Ärger mit SIXT

  • Hallo zusammen,

    ich bin bereits seit Jahren -in unterschiedlicher Häufigkeit- "stiller" Leser dieser wirklich großartigen Plattform.

    Heute möchte ich euch, um eure Erfahrung im Umgang Sixt bzgl. Beschwerden/Schadensregulierung bitten; und erhoffe mir den einen oder anderen guten Ratschlag.
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    Kurze zeitlicher Abriss:
    -2x.12.2018 hat ein Sixt Fahrzeug mein Fahrzeug beschädigt.
    -Sixt hat kurzfristig ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur meines Fahrzeugs zu Verfügung gestellt.

    -Die gegnerische Versicherung (von Sixt) hat die Reparatur meines Fahrzeugs übernommen
    -Die gegnerische Versicherung (von Sixt) hat die Kosten (ca. 2.000€) für das Ersatzfahrzeug (von Sixt!) noch nicht übernommen bzw. reagiert nicht.
    -Ich habe den Fall komplett an einen Anwalt übergeben.

    -Sixt hat die Erstattung der Kosten für das Fahrzeug (von Sixt) im April 2019 bei der Versicherung (von Sixt) angemahnt.

    -letzte Woche habe ich einen Brief von Sixt erhalten, dass diese ab morgen gerichtlich gegen mich vorgehen werden, weil deren Versicherung nicht reagiert und nicht dann haftbar bin.
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    Da ich persönlich keine Lust auf weitere Eskalation bzw. Kommunikation über "x" Ecken habe; wollte ich folgende Mail an Sixt senden - was meint Ihr? Habt Ihr evtl. eine gute Kontakt-E-Mail Adresse?


    Vielen Dank schonmal vorab!


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    Beschwerde


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    vorab; bitte verzeihen Sie mir die Wortwahl und den Ton. Jedoch finde ich mittlerweile keinen besseren Ausdruck, um die aktuelle Situation zu beschreiben.


    Am 2x.12.2018 hat Ihr Fahrzeug mit dem Kennzeichen M-XX 70XX einen Unfall und Schaden an meinem Auto verursacht. Um kurz vor Weihnachten noch mobil zu sein hat Ihr Unternehmen mir kurzfristig einen Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur meines Fahrzeugs zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Reparatur hat Ihre Versicherung auch übernommen. Soweit so gut.


    Der eigentliche Fall liegt in der Erstattung der Kosten für Ihren Fahrzeugdurch Ihre Versicherung an Sie. Am 1x.04.2019 hat Ihr Unternehmen gegenüber meines Anwalts xxxxxxxx mitgeteilt, dass Sie die Rechnung erneut an Ihre Versicherung gesendet haben. Scheinbar(?) ohne Erfolg. Letzte Woche habe ich eine Mahnung unter Androhung gerichtlicher Schritte von Ihnen erhalten, weil Ihre Versicherung auf Ihre Rechnung nicht reagiert.


    Mittlerweile finde ich diese Angelegenheit nicht mehr lustig. Da frage ich mich ernsthaft; mit was für Unternehmen SIXT Kooperationen eingehen. Und insbesondere, wenn es schon für Sie scheinbar fast unmöglich ist mit Ihrer eigenen Versicherung – als Kunde – etwas zu klären; wie das Unternehmen SIXT sich dies für Dritte vorstellt?


    Zugehörige Rechnungsnummer: 939xxxxxxxxxx


    Ich erwarte eine zeitnahe Antwort auf diesen konkreten Fall!

    Freundliche Grüße

  • Kai2912

    Hat den Titel des Themas von „Beschwerde an SIXT“ zu „Ärger mit SIXT“ geändert.
  • -Ich habe den Fall komplett an einen Anwalt übergeben.

    Dieser sollte sich nun auch drum kümmern. Mit der E-Mail wirst du mAn nichts bis gar nichts erreichen.


    Generell lauern da recht viele Fallstricke (Bei Mietwagen statt Nutzungsausfallentschädigung), die die gegnerische Versicherung nun "ausnutzen" könnte. Kompetente Hilfe ist da wirklich nur der Anwalt.

  • Dieses Konstrukt erfordert nur eins. Dass dein Anwalt diese angebliche Haftbarhaltung und Klageandrohung weitergereicht bekommt. Kommunikation zwischen dir und sixt ist gar nicht mehr notwendig. Du bleibst still und dein Anwalt korrespondiert. Dafür bekommt er schließlich Geld.

  • Ein Mandat, der hinter dem Rücken seiner Rechtsberater mit der Gegenseite korrespondiert, ist ein Alptraum für jeden Rechtsanwalt, wie mein Vater immer sagt.


