Frist nach Einspruch ?

  • Hallo,

    ich machs mal ganz kurz.


    09/18 zwei wochen mietwagen bei europcar gemietet. bei abgabe wurde ein kratzer festgestellt, hab ich abgelehnt/war ich nicht. nach 4,5 !!!! monaten rechnung über 862 euro erhalten. einspruch 02/19 eingelegt. mail erhalten, dass sie sich wieder melden und ich erstmal nichts zahlen soll. nun ist das jetzt ja auch schon wieder knapp 5 monate her.


    meine frage :

    wann verjährt dieser anspruch ?


    ps: bitte nur antworten, wenn man sich sicher ist und auch keien vermutungen oder sonst was. ich habe jetzt schon soviel verschiedenes gehört. vielleicht kennt sich ja hier jemand 100%ig aus mit sowas.


    vielen, vielen dank im voraus für eure fundierten antworten :)

  • Falls noch was kommt einfach Europcar darauf hinweisen, dass nach § 548 BGB die Ansprüche verjährt sind. Dann stellen die das idr ein.


    Zitat von §548 BGB Abs. 1

    Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. 2Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. 3Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

  • ja ok auch wenn sie mir eine rechnung bereits geschrieben haben und ich sie abgelehnt habe, haben sie insgesamt nur 6 monate zeit ihre forderung einzuziehen ?? (vom tag des mietanfangs .... 6 monate, egal ob in der zeit eine rechnung geschrieben wurde oder nicht ? )




    wäre ja toll :)

  • ps: bitte nur antworten, wenn man sich sicher ist und auch keien vermutungen oder sonst was. ich habe jetzt schon soviel verschiedenes gehört. vielleicht kennt sich ja hier jemand 100%ig aus mit sowas.

    Wenn du "keine Vermutungen oder sonst was" haben möchtest, dann geh zu einem Juristen.

    Wie stellst du dir das denn im Ernstfall vor?

    "Aber der User XY hat im Internetforum Z gesagt das.." ?

  • ja ok auch wenn sie mir eine rechnung bereits geschrieben haben und ich sie abgelehnt habe, haben sie insgesamt nur 6 monate zeit ihre forderung einzuziehen ?? (vom tag des mietanfangs .... 6 monate, egal ob in der zeit eine rechnung geschrieben wurde oder nicht ? )




    wäre ja toll :)


    Wenn du "keine Vermutungen oder sonst was" haben möchtest, dann geh zu einem Juristen.

    Wie stellst du dir das denn im Ernstfall vor?

    "Aber der User XY hat im Internetforum Z gesagt das.." ?

    sorry, war vielleicht etwas übertrieben geschrieben :)


    hät ja angehen können, das jemand schon mal hier den selben fall gehabt hat und mir schreiben kann wie es bei ihm glaufen ist.


    gruss