Hilfe , erste Anmietung und jetzt Schadenberechnung nach 6 Monaten.

  • Hallo Freunde,


    zum ersten mal habe ich ein Mietwagen übers Wochenende mitgenommen und zurückgebracht , leider wurde an einer felge ein schramme oder Kratzer festgestellt. ich bin mir sicher das ich es nicht gewesen bin, weil ich zu einer Hochzeit gefahren und dann wieder denn wagen abgestellt habe. Mein Fehler war das ich die felgen nicht kontrolliert habe , also nur Karosserie .


    So habe ich das auch in einer Rückgabe (übergabe Protokoll , Unfall Bericht ) reingeschrieben , das ich die felgen nicht kontrolliert habe.


    Abgeholt hatte ich den wagen im November 2018 und jetzt habe ich im Briefkasten eine Rechnung bekommen um die 500€ und dass nach 6 Monaten . ich hatte gedacht die Sache wäre gegessen , aber nein .

    Ich habe den Schaden nicht verursacht. Das weiß ich 100 %.


    Ich bitte um Hilfe .


    wie soll ich vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich habe den Schaden nicht verursacht. Das weiß ich 100 %.

    So genau kannst du das gar nicht wissen, Felgenschäden hört und spürt man nicht wenn sie verursacht werden.


    Wie lange ist es denn exakt her? Denn nach 6 Monaten müsste der Anspruch verjähren. Bei 5,9 Monaten aber halt nicht. Ich nehme an, du hast bei Europcar gemietet?

  • =O... wie spürt man es bitte nicht, wenn man an einer Bordsteinkante mit der Felge entlang kratzt?

    Wollte ich auch fragen. Das hör ich noch 2 Blocks weiter, wenn da wieder mal einer den Bremsstaub abschleift! Und wenn ich selber hängen bleibe, denk ich immer das ganze Rad fällt ab. Das hört man. Definitiv.

  • Also, du hast es nicht kontrolliert, danach war der Schaden definitiv da. Ist irgendwie eine doofe Sache.


    Versuch es über die mehr als 6 Monate abzuwehren. Am Ende ist es aber ein relativ günstiges Lehrgeld. Da haben schon einige wesentlich mehr zahlen dürfen.

  • Wollte ich auch fragen. Das hör ich noch 2 Blocks weiter, wenn da wieder mal einer den Bremsstaub abschleift! Und wenn ich selber hängen bleibe, denk ich immer das ganze Rad fällt ab. Das hört man. Definitiv.

    Da haben wir wohl unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Ich musste in ner engen Strasse Mal einem Fahrzeug ausweichen. Obwohl der Bordstein abgesenkt war, hätte ich danach einen Kratzer in der felge. Gehört hab ich davon nix und gespürt auch nicht. Waren solche zuhälter-bmw-sportfelgen.

  • Also kann ich die Kosten vermeiden lt. BGB 548 wegen Verjährung , sollte ich sie direkt anschreiben oder muss ich durch Anwalt durch Anwalt