    Du hast doch einen Rechtsanwalt mandatiert, ich würde allein schon zur Stressvermeidung meinerseits niemals auf die Idee kommen, dem Gegner dann noch selbst zu schreiben, belastet doch nur meine Nerven und macht etwaige Erfolge meines Anwalts zunichte.


    Du kannst davon ausgehen, dass der Rechtsanwalt (sofern du keinen absoluten Volltrottel als Anwalt hast ^^ ) sich in jeder Hinsicht besser mit der Rechtsmaterie auskennt und das bestmögliche für dich rausholen wird, du selbst kannst dagegen null erreichen. Vor allem vermittelt es Sixt auch nicht das beste Bild, wenn sich ein RA meldet, der dann aber ständig von seinem Mandaten umgangen wird. Die lachen sich ja ins Fäustchen.


    Wenn du die Mail unbedingt versenden willst, schick sie deinem Anwalt, der kann dann beurteilen ob er sowas übernimmt oder Dir (was wahrscheinlicher ist) Gründe nennt, wieso das so in dieser Art und Weise keinen Zweck hat.


    Sixt hat den Anwalt als Gesprächspartner, würden deren Anwälte auch nur auf die Idee kommen, diese zu umgehen und mich persönlich anzuschreiben, hätten sie binnen kürzester Zeit ein Verfahren nach § 12 der Bundesrechtsanwaltsordnung am Hals, wegen Verstoß gegen das Umgehungsverbot.

  • -letzte Woche habe ich einen Brief von Sixt erhalten, dass diese ab morgen gerichtlich gegen mich vorgehen werden, weil deren Versicherung nicht reagiert und nicht dann haftbar bin.

    Sollen sie ruhig einen Mahnbescheid beantragen, dann wird's richtig lustig :D

    Dem Bescheid dann einfach widersprechen...


    Nach einem Aquaplaning-Unfall mit einem Sixt Fahrzeug meinten die, ohne sich bezüglich dieses Vorfalls jemals mit mir ins Benehmen gesetzt zu haben, einen Mahnbescheid über ~12k Euro zu versenden (bzw. beim Mahngericht zu beantragen). Nach knapp 1,5 Jahren und meiner Revision beim Landgericht aufgrund eines Fehlers beim nicht sonderlich motivierten Amtsgericht blieb Sixt auf Gerichts - und Anwaltskosten im fünfstelligen Bereich sitzen...die Anwälte die von Sixt beauftragt werden braucht man in der Regel nicht für voll nehmen... :D

  • Klingt nach teuren Anwälten auf beiden Seiten, wenn die Kosten den Streitwert erreichen :106::106:


    Was lernen wir draus, neben der Mietwagenversicherung ist auch ne Rechtschutzversicherung nicht schlecht

    Also mein Anwalt hat mehr als 2,50 die Stunde gekostet, hat seine Örtlichkeit auch in der Maximilianstraße in München ;)

  • Wie setzten sich die fünfstelligen Gerichts- und Anwaltskosten in etwa zusammen?

    Für die genaue Aufteilung müsste ich in meinen Unterlagen suchen. Die Anwaltskosten, die negative Feststellungsklage gegen Sixt am Landgericht in München, das parallel dazu laufende Verfahren am Amts- bzw. Landgericht meines Wohnortes das Sixt gegen mich angestrengt hatte, der Gutachter...da kommt schon ne ganze Latte an "Rechnungsposten" zusammen. Im Endeffekt waren es zwei voneinander getrennte Verfahren, es gab somit viermal Anwalts- und Gerichtskosten.

  • Die erstattbaren Anwaltskosten richten sich aber allein nach den gesetzlichen Gebühren gemäß RVG. Da ist der persönliche Stundensatz völlig egal.

    Bei 12k € Streitwert können die fünfstelligen Gerichts- und Anwaltskosten daher nicht so ganz hinhauen. ?


    edit: ok, nach der Erläuterung und insbesondere inkl. Gutachterkosten klingt es nun plausibel.?

  • Die erstattbaren Anwaltskosten richten sich aber allein nach den gesetzlichen Gebühren gemäß RVG. Da ist der persönliche Stundensatz völlig egal.

    Bei 12k € Streitwert können die fünfstelligen Gerichts- und Anwaltskosten daher nicht so ganz hinhauen. ?

    Natürlich nicht, entschuldige bitte den Fehler. Da hat man jeden Tag in der Arbeit mit Zahlen zu tun und dann sowas.... :D


    Sollten natürlich Kosten im vierstelligen Bereich sein.