Schaden nicht gemeldet - Haftungsbeschränkung greift nicht

  • Damit dürfte nun nach Enterprise und Sixt nun auch Europcar mit mit dem Blödsinn anfangen und die abgeschlossene Versicherung für "nichtig" erklären, wenn man wegen eines Sachschadens nicht die Polizei ruft. Interessant und traurig. Danke für den Beitrag.

    Nach meinem Verständnis geht es hier um Enterprise, nicht Europcar.

    Nicht weil ich Europcar für einen besseren/korrekteren Autovermieter halte... Einfach so.

  • Mal nen tatsächlich sinnvoll gefälltes Urteil. Wenn man nachweisen kann, dass dem Vermieter kein Nachteil entstanden ist, kann der auch nicht einfach so die Haftungbeschränkung aufheben.


    Fraglich ist natürlich was als Nachweis ausreicht.

  • Nein, einfach an der Station melden. Kein Problem bei diesen Kleinigkeiten. So steht es auch in allen Mietbedingungen drin.

    Ich habs vermutet, bei mir (CDW über AMEX Karte) steht nur drin, dass zur Erbringung der Leistung ein u.a. ein Unfallbericht, ärztliche Bescheinigungen und ein Polizeibericht nötig ist, aber auch nur ganz am Ende, nicht in den Leistungen und Ausschlüssen an sich. Erscheint mir auch wenig praktikabel, mit nem Kratzer in der Felge einen Arzt aufzusuchen :D Der findet dann eher einen Schaden beim Patienten. Vermutlich je nach Bedarf / Umfang des Schadens sind das mögliche benötigte Dokumente.

  • Nein, einfach an der Station melden. Kein Problem bei diesen Kleinigkeiten. So steht es auch in allen Mietbedingungen drin.

    Ich weiß zwar nicht, auf welche Form der AVB‘s du dich beziehst, aber es steht ausdrücklich im MV und den AVB’s drin, dass du jede Beschädigung auch der Polizei anzuzeigen hast.





    Zu sagen, die unterlassene Kontaktaufnahme zur Polizei, bei kleineren Schäden, wäre von den Mietbedingungen gedeckt, ist einfach Unsinn und lockt etwaige Neuforisten auch in eine potentielle Falle.


    Entweder man meldet es der Polizei, oder man tut auf „nicht bemerkt“, aber es ausdrücklich zu melden, ohne die Polizei hinzugezogen zu haben, führt bei Sixt zu Dollarscheinen in den Augen.

  • Wie definierst Du Unfall? Wegen nem Reifen-/Felgenschaden geht's sicher nicht zur Polizei und auch nicht wegen einem Parkschaden ohne Dritte Beteiligte. Genausowenig bei irgendwelchen Kratzern.

  • Die Definition "Verkehrsunfall" nach Wikipedia":


    Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist, oder einen Personenschaden zur Folge hat. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers mit dem Verkehrsunfall. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro. Die entsprechenden Ländererlasse zur Unfallaufnahme kennen meist keine Bagatellgrenze, so dass als Verkehrsunfall jedes angezeigte Schadensereignis auf öffentlichem Verkehrsgrund angesehen wird, das mit den allgemeinen Gefahren im Straßenverkehr im Zusammenhang steht.

  • Ergo Felge an Boardstein nicht.


    Ich stelle mir den Polizisten vor der kommt, um festzustellen, dass der Boardstein auch nicht beschädigt wurde :109:


    BTT: Wenn du sichergehen willst, fahr kurz auf der nächsten Wache vorbei und lass die ein Aktenzeichen anlegen und fertig.

  • Danke für den Auszug aus den Mietbedingungen. Wie ist das denn wenn über AMEX sprich AXA die Vollkasko läuft, hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?!


    Also besser im Fall der Fälle die nicht bemerkt Karte ziehen oder sich halt bei der Polizei zur Erheiterung des Tages machen :D

  • Danke für den Auszug aus den Mietbedingungen. Wie ist das denn wenn über AMEX sprich AXA die Vollkasko läuft, hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?!


    Also besser im Fall der Fälle die nicht bemerkt Karte ziehen oder sich halt bei der Polizei zur Erheiterung des Tages machen :D

    Also ich habe bei Felgenschaden (30Minuten nach Fahrzeugabholung) sofort Station verständigt (Sixt) und vorbeigefahren. Diese sagt klar keine Polizei notwendig bei Bagatellen. Wenn Du eine Leitplanke streifst würde ich wohl auch Polizei verständigen. Schaden ist sowieso fällig, weshalb ich auch die Bemerkung "Sixt hat Dollarzeichen" nicht teile, da Schadensbearbeitung von alleine läuft. Klare Kommunikation mit jeweiliger Station bei diesen Bagatellen ist deutlich von Vorteil. Am besten 0 SB oder Leihwagenversicherung, ansonsten machen Anmietungen sowieso keinen Sinn.

  • Ja so werde ich das handhaben, bisher bin ich auch ohne Schäden ausgekommen, aber gut zu wissen was wäre... wenn jetzt was größeres ist als ne Felge kann man ja kurz zur Polizei und sagen ist ein Mietwagen, dass man eine Bestätigung bekommt.

  • Also ich habe bei Felgenschaden (30Minuten nach Fahrzeugabholung) sofort Station verständigt (Sixt) und vorbeigefahren. Diese sagt klar keine Polizei notwendig bei Bagatellen. Wenn Du eine Leitplanke streifst würde ich wohl auch Polizei verständigen. Schaden ist sowieso fällig, weshalb ich auch die Bemerkung "Sixt hat Dollarzeichen" nicht teile, da Schadensbearbeitung von alleine läuft. Klare Kommunikation mit jeweiliger Station bei diesen Bagatellen ist deutlich von Vorteil. Am besten 0 SB oder Leihwagenversicherung, ansonsten machen Anmietungen sowieso keinen Sinn.

    Wenn du eine Leitplanke streifst, solltest du tunlichst die Polizei informieren, da sonst eine Unfallflucht gegen dich im Raum steht.

  • Wie definierst Du Unfall? Wegen nem Reifen-/Felgenschaden geht's sicher nicht zur Polizei und auch nicht wegen einem Parkschaden ohne Dritte Beteiligte. Genausowenig bei irgendwelchen Kratzern.

    Wie „Unfall“ von mir oder von sonst jemandem definiert wird, ist unbeachtlich.


    „Bei einem Unfall oder Diebstahl sowie bei Brand-, Wild- odersonstigen Schäden hat der Mieter / Fahrer unverzüglich die Polizei zu verständigen.“ ist denke ich ziemlich eindeutig, dass darunter auch Felgenkratzer o. ä. subsumiert werden. Bei kleineren Schäden, wie eben (Felgen)Kratzern kann man sich noch auf „nicht bemerkt“ berufen, aber wenn du es selber vor Abgabe meldest, entfällt diese Möglichkeit natürlich.


    Aber mach es wie du meinst, beschwer dich aber dann bloß nicht irgendwann, dass Sixt mehr als die SB von Dir will, weil du vorsätzlich gegen die AVB‘s verstoßen hast.


    Mir ging es auch bloß um den Schutz nicht so erfahrener Foristen, wenn die nämlich eine solche Aussage von einem „Meister“ (Ja, ich weiß, dass die Ränge automatisch vergeben werden) lesen, könnten die dem durchaus (fälschlicherweise) Glauben schenken. :118: