäre es mir nicht den Aufwand wert.
    Nur der Vergleich der Kosten der anderen Vermieter ist für mich sinnvoll, als dass sich die Hertzis eventuell auf dem Schlips getreten fühlen, wenn man ihnen ihre Firmenstrukur mit Kosten vorrechnet (schätzt).

  • Jede Beschwerde oder ähnliches ist unsinnig, da dieser Betrag fest ist! Ich habe das vor ein paar Monaten mal erklärt bekommen: Man darf für diese "Dienstleistung" maximal 25€ oder 27€ (bin mir nicht mehr so sicher) verlangen und die 23,80€ liegen darunter. Ist natürlich sehr viel aber dass ein Knöllchen mit einem Mietwagen mehr kostet, das weis jeder vorher! Und jede andere AV, die dafür nichts verlangt ist zwar sehr kundenfreundlich aber auch schön blöd!


    Richtig ärgerlich wird es erst recht bei einem 5€-Park-Knöllchen...

  • Ich finde es halt auch relativ viel. Ich wurde vorher nur zweimal geblitzt (jeweils nur geringe Überschreitungen). Einmal bei Enterprise und einmal mit einem Sixt-Wagen. In beiden Fällen musste ich an den Vermieter nichts zahlen. Dass man dafür was hinlegen muss ist schon verständlich. Hier ist es aber recht viel. Naja, ich werde da jetzt wahrscheinlich keinen großen Aufstand machen. Oder denkt ihr, dass man da überhaupt was erreichen kann? Ich würde maximal ein Telefonat mit dem Kundendienst investieren.

  • floho: Hast du da eine Quelle dazu?


    Ich hab nur schon öfter folgendes gelesen: "Wenn Ereignis A auftritt, dann kostet es den Kunden X € zusätzlich, außer der Kunde weißt nach, dass geringere Kosten entstanden sind." Z.B. in den AGB von Sixt unter i 3. Wobei eben die Frage bleibt, ob mein Vorschlag als solch ein Nachweis nutzbar ist.

  • Richtig ärgerlich wird es erst recht bei einem 5€-Park-Knöllchen...

    da hat mir letztens der Mietwagen das Ticket komplett erspart - dem netten Pol. einen vorgeweint, dass Mietwagen und Aerger mit Firma und Bearbeitung teurer als Ticket... "Wenn Sie jetzt sofort wegfahren, betrachten sie sich hiermit als muendlich verwarnt - welches Kennzeichen war das noch gleich?" *im-block-kram* - "Yes, Sir, yes, danke!" :D


    fand' ich gut :)

  • Hab die Erfahrung auch schon gemacht ... wurde an einem Tag 2x geblitzt. Einmal mit 21 km/h zuviel (90€ + 1Punkt) und einmal mit 10 km/h zuviel (10€). Musste ebenfalls 2x 23,80 € bei Hertz bezahlen.

  • einfach gar nicht bezahlen!
    mit welcher grundlage bitten sie dich zur kasse?
    ob es tatsächlich ein vergehen war, kann und darf hertz nicht wissen, sie haben nur deine daten auf anfrage an die polizei weitergegeben, was danach damit passiert geht sie nichts mehr an.
    du kannst genausogut einspruch eingelegt und recht bekommen haben, oder nicht gefahren sein, so dass du keinerlei schuld hast und entsprechend auch für NICHTS zur kasse gebeten werden kannst.

  • Ich wurde 2004 mit einem Mietwagen von Hertz auf der Landstrasse von einem Videowagen gefilmt. Die Polizisten meinten damals zu mir, ich würde Post über die Vermietfirma bekommen weil die erstmal prüfen würden, ob ich wirklich den Wagen fahren dürfe usw. und der Bußgeldbescheid über Hertz kommen würde. Aber nichts kam, der Bescheid kam direkt vom betreffenden Landkreis. Ich würde die 23,80 € nicht zahlen...