Schaden nicht gemeldet - Haftungsbeschränkung greift nicht

  • Hallo,


    ich habe einen großen Fehler gemacht.

    Ich habe einen Kleintransporter von Enterprise gemietet und bin beim Ausparken an einer Hecke hängen geblieben. Die ganze Seite war verkratzt und zum Teil verbeult.


    Ich habe den Schaden nicht gemeldet und habe meine Kaution ohne Probleme zurück bekommen.


    Nun habe ich eine Schadensmeldung mit Rechnung von Enterprise bekommen. Sie wollen 6000EUR und da ich den Schaden nicht bei der Polizei gemeldet habe, greift laut Enterprise die Haftungsbeschränkung nicht. Ich wusste nicht, dass ich den Schaden bei der Polizei melden muss, und habe gehofft, dass kommt so durch, bzw. dass ich über die Versicherung geschützt bin.


    Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Aber wie kann ich aus der Sache rauskommen bzw. den Schaden begrenzen. 6000 Euro ist viel Geld. Wäre es möglich, den Schaden über meine reguläre Haftpflichtversicherung abdecken?

    Einmal editiert, zuletzt von 81379 ()

  • Zuerst mal willkommen hier und ein Rat vorweg, bei einer drohenden Regressforderung in Höhe von 6000€ würde ich einen Anwalt aufsuchen und nicht in einem Forum um Rat fragen. Es ist wohl so wie Jubelperser schrieb, also Anwalt ran setzen.


    Zu deiner 2ten Frage bzzgl. Haftpflicht: Also deine Privathaftpflicht wird hier nicht greifen, da die HP die Schadensregulierung an gemieteten Sachen und Fahrzeugen ausschliesst.

  • Danke für die Antworten, werde mich natürlich an einen Anwalt wenden.


    Hab keine Rechtsschutzversicherung? Kann ich noch eine abschließen, die für die Kosten aufkommt? :)

  • Nein, das geht auch in Sendling nicht.

    Das würde ich nicht kategorisch ausschließen, denn soweit ich informiert bin, tritt nur bei der Rechtsschutz für den Beruf eine dreimonatige Wartezeit nach Abschluss ein.

    Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung wird der Anwalt in erster Instanz deutlich günstiger als 6.000€ sein.


    Bitte nicht als Werbung verstehen, aber bei der HUK besteht z.B. beim Schadensersatzrechtsschutz keine Wartezeit: https://www.huk.de/haus-haftun…verkehrsrechtsschutz.html

  • Aber eine Wartezeit ist immer noch was anderes als die Versicherung NACH dem Schaden/ Forderung abzuschließen, oder?


    So ganz verstehe ich den Schaden aber nicht. Du bist an einer Hecke hängengeblieben und alles ist verkratzt und verbeult? Gibts davon Fotos?

  • In diesem Fall wäre aber ein Streitfall noch vor der Vertragsabschluss passiert und wäre somit nicht abgedeckt. Wartezeit oder keine Wartezeit würde für Streitfälle gelten, die sich in den ersten 3 Monaten nach dem Vertragsabschluss ereignen.


    Es geht ja nicht um den Zeitpunkt, an dem man den Anwalt einschaltet, sondern um den Zeitpunkt, zu dem sich der Vorfall ereignet hat, wegen dessen man den Anwalt einschaltet.

    Ansonsten würde ja jeder eine Rechtschutzversichertung schließen, nachdem es einen Anlass gegeben hat, und das wäre sicherlich nicht besonders lukrativ für die Versicherer.

  • Wer musste jetzt noch an die Werbung der Zahnersatzversicherung denken, die man abschließen kann, wenn es eigentlich schon zu spät ist?

    Das wäre ja echt gut, Versicherung abschließen, nachdem ich sie brauche. Spart den Rest des Jahres eine Menge Geld.

  • Wenn am Fahrzeug so ein erheblicher Schaden entstanden ist, muss man sich auch mal fragen, wie es mit dem „Unfallgeschädigten“ aussieht und ob die Forderung nach dem Hinzuziehen der Polizei in dem Fall nicht gerechtfertigt wäre.

  • Damit dürfte nun nach Enterprise und Sixt nun auch Europcar mit mit dem Blödsinn anfangen und die abgeschlossene Versicherung für "nichtig" erklären, wenn man wegen eines Sachschadens nicht die Polizei ruft. Interessant und traurig. Danke für den Beitrag.

    Naja, bei angeblichen 6k € muss ja die komplette Schiebetür/ Seite verbeult sein. Dann sollte auch an der Hecke oder was auch immer ein Schaden entstanden sein. Handelt sich hier ja nicht um einen Felgenkratzer.

  • Mag ja sein, die Höhe des Gesamtschadens an Fahrzeug und Hecke ist trotzdem immer gleich, egal ob mit oder ohne Polizei. Deswegen hat dieses Verhalten der Vermieter schon einen bitteren Beigeschmack, um es mal freundlich auszudrücken. Hier wird m.E. einfach nach einer Möglichkeit gesucht, den Schaden dem Mieter aufzuerlegen. Im "echten Leben" käme auch niemand auf die Idee, wegen sowas die Polizei zu rufen. Da wird meinetwegen der Eigentümer der Hecke informiert und gut ist. Die Polizei hat ohnehin anderes zu tun, als die zivilrechtlichen Ansprüche zu prüfen.

  • Mag ja sein, die Höhe des Gesamtschadens an Fahrzeug und Hecke ist trotzdem immer gleich, egal ob mit oder ohne Polizei. Deswegen hat dieses Verhalten der Vermieter schon einen bitteren Beigeschmack, um es mal freundlich auszudrücken. Hier wird m.E. einfach nach einer Möglichkeit gesucht, den Schaden dem Mieter aufzuerlegen. Im "echten Leben" käme auch niemand auf die Idee, wegen sowas die Polizei zu rufen. Da wird meinetwegen der Eigentümer der Hecke informiert und gut ist. Die Polizei hat ohnehin anderes zu tun, als die zivilrechtlichen Ansprüche zu prüfen.

    Wenn du den Eigentümer der Hecke oder was auch immer nicht informierst, dann ist es eben Unfallflucht. Davor schützt sich die Autovermietung eventuell.

  • Unfallflucht ist Strafrecht, dafür kann nur der jeweilige Täter belangt werden, davor kann und muss sich die Vermietung also gar nicht schützen.


    Ein Verlust des Versicherungsschutzes macht ja nur Sinn, wenn und soweit durch den Pflichtverstoß des Mieters der Schaden überhaupt erst entsteht oder vergrößert wird. Das ist in dieses Bagatellfällen ohne Hinzuziehung der Polizei aber gerade nicht der Fall. Deshalb meine Schlussfolgerung, dass der Vermieter nur nach (billigen) Möglichkeiten suchen, den Schaden trotz der abgeschlossenen Versicherung dem Mieter zur Last zu legen.

  • Zur Vollständigkeit - Ich zitiere aus dem Schreiben von Enterprise:

    "Sie hatten eine Haftungsbeschränkung nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung vereinbart, jedoch greift die vereinbarte Haftungsbeschränkung nicht im o.g. Schadensfall leider nicht, da Sie Ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Hinzuziehung der Polizei gemäß Ziff 4.(b)(ii) in Verbindung mit Ziff. 7.(a)(ii) der Mietbedingungen nicht nachgekommen sind.



    Wir erlauben uns daher, Ihnen auch den über die Selbstbeteiligung hinausgehenden Schaden zu berechnen."



    Dazu aus den Mietbedingungen:

    4.(b)(ii): "Der Mieter hat jeden Diebstahl oder Verlust (oder gegebenenfalls Unfall) sofort der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich in Textform über die Anzeige zu unterrichten."



    7.(a)(i): "Vollständiger oder teilweiser Wegfall der Haftungsreduzierung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vorgenommene Haftungsreduzierung tritt nicht ein, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat. Hat der Mieter den Schaden grob fahrlässig verursacht, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter über den vereinbarten Betrag der Haftungsreduzierung hinaus, jedoch nur in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis, in Anspruch zu nehmen.



    7.(a)(ii): "Wegfall der Haftungsreduzierung bei Verstößen gegen die vertraglichen Pflichten. Im Falle des Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis oder eines Verstoßes gegen Ziffer 3(c)(ii),..., 4.(b)(ii) entfällt die Haftungsreduzierung vollständig, sofern der Mieter vorsätzlich handelt. Handelt der Mieter grob fahrlässig, kann die Haftungsreduzierung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gemindert werden; der Mieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Ziffer 7(a)(ii) Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Verstoß weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht des Vermieters ursächlich war; Der Mieter trägt die Beweislast für die fehlende Ursächlichkeit. Auf fehlende Ursächlichkeit kann sich der Mieter nicht berufen, wenn er die Pflicht arglistig verletzt hat. Ziffer 7(a)(i) bleibt durch diese Ziffer 7(a)(i) unberührt."




    Warte nun auf Rückmeldung vom Anwalt. Wie würdet ihr das interpretieren?

    Meine Interpretation:

    1. Schaden vorsätzlich verursacht -> Haftungsreduzierung entfällt vollständig.

    2. Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht -> Haftungsreduzierung entfällt teilweise

    3. Haftungsreduzierung bleibt bestehen, wenn der Verstoß keine Auswirkungen für das Auftreten des Schadens an sich, für das Feststellen des Schadens und für das Festellen, der Haftungsfreistellungspflicht des Vermieters


    Ich bin mir nicht sicher, wie grobe Fahrlässigkeit definiert wird, aber aus meiner Sicht habe ich nicht Vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt (keine Drogen, Alkohol, etc.). Dies könnte mein Beifahrer bezeugen.


    Den dritten Punkt verstehe ich nicht ganz. Das Nichmelden des Schadens war sicher nicht ursächlich für das Auftreten des Schadens und auch nicht für das Festellen des Schadens und der Schadenshöhe. Aber war das Nichtmelden ursächlich für die Feststellung oder den Umfang der Haftungsfreistellungspflicht des Vermieters. Ich denke Nein, aber bin wie gesagt nicht sicher, ob meine Interpretation richtig ist und wie ich die fehlende Ursächlichkeit beweisen könnte.

  • 4.(b)(ii): "Der Mieter hat jeden Diebstahl oder Verlust (oder gegebenenfalls Unfall) sofort der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich in Textform über die Anzeige zu unterrichten."


    eine Frage der Zeit bis die ersten Vermieter dann noch anfangen werden zu argumentieren wieso man erst ausgestiegen ist und sich den schaden angesehen hat und damit geschlagene 10min später erst die Polizei verständigt hat, somit nicht sofort, also auch dann keine Haftungsbeschränkung...

  • Mal anders gefragt:

    Sag doch einfach, dass du den Schaden erst bei Abgabe gemerkt hast. Damit hast du auch nicht vorsätzlich gegen deine vertraglichen Pflichten verstoßen.

    Das ist doch eigentlich eine Sache bei der ich ja schlecht die Polizei rufen kann. Aber bei dem Umfang des Schadens ist es wohl nicht glaubhaft zu sagen: Ich habe nicht gemerkt, dass ich das halbe Auto mit einem Hinderniss verheiratet habe